Kein Aufschrei der “Guten”: Der barbarische Umgang mit Frauen im islamischen Raum

Symbolbild: freepik

Die radikal-islamische Herrschaftsideologie macht nicht nur weiße Frauen zur Beute der Dschihadisten. Auch die „eigenen“ Frauen leben unter einem barbarischen Terrorregime – von Mädchenhandel über Kinderehen und Steinigungen bis zu barbarischen Scharia-Urteilen.

Von Eric Angerer

Zwangsheiraten sind in vielen islamischen Ländern mehr die Regel als die Ausnahme. Arrangiert von den Familien finden sie oft unter Blutsverwandten statt (etwa Cousin mit Cousine). Dabei spielen oft auch materielle Aspekte eine Rolle.

Etwa ein mir bekanntes Beispiel: Ein Mädchen einer ägyptischen Zuwandererfamilie mit österreichischer Staatsbürgerschaft wird mit einem Cousin verheiratet, den es noch nie gesehen hat, und die Familie bekommt dafür Geld, weil dieser Cousin dadurch nach Österreich kommen und auch „Österreicher“ werden kann.

Afghanistan: Zwangsverheiratung kleiner Mädchen

Diese weit verbreitete Tradition hat aber noch krassere Formen. In Afghanistan verkaufen Familien ihre Töchter oft schon im Vorschulalter als Ehefrauen zu niedrigen Preisen an wohlhabende muslimische Männer im Ausland – wie dieser Bericht zeigt:

Es gibt im regulären Islam keine Altersuntergrenze für den sexuellen Verkehr, sei es mit Ehefrauen, sei es mit Sklavinnen. Dies ist in den klassischen Schriften vielfach und gründlich belegt. Das zeigt als zusammenfassende, die relevanten Quellen und Autoritäten einbeziehende, sorgfältig ausformulierte Übersicht beispielsweise die Fatwa #22442 aus dem Jahr 2002 in „Islam Question & Answer“. Gemäß dem „correct view“ entscheidet allein der Mann, ob sie „dazu in der Lage ist“.

Die berühmten „9 Jahre“ als Altersbeschränkung sind nur eine unverbindliche Analogie zu den vielen Hadithen, denen gemäß Mohammed Aisha mit 6 (oder 7) Jahren heiratete und mit 9 Jahren erstmalig beschlief – als sie noch mit Puppen spielte, also nach islamischen Kriterien vorpubertär gewesen sein muss (genauer ausgeführt hier).

Jemen: 8-Jährige in Hochzeitsnacht zu Tode penetriert

Sowohl das Vorbild Mohammeds als auch die klassischen Schriften und aktuellen Empfehlungen von Autoritäten, die die alleinige Entscheidung dem Mann überantworten, sind keine theoretischen Angelegenheiten. Sie haben sehr praktische Folgen.

Ein achtjähriges jemenitisches Mädchen starb in der Hochzeitsnacht an inneren Blutungen, nachdem sie einen Mann geheiratet hatte, der fünfmal so alt war wie sie. Das Mädchen Rawan wurde in der Stadt Meedi in der Provinz Hajjah im Nordwesten Jemens mit einem 40-jährigen Mann verheiratet. In der Hochzeitsnacht und nach dem Geschlechtsverkehr erlitt sie Blutungen und einen Uterusriss, an dem sie verstarb. Man hatte sie in eine Klinik gebracht, aber die Ärzte konnten ihr Leben nicht retten. Die Behörden haben keine Maßnahmen gegen die Familie des Mädchens oder ihren Ehemann ergriffen. Örtliche Stammesführer hatten versucht, den Vorfall zu vertuschen, und als die Nachricht bekannt wurde, einen lokalen Journalisten davor gewarnt, darüber zu berichten.

Nach islamischem Scharia-Recht werden Mädchen und Frauen nicht als vollwertige Menschen, sondern als Waren, als Eigentum betrachtet und behandelt. Sie können verkauft und gekauft und müssen jedenfalls kontrolliert werden. Frauen, die gegen diese Zustände aufbegehren, werden sanktioniert – oftmals auf grausame Weise.

Somalia: Vergewaltigungsopfer gesteinigt

Manchmal muss es nicht einmal Widerstand gegen die muslimischen Herrschaftsvorschriften oder eine „Verfehlung“ sein. Manchmal können unter der Scharia auch männliche Willkür oder ein perverses Rechtsverständnis ausreichend sein für brutale Strafen gegen Frauen.

Vergewaltigungsopfer werden nach islamischem Recht oft des Ehebruchs beschuldigt, wenn sie eine Vergewaltigung durch verheiratete muslimische Männer anzeigen. Ein erschreckendes Beispiel: 

Ein 13-jähriges Mädchen in Somalia wurde von einem erwachsenen Muslim vergewaltigt. Anstatt ihn zu bestrafen, verurteilte ein islamisches Scharia-Gericht sie zum Tode, weil ihr verheirateter Vergewaltiger behauptete, sie habe ihn durch ihr öffentliches Auftreten „verführt“. Das Gericht gab ihm recht und verurteilte sie wegen Ehebruchs.

Hunderte muslimische Männer versammelten sich, um sie als Opfergabe an Allah zu Tode zu steinigen. Sie lachten, jubelten und riefen „Allahu Akbar“, während sie bis zu ihrem letzten Atemzug vor Schmerzen schrie. Kein einziger Mann schritt ein, um das 13-jährige Vergewaltigungsopfer zu retten. Jeder im Dorf hörte ihre Hilferufe vor der Hinrichtung. Anstatt einzugreifen, fesselten sie ihre Hände auf dem Rücken und ketteten ihre Füße an. Der örtliche Imam wies die Männer an, ein Loch zu graben und sie bis zur Hüfte zu begraben, damit sie sich nicht bewegen oder den Steinen ausweichen konnte, die auf ihren Kopf geworfen wurden.

