Der Ministerialentwurf zum neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) markiert einen eklatanten Angriff auf demokratische Rechte. Kritiker warnen eindringlich: Was hier unter dem Deckmantel der Beschleunigung verkauft wird, ist ein handfester politischer Raubzug gegen die Mitbestimmung. Dabei nimmt der Bund den Ländern, Gemeinden und Bürgern die Zügel aus der Hand. Und zwar so, dass sie bei der Standortwahl von Windrädern und Fotovoltaikanlagen zu bloßen Statisten verkommen. Für den Bund mutiert dies möglicherweise zum Schuss ins eigene Knie …
Gastkommentar von Angelika Starkl
Der Ministerialentwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wurde im September 2025 (Gegenstand 43/ME im Parlament Österreich) veröffentlicht. Dieses Gesetz dient als Turbo für die Energiewende. Es soll sicherstellen, dass Österreich bis 2030 bilanziell zu 100 % mit Strom aus „erneuerbaren Quellen“ versorgt wird. Dieser Gesetzesentwurf arbeitet mit Verfassungsinstrumenten. Damit er durchgeht, braucht es eine 2/3-Mehrheit im Parlament. Es soll bald zur Abstimmung kommen.
153 Stellungnahmen sind im Parlament eingegangen
Dieter Dorner, Energiesprecher und Landtagsabgeordneter der Freiheitlichen in St. Pölten, spricht von einem „Paradebeispiel für die Beschneidung von Bürgerrechten und der Gemeindeautonomie“. Die FPÖ Niederösterreich bezieht klar Stellung: Keine Windräder im Wald. Windkraftanlagen nur mit Zustimmung der Bürger. Dorner sieht in dem Gesetzesentwurf einen eklatanten Kompetenzentzug. Für ihn geht der Entwurf zu weit. „Weniger Verfahren, weniger Zeit, weniger Beteiligung. Den Gemeinden wird das Baurecht entzogen.“
Das bedeutet: Zuständig ist der/die Landeshauptmann/frau mit Übertragungsmöglichkeit an die Bezirksbehörde. Heißt: Die Gemeinde darf weniger entscheiden, muss aber liefern.
Tirol sieht den Übergang der Zuständigkeit von Bürgermeister an den Landeshauptmann sehr kritisch. Die OÖ Umweltanwaltschaft bringt es auf den Punkt: „Der Entwurf zum EABG enthält Regelungen, die über die Anforderungen der RED III hinaus gehen. Damit greift der Bund in Länderkompetenzen ein (Golden Plating).“
Zentraler Druck: Der Bund gibt Ziele vor, Länder müssen sie exekutieren
Die Einführung eines sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“ für Windräder und Solaranlagen auf den Feldern ist der Hebel dieser Entmachtung. Damit wird die kommunale Selbstverwaltung der Länder einer willkürlichen Energieplanung des Bundes geopfert. Es gibt in dem Entwurf Bestimmungen, die man als Ausschalten bezeichnen kann. In der Stellungnahme der Alliance for Nature wird zitiert, dass darin Schutzgüter des Landschaftsbildes, Ortsbildes, Charakters der Landschaft und des Erholungswertes „nicht zu berücksichtigen“ seien. Sie lehnt das geplante EABG strikt ab.
Die OÖ Umweltanwaltschaft sieht in dem Entwurf einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention. Aarhus steht für Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der Haus- und Grundbesitzerbund warnt, dass „Maßnahmen ohne Wissen der Eigentümer erfolgen können“.
Widerstand wird massiv erschwert
Besonders hart trifft es die Gemeinden und Bürgermeister. Ihre bisherige Planungshoheit als oberste Baubehörde, das Recht, über die Gestaltung des Lebensraums mittels Flächenwidmung zu entscheiden, wird faktisch ausgehebelt.
Im EABG verkommt jeder Gemeinderat zum Zaungast. Wo bisher Naturschutz, Landschaftsbild und Lebensqualität der Anrainer gegen die Interessen von Energiekonzernen abgewogen wurden, würde nun der Bund über die Länder per Gesetz drüberfahren.
Für Bürgerinitiativen gegen die geplanten Windräder kämen diese Änderungen sogar einer Entwaffnung und Missachtung gleich!
- Die Parteistellung: Das Recht, sich in ein Verfahren einzubringen und Einwände geltend zu machen, wird auf null reduziert.
- Die aufschiebende Wirkung von Klagen beschnitten.
- Die Verfahren werden so stark verkürzt, dass ein echter Dialog mit der Bevölkerung nicht mehr möglich ist.
- Bürgerbefragungen fallen weg. Der Bürger wird nicht mehr gefragt, ob ihm Windräder vor seiner Nase passen oder nicht.
