Am Mittwoch wurde in Wien eine der vielen anhängigen ORF-Beschwerden verhandelt. Im vorliegenden Fall hat die Aufsichtsbehörde KommAustria eine Beschwerde der Unternehmerplattform „Wir EMUs“ abgewiesen, dies wird vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpft. Es geht um die Berichterstattung über potenziell tödliche Nebenwirkungen, welche nach Ansicht der Beschwerdeführer vom ORF grob verharmlost und verzerrt dargestellt wurde.
Beim ORF gefällt man sich nach wie vor in der verharmlosenden Darstellung gefährlicher bis tödlicher Impfnebenwirkungen. So wurde in einer Sendung vom 30. Dezember 2022 der Eindruck erweckt, bei 20 Millionen verabreichten Impfdosen wäre es nur zu 50 Fällen mit Nebenwirkungen gekommen. Tatsächlich wurde kommuniziert, dass alle anderen Impfungen „komplikationslos“ verlaufen wären. „Dies ist nicht nur angesichts der immer schockierenderen Zahlen der Übersterblichkeits-Statistik ein grober Verstoß gegen das Objektivitätsgebot“, erklärte EMUs Sprecher Bernhard Costa bei einer Pressekonferenz im Februar 2023, als mit der Unterstützung von 1.000 Österreichern die Beschwerde gegen die tendenziöse und einseitige ORF-Berichterstattung bei der Behörde KommAustria eingereicht wurde.
Am 5. Dezember wurde am Bundesverwaltungsgericht in Wien der Bescheid der Aufsichtsbehörde KommAustria bekämpft, nach dem die Beschwerde zunächst abgewiesen wurde. Inwiefern dem Ansinnen der Unternehmerplattform „Wir EMUs“ stattgegeben wird, kann nicht eingeschätzt werden – diesen Punkt können wir vorwegnehmen. Nach drei Stunden Verhandlung und einer Stunde Diskussion über die Endfassung des Protokolls war klar, dass die Urteilsverkündung schriftlich und zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.
Die Vorsitzführung von Richterin Dr. Anna Michaela Walbert-Satek war sehr präzise und geprägt vom Interesse, auf den Punkt zu kommen und die Intention der Beschwerdeführer zu erfassen. Dies ist vor dem BVwG nicht einfach, denn die Abläufe sind durch die Notwendigkeit einer Vor-Ort Protokollierung enorm gebremst. Nach jedem Satz ist zu warten, bis der Gerichtsschreiber fertig getippt hat und die Richterin gefühlt zehn Anmerkungen zur korrekten Rechtschreibung anbringen musste. Hilfreich wäre es ohne Frage, hier Personen zu beschäftigen, die im Zehn-Finger-System das Blindschreiben an der Tastatur gelernt haben – aber solche Wünsche sind im Österreich 2024 sicherlich verwegen.
Tatsache ist – und das müsste man im BVwG endlich einmal durchdenken, dass auf diese Art und Weise ein normaler Gedankenfluss und eine sinnstiftende Argumentation weder für den jeweiligen Sprecher noch für die Angesprochenen möglich ist. Vielmehr schwimmt man durch Sirup und die Intelligenz und geistige Wendigkeit aller Beteiligten wird – höflich formuliert – auf eine harte Probe gestellt. Es gäbe sicherlich noch weitere Möglichkeiten wie eine KI-gestützte Live-Spracherkennung, die möglicherweise mehr Wörter kennt, als der geschätzte Gerichtstypist, den wir natürlich nicht mobben oder diskriminieren wollen.
Für jeden, der einen Fall vor dem BVwG vorträgt, ist aber anzuraten, den Text seines Vorbringens vorab vorzubereiten und vollständig schriftlich zu übergeben, bevor der mündliche Vortrag stattfindet. Dadurch erspart man sich viel Lehrgeld in Form von Lebenszeit.
Die KommAustria hat in ihrer Abweisung der Beschwerde zunächst sinngemäß ausgeführt, dass man das Gesamtprogramm des ORF über längere Zeit hinweg betrachten müsse, um festzustellen, ob die Berichterstattung ausgewogen wäre. Dies wäre im vorliegenden Fall, wo die Beschwerde sich mit vier Sendungen in verschiedenen ORF-Angeboten beschäftigt, nicht der Fall gewesen.
Diese Argumentation sehen die Beschwerdeführer als abenteuerlich und nicht vom ORF-Gesetz gedeckt an. Denn hier hat man ganz klar nach einer Sendung sechs Wochen Zeit, gegen konkret diese Sendung und ihre Inhalte Beschwerde zu führen. Die Argumentation der KommAustria würde ja bedeuten, dass man bis zu einem willkürlich angenommenen Zeitpunkt warten müsse, ob der ORF vielleicht seine Berichterstattung doch noch ausgewogen und objektiv gestaltet. Tut er es nicht, wäre dann aber der sechswöchige Beschwerdezeitraum abgelaufen. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein – im Gegenteil, man würde jede Kritik am öffentlich-rechtlichen, zwangsgebührenfinanzierten Sender unterbinden und jegliche Beschwerde unmöglich machen.