Stundenlang vor und während der Steinigung flehte sie um Gnade und blickte zu ihren Nachbarn, ihrem Vater und jedem beteiligten muslimischen Mann. Bis zu ihrem letzten Atemzug schrie sie, doch niemand half ihr. Von den Hunderten anwesenden Männern zeigte keiner Mitleid. Die Teilnehmer beteiligten sich bereitwillig an diesem islamischen Akt der Anbetung, ignorierten ihre Bitten und jubelten mit „Allahu akbar“, während sie sie brutal töteten.

Iran: Vater und Söhne an Steinigung einer Frau beteiligt

Ein Fall einer Steinigung, der später verfilmt wurde, ist der der 36-jährigen Soraya Manutchehri im Jahr 1986 in dem Dorf Kuhpayeh im iranischen Kreis Khomein. Im Alter von 13 Jahren heiratete sie Ghorban-Ali, einen Gefängniswärter mit einem aufbrausenden Temperament. In zwei Jahrzehnten Ehe, die von häuslicher Gewalt geprägt war, gebar sie ihm sieben Kinder. 

Neben der Führung ihres Haushalts kümmerte sich Soraya um einen älteren, bettlägerigen Nachbarn namens Hashem, der aufgrund seiner Behinderung auf die Hilfe der Dorffrauen angewiesen war, um grundlegende Bedürfnisse wie Mahlzeiten zu erhalten. Ghorban-Ali, der nach sozialem Aufstieg strebte, einschließlich einer möglichen Regierungsposition, war mit Soraya unzufrieden und wollte eine jüngere zweite Frau, ein 14-jähriges Mädchen, heiraten, wobei er die Scharia-Bestimmungen nutzte, die Polygamie mit bis zu vier Frauen erlaubten, sofern er sie finanziell unterstützen konnte.

Da er sich die für eine neue Ehe erforderliche Mitgift nicht leisten konnte, ohne seine bestehende Ehe aufzugeben, drängte er Soraya zur Scheidung. Diese lehnte ab, da er sich weigerte, ihre ursprüngliche Mitgift zurückzuzahlen, wie es das islamische Recht bei einvernehmlichen Trennungen durch den Ehemann vorschreibt. Um diese finanzielle Verpflichtung zu umgehen – indem er die Scharia-Regeln ausnutzte, die einen Ehemann von der Mitgiftrückzahlung befreien, wenn der Ehebruch der Ehefrau nachgewiesen wird –, erfand Ghorban-Ali Behauptungen über Sorayas Untreue mit dem bettlägerigen Haschem und rekrutierte Dorfbewohner als falsche Zeugen.

Der Dorfmullah und der Bürgermeister agierten als Komplizen von Ghorban-Ali. Diese Personen, motiviert durch Gefälligkeiten oder ideologische Konformität mit den Vorgaben des neuen Regimes, unterstützten die Anschuldigung des Ehebruchs ohne strenge Überprüfung und machten so aus der Verleumdung des Ehemanns eine formelle Anklage. Die Vorwürfe waren, sie habe den alten Haschem angelächelt und ihm zugeflüstert. Soraya Manutchehri wurde wegen Ehebruchs verurteilt.

Die Hinrichtung erfolgte unmittelbar danach: Soraya wurde gefesselt, geknebelt und bis zur Hüfte in eine Grube vergraben, wo sie von den versammelten Dorfbewohnern gesteinigt werden sollte. Die Teilnehmer, darunter ihr Vater, ihr Ehemann und ihre beiden Söhne – bewarfen sie stundenlang mit Steinen, bis sie schließlich starb. Der Dorfprediger warf nach ihrem Tod einen letzten Stein, um symbolisch die Ehre der Gemeinschaft wiederherzustellen. Die Mullahs und Dorfbewohner handelten nach den Gesetzen der Islamischen Republik von 1979 und setzten die sogenannten Hudud-Strafen ein.

Pakistan: Vergewaltigung als Entschädigung

Und selbst wenn man diese Fälle kennt, geht es in dieser Kultur immer noch abartiger. Das zeigt das  islamische „Justizsystem“ in Pakistan – ein Albtraum direkt aus der Hölle. Ein unschuldiges Mädchen wurde von einem Scharia-Rat dazu verurteilt, „öffentlich“ vergewaltigt zu werden, um für das Verbrechen ihres muslimischen Bruders zu „büßen“. Vergewaltigung als Entschädigung!

Das Mädchen schrie vor unerträglichen Schmerzen, vergewaltigt von einem muslimischen Mann vor einer großen muslimischen Menge, darunter die 40 ausdruckslosen Mitglieder des Scharia-Rates, die ihr Leid genossen, als wäre es nichts.

Die genannten Fälle sind nur die Spitze eines Eisberges. Auch wenn das nicht tagtäglich stattfinden mag, erreicht sicherlich nur ein kleiner Teil der Fälle die westliche Öffentlichkeit.

Wer die islamischen Traditionen und Vorschriften verharmlost oder gar beschönigt, wer „kultursensibel“ Polygamie, Zwangs-, Verwandten- und Kinderehen, Scharia-Gerichte und Kopftuchzwang und unter dem Deckmantel der „Religionsfreiheit“ immer mehr Rücksichtnahmen auf die Wünsche der Islamverbände zulässt, der fördert objektiv, dass diese barbarische Kultur sich auch in Europa ausbreitet.

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