Am ersten Tag der Sommerferien 2023 hatten „Klima-Aktivisten“ den Hamburger Flughafen stundenlang lahmgelegt. Gegen einen der Beteiligten hat das Amtsgericht Hamburg nun ein Urteil gesprochen. Und die Antwort des Rechtsstaats? Eine Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz. Keine Strafe, keine Arbeitsstunden, nichts.
Am 13. Juli 2023 schnitten zehn Klimakleber der „Letzten Generation“ ein Loch in den Zaun des Hamburger Flughafens und drangen auf das Gelände ein. Mehrere von ihnen klebten sich anschließend in der Nähe der Start- und Landebahnen fest.
Die Folge: fast vier Stunden – zwischen 6 Uhr und 9.50 Uhr – kompletter Stillstand. 68 Flüge gestrichen, 14 umgeleitet. Tausende Urlauber saßen fest, mitten im Ferienbeginn. Direkter Schaden am Flughafen: 131.000 Euro plus 13.000 Euro für den zerstörten Zaun und das Loslösen der Blockierer vom Asphalt.
Amtsrichter Götz Göttsche hat am Dienstag (8. April 2026) einen der zehn Beteiligten der Letzten Generation-Aktion schuldig gesprochen – wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Und dann das Unfassbare getan: Er beließ es bei einer reinen Verwarnung. Die Staatsanwältin hatte immerhin noch 120 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert.
Der Richter respektierte die Motive der Klimakleber – sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Gleichzeitig stellte er klar, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei.
Der 21-Jährige (damals noch minderjährig) habe sich inzwischen von der Gruppe distanziert, den Kampf gegen den Klimawandel betrachte er als verloren. „Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen“, erklärte der Angeklagte in seinem letzten Wort – und brach in Tränen aus.
Dass er bereits früher wegen einer Autobahnblockade in Berlin verwarnt (mit 150 Arbeitsstunden) worden war, wurde nicht strafschärfend berücksichtigt, da diese Tat schon rund drei Jahre zurückliegt.
Im November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hamburg bereits einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben. Nach der rechtskräftigen Entscheidung müssen die zehn Flughafen-Blockierer mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beteiligte an der Flughafen-Blockade laufen noch Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht.
Dieses Urteil steht sinnbildlich für eine Justiz, die bei linken Klimaprotesten auffallend viel Verständnis zeigt, während sie bei anderen Delikten deutlich härter durchgreift. Man stelle sich vor, zehn Patrioten hätten aus ideologischen Gründen einen Flughafen lahmgelegt. Die öffentliche und juristische Empörung wäre mit Sicherheit sehr viel größer gewesen.
Die „Letzte Generation“ (mittlerweile teilweise in „Neue Generation“ umbenannt) hat jahrelang bewusst auf maximale Störung gesetzt: Klebeaktionen auf Straßen, Farbattacken auf Gemälde, Blockaden von Flughäfen. Das Ziel war nie nur Aufmerksamkeit, sondern Erpressung der Gesellschaft: „Gebt uns unsere Forderungen, sonst legen wir alles lahm.“ Dass solche Taktiken nun mit einem Schulterklopfen und dem Hinweis auf „gute Absichten“ belohnt werden, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv.
Der junge Mann mag heute (angeblich) geläutert sein und seinen “Kampf” als verloren ansehen. Viele Bürger sehen den Rechtsstaat an diesem Punkt allerdings auch als zunehmend verloren an – zumindest, wenn es um konsequente Durchsetzung von Recht und Ordnung gegen selbsternannte Weltretter geht.
Es bleibt zu hoffen, dass andere noch laufende Verfahren gegen die Beteiligten (nach Erwachsenenstrafrecht) und künftige Urteile klarere Signale setzen. Sonst wird aus dem „zivilen Ungehorsam“ bald die neue Normalität: Straffreiheit für diejenigen, die am lautesten schreien, dass das Ende der Welt bevorstünde.