Breite Front der Ablehnung
In parlamentarischen Stellungnahmen formiert sich gegen das EABG eine breite Front, die vor allem eine Aushöhlung von Naturschutzstandards und der kommunalen Selbstverwaltung befürchtet. Umweltorganisationen wie Alliance for Nature, WWF Österreich und ÖKOBÜRO kritisieren eine Verletzung der Aarhus-Konvention. Landesumweltanwaltschaften und Vertreter aus Niederösterreich und der Steiermark kritisieren die Einschränkung der Gemeindeautonomie sowie die Degradierung lokaler Entscheidungsträger. Zudem äußerten Denkmalschützer Bedenken hinsichtlich des Schutzes historischer Landschaften. Alle Stellungnahmen sind auf der Homepage des Parlaments einzusehen.
Beschneidung der Bürgerrechte
Die OÖ Umweltanwaltschaft und der Alpenverein mahnen eine ausgewogene Interessenabwägung an. Sie kritisieren die pauschale Einstufung bestimmter Projekte als „überragendes öffentliches Interesse“, da dies den Schutz alpiner Ökosysteme unverhältnismäßig schwächen würde. Die Umweltexperten fordern einhellig, dass der Klimaschutz nicht auf Kosten der Biodiversität vorangetrieben werden darf. Vielmehr müssten Klimaschutz und Naturschutz als gleichrangige Ziele behandelt werden, damit die angestrebte Beschleunigung nicht zu einem folgenschweren Qualitätsverlust bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) führt.
Angriff auf Autonomie der Länder, Gemeinden und Bürger
Bisher konnten Gemeinden den Bau von Windrädern maßgeblich steuern oder gar verhindern. Man setzte auf Volksbefragungen und überließ dem Bürger die Entscheidung. Das würde mit diesem Gesetz wegfallen. Die Auswirkungen sind:
- Eingeschränkte Parteistellung: In Verfahren wird der Kreis derer, die Einwendungen erheben dürfen, verkleinert. Einspruchsfristen werden so kurz angesetzt, dass eine fundierte Vorbereitung kaum möglich ist.
- Hürden für Umweltorganisationen: Anerkannte Umweltorganisationen sehen ihre Beteiligungsrechte gefährdet, da vereinfachte Verfahren weniger Raum für detaillierte ökologische Gegengutachten lassen.
- Präzedenzfall Windkraft: Gerade bei Windrädern, die starke visuelle und akustische Auswirkungen auf das direkte Umfeld haben, führt der Wegfall von Vetorechten oder Mitsprachemöglichkeiten zu einem Demokratieverlust.
Zusammenfassend heißt das: Die Rechtsstaatlichkeit und die lokale Mitgestaltung werden zugunsten einer schnellen Energiewende massiv missachtet und übergangen. Die Befürworter sehen dies als notwendigen „Turbo für den Klimaschutz“. Die vorliegenden Stellungnahmen warnen vor einer dauerhaften Beschädigung der Akzeptanz von Windkraftprojekten in der Bevölkerung. Dieser Gesetzesentwurf wird die Ablehnung gegen das Märchen der „sauberen Windenergie“ im Volk sehr befeuern! Wo der Druck steigt, wächst auch der Widerstand.
Paradebeispiel für volksverachtenden Zentralismus
Die Menschen in Österreich tragen die Lasten der politisch propagierten „Energiewende“. Sie kämpfen mit der Teuerung von Strom-, und Energiekosten. Man nimmt ihnen das Recht der Mitsprache und der Gegenwehr. Es wird auf ein Minimum reduziert, Gemeinden zum reinen Informationsempfänger degradiert. Der Bund missbraucht mit diesem Gesetzesentwurf das „überragende öffentliche Interesse“ wie einen Freifahrtschein. Lokale Bedenken werden ignoriert, die Interessen der Länder massiv übergangen. Der Passus „überragendes öffentliches Interesse“ fungiert als Mogelpackung. So wird die Agenda 2030 durch die EU‑Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zur Abrissbirne der Demokratie.
Vielleicht hat es diese Regierung immer noch nicht verstanden: Ihre Akzeptanz bei den Menschen in diesem Land ist endenwollend! Vielleicht wird es bald im „überragenden öffentlichen Interesse“ sein, wieder auf die Straße zu gehen und gegen windige Gesetzesentwürfe und Maßnahmen zu demonstrieren. Es wird wieder Zeit, der Arroganz der Regierung gegenüber dem Volk einen Denkzettel zu verpassen.
Es reicht jetzt!
Parlamentarischer Stand: Der Entwurf befindet sich derzeit (Stand Februar/März 2026) in der Endabstimmung bzw. im vorparlamentarischen Verfahren. Das Gesetz soll die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in nationales Recht umsetzen.
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