Globalistische Kräfte freuten sich bereits diebisch. Denn man hatte den ehemaligen Innenminister Italiens wegen Freiheitsberaubung angezeigt, da er ein Migrantentaxi mit 116 Einwanderungswilligen nicht anlanden ließ, welche vor der afrikanischen Küste aufgelesen worden waren. Nun entschied das Gericht: Klage abgewiesen! Sea-Watch-Kapitänin Rackete hatte Salvini wegen Aufstachelung zu einer Gewalttat angezeigt. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.
Speziell die Anzeige durch Carola Rackete ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Sie hatte mit ihrer illegalen Anlandung in einem italienischen Hafen beinahe mehrere italienische Beamte getötet. Trotz der schweren Straftat erlaubte die italienische Gerichtsbarkeit der Globalistin aus reichem Haus das Land auf freiem Fuß zu verlassen. Salvini, der sein Herz auf der Zunge trägt, bezeichnete die „Aktivistin“ damals wenig charmant als „Zecke“ und „verkommene Kommunistin“. Sie „wäre nicht weit gekommen, wenn sie hier aufgetaucht wäre“. Letzter Satz war Begründung für Racketes Klage. Doch die Staatsanwaltschaft empfahl vor kurzem die Einstellung des Verfahrens. Die Organisation Sea Watch ist dafür bekannt, mit so genannten Rettungsschiffen hunderte Einreisewillige knapp vor der afrikanischen Küste abzuholen und nach Europa zu bringen.
Klage abgewiesen
Der zweite Fall betraf das Küstenwache-Schiff „Gregoretti“. Tunesische und italienische „Fischerboote“ hatten rund 140 Migranten aufgenommen und diese auf das Schiff der italienischen Küstenwache transferiert. Salvini, im Jahr 2019 Innenminister, verbot die Landung in einem italienischen Hafen. Seiner Ansicht nach sollten sich andere europäische Länder um die Flüchtlinge kümmern, Italien habe bereits genügend aufgenommen. Migrationsbefürworter hatten Salvini daraufhin wegen Freiheitsberaubung angezeigt. Dies geschah auch aus politischem Kalkül, denn sollte der in Italien äußerst beliebte Politiker verurteilt werden, dürfte er kein politisches Wahlamt mehr ausüben. Die Klage wurde am Freitag in Catania nun abgewiesen. Hofmedien klagen darüber, dass die Entscheidung des Gerichtes politisch motiviert gewesen wäre.
Drittes Verfahren noch anhängig
Nun ruhen die Hoffnungen der Globalisten auf einem dritten Verfahren, das dem konservativen Politiker beschert wurde. In Palermo wird der Fall des NGO-Flüchtlingstaxis „Open Arms“ verhandelt. Dieses wollte im August 2019 160 Einreisewillige nach Italien bringen. Salvini verbot die Anlandung für ganze drei Wochen. Die Verhandlung soll am 15. September beginnen. Der Vorwurf lautet auf „Amtsmissbrauch“ und „Freiheitsberaubung“. Wenn auch Italien das Prinzip kennt, dass sich Gerichte an vorhergehenden Entscheidungen orientieren, dürfte die Entscheidung im Fall der Gregoretti hilfreich sein. Beachtlich ist jedenfalls, dass in Italien Politiker für Entscheidungen während ihrer Amtszeit vor Gericht landen können. In Österreich scheint dies undenkbar zu sein.
Globalisten gegen Nationalisten
Corona-Skeptiker betonen regelmäßig die Reihe merkwürdiger Zufälle im Vorfeld der Pandemie. In Österreich wurden Innenminister Kickl und die FPÖ aus der Regierung entfernt, in Italien Salvini und die Lega Nord. Die Meinungen darüber, ob die Grundrechtseinschränkungen mit den beiden in Regierungsverantwortung strenger ausgefallen wären – oder nie stattgefunden hätten, sind geteilt.