In Deutschland sollte das Verbandsklagerecht nach Ansicht etlicher Bürger und Unternehmer eigentlich begrenzt werden – doch stattdessen will die Bundesregierung immer mehr sogenannten NGOs Klagen ermöglichen, sodass unter dem Deckmantel von Klima- und Umweltbedenken wichtige Gesetzgebungen und Projekte blockiert und volksfeindliche Agenden vorangetrieben werden können. Die AfD hat nun einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des NGO-Klagerechts im Parlament eingebracht.
Dank Verbandsklagerecht können NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe oder der NABU durch ihre Klagen Agenden wie zunehmende Autoverbote vorantreiben oder auch – wie zuletzt in Berlin – den Gebrauch von Streusalz durch Privatleute verhindern. Als Argument für diese Eingriffe zuungunsten des Volkes halten Umwelt und “Klima” her.
Ironisch: Hier klagen immer wieder steuergeldfinanzierte (N)GOs gegen den Staat – und somit den eigenen Geldgeber, der damit praktisch ein Vorgehen gegen sich selbst fördert. Auch so lässt sich über Umwege Politik machen: Schwarz-Rot will tatsächlich noch mehr Organisationen den Zugang zu derartigen Klagen erlauben.
Kontra kommt von der AfD. Die Partei hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des NGO-Klagerechts im Parlament eingebracht. Statt staatliche Planungs- und Genehmigungsentscheidungen gerichtlich noch leichter angreifbar zu machen, will die AfD mit ihrem Entwurf mehr Planungssicherheit für Infrastruktur, Wirtschaft und Investitionen ermöglichen. Andernfalls drohen nach Ansicht der AfD zusätzliche Verzögerungen bei wichtigen Projekten und wachsende Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Kommunen.
Die AfD kritisiert besonders scharf, dass staatlich finanzierte NGOs staatliche Entscheidungen vor Gericht angreifen können: “Eine Streichung des Klagerechts für solche Organisationen würde sicherstellen, dass nur tatsächlich unabhängige Akteure, die nicht durch staatliche Mittel beeinflusst sind, vor Gericht ziehen können. Dies würde die Glaubwürdigkeit von Verbands- und Umweltklagen erhöhen und verhindern, dass der Staat indirekt über NGO Einfluss auf die Rechtsprechung nimmt – ein Prinzip, das mit der Gewaltenteilung und dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 GG) im Einklang steht”, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Die Partei erörtert das Missbrauchspotenzial: “Wenn NGO staatliche Gelder erhalten, können sie unter Druck geraten, Klagen im Sinne der finanzierenden Stellen zu führen, anstatt ausschließlich im Interesse der Verbraucher oder der Umwelt zu handeln. Dies widerspricht dem Zweck der Verbandsklage nach dem VDuG, die darauf abzielt, kollektive Verbraucherrechte unabhängig und im öffentlichen Interesse durchzusetzen (vgl. die Zielsetzung des VDuG, das der Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/1828 dient). Ebenso kann im Rahmen des UmwRG die staatliche Finanzierung dazu führen, dass Umweltklagen selektiv geführt werden, um bestimmte politische Ziele zu unterstützen, anstatt den umfassenden Umweltschutz zu gewährleisten. Dies wäre rechtsmissbräuchlich.”
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias M. Peterka, warf der Bundesregierung vor, sie öffne mit den geplanten Änderungen weiteren Klagen gegen staatliche Entscheidungen Tür und Tor. „Wir legen einen Gesetzentwurf vor, der klare Grenzen zieht“, so Peterka in einem aktuellen Statement. Und weiter: “Staatlich finanzierte Organisationen dürfen nicht gleichzeitig staatliche Entscheidungen blockieren. Deutschland braucht Planungssicherheit statt immer neuer Klagerisiken. Schluss mit Sonderrechten wie in einem Ständestaat. Die AfD-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf einen Beitrag zur Stärkung von Planungssicherheit und parlamentarischer Entscheidungsverantwortung.“
