Wie viel ist ein Menschenleben wert? Diese Frage drängt sich nach dem Urteil im Fall des Rentners Kosta auf. Der 80-Jährige wurde brutal überfallen und starb an den Folgen der Attacke – doch sein Angreifer, der Rumäne Stiven M., erhält nur vier Jahre und sechs Monate Jugendhaft. Das ist kein gerechtes Urteil für eine Tat, die tödlich endete, sondern ein Schlag ins Gesicht des Gerechtigkeitsempfindens.
Es war ein Verbrechen, das eine ganze Stadt erschütterte. In der Silvesternacht 2022/23 wurde der 80-jährige Rentner Kosta A. in Hagen (NRW) brutal überfallen und ausgeraubt. Drei Jugendliche drangen durch ein Fenster in seine Erdgeschosswohnung im Stadtteil Wehringhausen ein, einer von ihnen schlug mit einem Baseballschläger mindestens zweimal auf den Kopf des alten Mannes ein, zertrümmerte ihm die Schädeldecke. Kosta überlebte zunächst, wurde aber zum Schwerpflegefall – und starb Monate später an den Folgen der Attacke in einem Pflegeheim. Nun, fast drei Jahre später, hat das Landgericht Hagen sein Urteil gefällt: viereinhalb Jahre Jugendhaft für den inzwischen 17-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Urteil, das sprachlos macht.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauerten zwei Jahre. Auch die Ausstrahlung des Falls in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ im Sommer 2024 brachte keine Fortschritte, sorgte aber dafür, dass die Zuschauer die ausgesetzte Belohnung von 1.500 Euro auf über 51.000 Euro aufstockten.
Im Februar 2025 wurde M. festgenommen – während des Unterrichts an einer Hagener Förderschule. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. DNA-Spuren auf dem Baseballschläger konnten ihm nach einer weiteren Straftat zugeordnet werden. Bei der Vernehmung hatte er angegeben, bei der Tat dabei gewesen zu sein, aber nicht zugeschlagen zu haben. Und seine Komplizen? Davon hat sich einer, ein zur Tatzeit 17-Jähriger, ins Ausland abgesetzt – nach ihm wird weiter gefahndet. Der dritte war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig.
Die Verhandlung hatte am 1. August begonnen, aufgrund des Alters des Angeklagten vor der Jugendstrafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Stiven M. war zur Tatzeit erst 14 Jahre alt, trotzdem war er bereits ein bekannter Intensivtäter. Es gab Ermittlungen etwa wegen Bandendiebstahl, Körperverletzung und Kinderpornografie – in mehr als 50 Strafanzeigen war er als Tatverdächtiger erfasst worden.
Philippos Botsaris, Anwalt der Opferfamilie, sagte gegenüber BILD: „Ein älterer Mann, der seinen Lebensabend in Ruhe verbringen wollte, wurde durch eine brutale Tat aus dem Leben gerissen. Mit dem heutigen Urteil wurde das Geschehen juristisch aufgearbeitet und mit einer Haftstrafe geahndet – wenngleich sich die Familie und ich ein strengeres Strafmaß erhofft hätten.“ Der Verteidiger des schwerkriminellen Jugendlichen kündigte an, in die Revision gehen zu wollen.
Vier Jahre und sechs Monate. Für eine Tat, die einem Menschen das Leben kostete. Es scheint, als ob der Schutz des Täters in Deutschland manchmal größer sei als der Schutz des Opfers. Dass ein Minderjähriger zur Tatzeit nicht wie ein Erwachsener bestraft werden kann, ist vielleicht juristisch korrekt – das Jugendstrafrecht dient vor allem der Erziehung. Und doch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Denn dieses Urteil sendet ein fatales Signal: Wer jung genug ist, kann töten – und nach wenigen Jahren (wenn überhaupt) wieder frei sein.
Im Zuge der unkontrollierten Massenzuwanderung steigt auch die Jugendgewalt in Deutschland drastisch an. Trotzdem können sich gerade junge Migranten immer wieder über milde Urteile freuen. Auch für diesen Fall gilt: Das Urteil mag rechtlich einwandfrei sein. Aber gerecht – das fühlt sich anders an. Daher stellt sich die Frage, ob das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist.
