Afghanen missbrauchen Kinder in Freibad: nur sechs Monate unbedingte Haft

Symbolbild: EyeEm

Das ist „Gerechtigkeit“ in Österreich. Zwei Afghanen missbrauchten im niederösterreichischen Traiskirchen (wo SPÖ-Chef Babler Bürgermeister ist) sieben Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren. Das Urteil: sechs Monate unbedingte Haft, weitere 12 Monate auf Bewährung. Die Haftstrafe ist mit der Untersuchungshaft somit so gut wie verbüßt. Die Eltern der Opfer sind fassungslos. Ein missbrauchtes Kind stellt die berechtigte Frage: „Warum sind die hier?“

Vor Gericht, wo der Fall am 3. Oktober verhandelt wurde, redeten sich die Afghanen auf ihren Rausch aus. Sie hätten das erste Mal im Leben Alkohol getrunken – eine Flasche Wodka. Dann wollte man sich „einen Spaß machen“. Unter Wasser verübten sie gegenüber sechs Mädchen und einem Buben sexuelle Belästigung, berührten sie an den Geschlechtsteilen.

Die Afghanen gelten in Österreich als „Flüchtlinge“. Sie lebten im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen, einem riesigen Asylheim, das regelmäßig im Mittelpunkt krimineller Handlungen mancher dort aufhältigen Migranten steht.

Vater Patrick wird in der Kronenzeitung mit den Worten: „Ich habe den Glauben an die Justiz vor langer Zeit verloren. Das hier ist alles nur noch zum Schei…!“ zitiert. Seine neunjährige Tochter stellt die Frage, weshalb diese Männer überhaupt hier sind. Diese Frage hat der Autor dieser Zeilen auch schon öfter von Kindern gehört. Und auch die Aussage „die gehören hier nicht her“. Was sich Kindern und Jugendlichen intuitiv erschließt, ist für so genannte „Linke“ offenbar zu kompliziert. Die Volkspartei unterstützt den Massenimport von Fremden seit 2015 wohl auch aus dem Grund heraus, dass man an Asylheimen und Asyldienstleistungen sehr gut verdienen kann.

Das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate Haft, davon 6 Monate unbedingt. Das bedeutet, dass die Afghanen nur wenige Tage nach Abschluss der Verhandlung wieder frei herumlaufen und Wodka konsumieren können.

Welcher Paragraph im Strafgesetzbuch zur Anwendung kam, ist noch nicht bekannt, anbieten würde sich § 218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen. Die Maximalstrafe nach § 218 2b (gemeinschaftlich begangene Tat) liegt bei 2 Jahren Haft. Dementsprechend schöpfte der Richter seine gesetzlichen Möglichkeiten durchaus aus, vor allem wenn keine Vorstrafen vorliegen.

Gegenüber Report24 haben sich schon viele Rechtsanwälte dahingehend geäußert, dass der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch in Österreich ihrer Ansicht nach viel zu gering bemessen ist. Richter hätten also kaum eine Möglichkeit, härtere Urteile wie langjährige Haft zu verhängen und damit auch eine Abschreckungswirkung zu erzielen.

Zwei der Opfer wurden vom bekannten Rechtsanwalt Florian Höllwarth vertreten. Gegenüber Puls24 führte Höllwarth aus, dass es Aufgabe des Staates wäre, solchen Asylwerbern die westlichen Moralvorstellungen näherzubringen. Leider hat kaum jemand den Mut, die Problemstellung beim Namen zu nennen: erstens sollte illegale Einwanderung nicht möglich sein, zweitens hat bei kriminellem Verhalten die sofortige Abschiebung zu erfolgen, egal welche Zustände im Herkunftsland herrschen. Wer in Österreich Kinder missbrauchen kann, kann sich auch in Afghanistan der Strafe stellen.

Ein Kommentar von SPÖ-Chef Andreas Babler, der in Traiskirchen Bürgermeister ist, liegt uns leider nicht vor. Babler stellte sich selbst in der Gemeinde zusätzlich als Mitarbeiter der Stabsstelle an und kassierte als Vorstand des Wasserleitungsverbandes ein drittes Gehalt. All das hat 20 Prozent der Österreicher nicht gestört, welche bei der vergangenen Nationalratswahl die SPÖ wählten.

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