Ein 35-Jähriger zeigte kurz nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel in Düsseldorf ein Plakat mit der Hamas-Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“, mit der eine Auslöschung Israels gefordert wird. Hatte man ihn zunächst noch zu einer Geldstrafe verurteilt, sprach das Amtsgericht Düsseldorf ihn nun frei: Der Mann behauptete jetzt, er könne doch gar kein Englisch. Für das Gericht war die Volksverhetzung damit vom Tisch.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Während bei den meisten Bürgern Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, scheinen manche Personen sich durchaus auf mangelnde Sprachkenntnisse berufen zu können: Ein 35-Jähriger soll laut RP-Online im November 2023 ein Schild mit der Aufschrift „From the River to the Sea, Palestine will be free“ bei einem Anti-Israel-Protest getragen haben. Dabei handelt es sich um eine bekannte antisemitische Parole:
“From the river to the sea, Palestine will be free” ist ein antisemitischer Slogan, der häufig in Anti-Israel-Kampagnen und auf Demonstrationen skandiert wird. Diese Parole wird seit langem von israelfeindlichen Stimmen verwendet, darunter auch von Anhängern terroristischer Organisationen wie der Hamas und der PFLP, die Israels Zerstörung mit Gewalt anstreben. Im Grunde handelt es sich um die Forderung nach einem palästinensischen Staat, der sich vom Jordan bis zum Mittelmeer erstreckt und den Staat Israel einschließt, was die Zerschlagung des jüdischen Staates bedeuten würde. Es handelt sich um einen antisemitischen Angriff, der das jüdische Recht auf Selbstbestimmung leugnet, auch durch die Vertreibung der Juden aus ihrer angestammten Heimat.
Quelle: Anti-Defamation League
Entsprechend war der Mann zunächst zu einer Geldstrafe von 6.600 Euro verurteilt worden. Das sah der aber nicht ein: Er ging auf die Barrikaden und behauptete, ein anderer Demonstrant habe ihm das Schild in die Hand gedrückt. Er könne angeblich gar kein Englisch und habe somit ein Schild getragen, dessen Bedeutung er nicht gekannt haben will. Er habe also auch nicht gewusst, dass es sich um eine Hamas-Parole handelte. Angeblich habe er das Schild zerstört und weggeworfen, nachdem er von Polizeibeamten rasch zur Rede gestellt worden war.
Klingt das überzeugend? Der Richter am Amtsgericht Düsseldorf fand es zumindest überzeugend genug, dass er den Mann letzte Woche Donnerstag freisprach. Kritische Beobachter können sich zunehmend fragen, ob einer bestimmten Klientel der Gebrauch der Unwissenheitskarte nicht bedenklich leicht gemacht wird. Der Normalbürger kann sich darauf gewöhnlich nicht berufen.
Wann unterstellt man Vorsatz – und wann nicht?
Ein großes Herz für Antisemiten scheint man passend dazu gerade bei Zuckerbergs Meta beweisen zu wollen: Dort ist die Hamas-Parole nun nach Beschluss eines Gremiums offiziell erlaubt. Den Slogan zu entfernen, berge nämlich das Risiko, Inhalte zu entfernen, mit denen Aufmerksamkeit auf „das menschliche Leid in Gaza und die Entmenschlichung von Palästinensern“ erzeugt werden solle, berichtet die „Zeit„. Interessant, wenn das von einem Portal kommt, das sämtliche Postings zensierte, die auf menschliches Leid infolge einer unsicheren medizinischen Behandlung hinweisen wollten.
Die Auslöschung Israels zu fordern, scheint derweil laut Gremium nicht mit Leid und Entmenschlichung assoziiert zu werden – man beruft sich auf „unterschiedliche Bedeutungen des Slogans“, der aber nun einmal grundsätzlich aussagt, dass für Israel zwischen Jordan und Mittelmeer kein Platz sein soll. Interessanterweise gilt es auch für die „Zeit“ hier als juristisch relevant, dass die Parole ja schon verwendet worden wäre, bevor die Terrororganisation Hamas sie in ihre Satzung aufnahm. Spannend, wollte man beispielsweise in der deutschen Justiz partout nichts davon wissen, dass die wenig bekannte SA-Parole „Alles für Deutschland“, für deren Ausspruch Björn Höcke verurteilt wurde, zuvor von Sozialdemokraten und Kirchen verwendet worden war. Höcke unterstellte man Vorsatz. Bei potenziellen Antisemiten scheinbar nicht?
Die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ ist sicher nicht unbekannt. Schon gar nicht bei Palästinensern und deren Unterstützern. Wer schwenkt denn überhaupt Plakate, deren Aufschrift er angeblich gar nicht versteht? Könnten User in den sozialen Netzen dann ihre „Hass“-Postings fortan in eine Fremdsprache übersetzen lassen, um sich später auf „Mausrutscher“ und Copy & Paste und somit darauf berufen zu können, dass sie eigentlich gar nicht wussten, was sie da in die Welt getragen haben?