Der Beschwerdegegner (Anm.: der ORF) habe am 30.12.2022 in mehreren Rundfunk- und Fernseh-Nachrichten berichtet, dass 20 Millionen COVID-Impfungen verabreicht und rund 1.600 Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens eingebracht worden seien. Weiters sei berichtet worden, dass nur 50 davon finanziell abgegolten worden seien, die übrigen Anträge seien unberechtigt gewesen. Anträge nach dem Impfschadengesetz seien „niederschwellig“ und es gebe nur acht offene strittige Fälle. Die Impfnebenwirkungen, Herzmuskelentzündungen und Venenthrombosen würden gut behandelt werden können und bis auf 50 Fälle seien alle Impfdosen „komplikationslos“ verabreicht worden. Diese Darstellung sei teils objektiv falsch, teils aus dem Zusammenhang gerissen und würde an Auslassungen und verzerrter Darstellung leiden.
Aus dem Bescheid der KommAustria-Beschwerde
In den Schriftsätzen wurde in Folge dann auch der Inhalt der Sendungen angegriffen, was vor Ort nochmals argumentiert wurde. Im Prinzip geht es um die oft festzustellende Praxis des ORF, dass ausschließlich einseitig recherchiert wird und man quasi als Sprachrohr der Regierung fungiert. Dies ist im ORF-Gesetz aber nicht vorgesehen, dieses schreibt die objektive Ermittlung und Betrachtung aus mehreren Perspektiven vor. Bei den verharmlosenden Berichten hat der ORF ausschließlich das Ministerium, die vom Ministerium bestellte Gesundheitsdirektorin Katharina Reich und selektiv eine Zusammenfassung des BASG berücksichtigt. Andere Berichte des BASG würden allerdings ein gänzlich anderes Bild zeigen.
Während der ORF damals suggerierte, dass es ja nur 50 berechtigte Entschädigungsanträge wegen Impfschäden gab und alle anderen Anträge somit obsolet oder gar mutwillig frei erfunden wären, gestaltete sich die Realität so, dass die Mehrheit der Anträge noch überhaupt nicht behandelt war, sondern sich bei einer völlig überlasteten Behörde stauten. So waren noch 256 Anträge aus 2021 und 1.183 Anträge aus 2022 anhängig. Der ORF berichtete hingegen auf eine Art und Weise, die den Seher annehmen ließ, dass außer den 50 positiven Anträgen keine weiteren berechtigten Anträge im Raum stehen. Ebenso nicht berücksichtigt wurde das Underreporting – so werden bekanntlich nur 1-10 % der Impfschäden gemeldet.
Dass die Behörde BASG zum damaligen Zeitpunkt schon von viel höheren Zahlen von Impfschäden und Impfnebenwirkungen ausging, wurde dem Gericht dargelegt. Dabei sprang und springt die BASG aber kaum nachvollziehbar hinter doch recht beachtlichen Zahlen hin und her. So wurden zunächst rund 84.000 Meldungen von Nebenwirkungen genannt, in einem (späteren) Wochenbericht zur Zeit der beanstandeten ORF-Sendungen war von 52.000 Meldungen die Rede. Tatsächlich hätte bei einer konsistenten Zählung aber die erstgenannte Zahl weit überschritten werden müssen. In jedem Fall sei man aber von den 50 berechtigten Fällen weit weg.
Grob verharmlosend sei auch die Darstellung, dass Erkrankungen wie Herzmuskelentzündungen „leicht“ und „behandelbar“ wären. Anwalt Prchlik legt eine Studie aus 2020 vor, die besagt, dass rund 20 Prozent der Betroffenen innerhalb von 10 Jahren sterben und dementsprechend nicht die Rede von „leicht“ und „behandelbar“ sein kann. Report24 berichtete vielfach über entsprechende Studien, die mehrheitlich vor der Corona-Krise entstanden. Die Behauptung von Medien und Politik, es gäbe eine „leichte Herzmuskelentzündung“, die sich „wieder auswächst“ oder „heilt“ ist falsch, irreführend und zynisch. Tägliche Vorfälle mit tot umfallenden jungen Sportlern zeigen die Folgen der mRNA-Impfpolitik seit 2021 auf.
Jedenfalls ist der ORF, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Ulrike Schmidt, davon überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Auf den Umstand, nur Regierungsvertreter und der Regierung weisungsgebundene Beamte befragt zu haben, geht man – wohl aus strategischen Gründen – nicht näher ein. Frau Dr. Katharina Reich wäre die hohe Kompetenz nicht abzustreiten.
Zur Einreichung der Beschwerde berichtete Anfang 2023 auch RTV.