In Deutschland sind Blitzerwarnapps nicht generell verboten – “nur” ihre Nutzung während der Fahrt. Die Bundesländer ärgern sich aber über jeden Euro, der ihnen durch diese Apps flöten geht. Sie fordern jetzt das Komplettverbot!
Sie warnen vor Gefahrenstellen und Radarfallen – und sorgen so letztendlich dafür, dass Menschen vorsichtiger fahren, ohne dass sie dabei abgezockt werden. Ein Unding, findet der Bundesrat, der das aktuelle Nutzungsverbot während der Fahrt deutlich verschärfen will.
Das geht aus einer Stellungnahme der Länder zu von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes hervor. Der Bundesrat fordert darin die konsequente Einschränkung von technischen Möglichkeiten zur Umgehung verkehrsrechtlicher Vorschriften. Insbesondere dürfe das Verbot der Nutzung von Blitzerwarnapps nicht länger von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein.
Die App auf dem Handy zu haben, ist in Deutschland nicht verboten – nur ihre Nutzung während der Fahrt. Wird man erwischt, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Die Länder stören sich aber daran, dass die Polizei die bösen Warnapp-Verbrecher nur dingfestmachen kann, wenn diese Telefon oder App bei einer Kontrolle nicht rechtzeitig deaktivieren.
Stattdessen will man sich an Frankreich orientieren: „In anderen Ländern, zum Beispiel in Frankreich, sind dagegen solche Apps gänzlich verboten, denn sie verfolgen ja keinen anderen Zweck als die Umgehung der Rechtsverfolgung“, heißt es in der Stellungnahme. In Frankreich drohen Strafen von 1.500 Euro bei Verstoß gegen das Mitführ- und Benutzungsverbot. Das würde natürlich gleich noch viel mehr Geld in die Kassen spülen! Die sind dank der sozialistischen Politik gegen das eigene Volk im besten Deutschland aller Zeiten schließlich auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene stetig klamm.
Interessanterweise scheint aber selbst dem Bundesverkehrsministerium dieser Vorstoß zu blöd zu sein: Das bestehende Verbot hält man laut einer Sprecherin von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) für ausreichend. Eine Ahndung und wirksame Sanktionierung seien demnach zwar “von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer”. Aber: “Hierbei ist die Ahndungsdichte beziehungsweise die Kontrollhäufigkeit entscheidend.” Dies obliege den Bundesländern.
Heißt: Wenn die Länder meinen, ihnen gehe zu viel Geld durch die Apps flöten, müssen sie eben die Kontrollen ausweiten. Dass die Polizei für lustige Blitzerwarnapp-Kontrollen Kapazitäten übrig hat, darf aber wohl bezweifelt werden. Das gänzliche Verbot der Apps werde jedenfalls seitens der Bundesregierung abgelehnt. Bei rp-online hinterfragt man allerdings, ob die Bundesländer das akzeptieren werden: “Die Debatte hat gerade erst begonnen.”
In den sozialen Netzen wird angesichts der Verbotsforderungen auf den Fall vom sächsischen Görlitz verwiesen: Dort wurden mehrfach Blitzer mit Polenböllern gesprengt, bis es dem Anbieter der Geräte zu bunt wurde und er keinen Ersatz mehr zur Verfügung stellte. Dass diese Aktion in den sozialen Netzen gefeiert wird, wirkt aussagekräftig…
- Lesen Sie dazu: Vandalismus gegen Blitzer in Ost-Sachsen: Lukrative Einnahmequelle mit Polen-Böllern gesprengt
— Markus77 (@CryptoMT77) January 13, 2026
