Wer, wenn nicht ein Diakon darf vor falschen Wegen und Verlockungen warnen. So auch Slavko Radeljic-Jakic, der Diakon aus Plattling. In der ersten Instanz noch als Volksverhetzer verurteilt, wurde dem Recht vor dem Landgericht Deggendorf durch seinen Freispruch wieder Geltung verschafft.
Claudia Jaworski
Gerade als Volksseelsorger sah er seine ureigene Verpflichtung darin, das Bild des Transhumanismus zu zeigen, das nach Peter Thiel nicht bei der körperlichen „Optimierung“ des Menschen Halt macht, sondern Geist und Seele verändern will und aus Sicht des Diakons bereits wie ein Menetekel an der Wand steht.
Während der Staatsanwalt in einer solchen Warnung, die der Diakon mit Zitaten von Primo Levi und Eli Wiesel verbunden hatte, die Gleichsetzung einer Verschwörungstheorie mit dem Holocaust sah, führte der Vorsitzende des Landgerichts Deggendorf am 27. August 2025 diesem vor Augen, wie der Volksverhetzungsparagraph § 130 Abs. 3 StGB richtig anzuwenden sei. Die Worte des Vorsitzenden, die er nach der Verhandlung an einen Zuhörer richtete, lauteten deswegen auch „Recht muss Recht bleiben“.
In der obersten Rechtsprechung Bayerns sah der Verteidiger des Diakons in der Gleichsetzung der Verharmlosung mit dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Störung des öffentlichen Friedens ein Austilgen der vom Gesetz geforderten tatsächlichen Außenwirkungen des Tatbestandes, mit dem Ziel, jede Erwähnung des Holocaust zu verunmöglichen. Auch die Verschärfung des § 130 StGB durch Anfügen des Abs. 5 verfolge den Zweck, Diskussionen über laufende und zukünftige Kriegshandlungen zu unterbinden.
Die Reportage durchkreuzt den europaweiten Trend, weder die Vergangenheit noch aktuelle staatliche Verbrechen bewerten oder überhaupt diskutieren zu dürfen. Während von oben eine Erinnerungskultur gepredigt wird, die sich im hohlen Mantra des ‚Nie wieder‘ erschöpft und jede lebendige Verbindung zur Gegenwart sanktioniert, zeigt Diakon Radeljic-Jakic, dass die Vergangenheit uns eine Verantwortung für Gegenwart und Zukunft übertragen hat.
