Gesinnungsjustiz in Deutschland: Islamkritischer YouTuber mit 28 Jahren inhaftiert

Bilder: Portrait Samuel Johnson von Joshua Reynolds, Public Domain, via Wikimedia Commons; Hintergrund Gefängnis von copperpipe / freepik

Gesinnungsdiktatur Deutschland? Ein deutscher Streamer, der Mitinitiator des Stolzmonats ist, wurde inhaftiert: Der als „Shlomo Finkelstein“ bekannte YouTuber soll nach Informationen von Apollo News 2020 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Inzwischen wurde die Bewährung widerrufen, jetzt soll der junge Streamer seine einjährige Freiheitsstrafe absitzen. Sein Verbrechen bestand vor allem darin, Darstellungen von Koranverbrennungen gezeigt zu haben. Das wiegt im besten Deutschland offenkundig schwerer als Vergewaltigung.

In den sozialen Netzen wurde „Shlomos“ Abwesenheit rasch bemerkt. Inzwischen wurde bekannt, dass der 28-jährige Aron P. inhaftiert wurde: Er musste nun seine einjährige Freiheitsstrafe antreten. Wie Apollo News auf Basis einer Anfrage an die Staatsanwaltschaft Köln berichtet, wurde P. im Dezember 2020 vom Amtsgericht Köln wegen „Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt“. Rechtskräftig wurde das Urteil demnach im Juni 2021. Im Februar 2022 soll dann die Aussetzung der Strafe auf Bewährung widerrufen worden sein. Warum P. erst jetzt ins Gefängnis musste, ist unklar.

Islam beleidigt, angeblicher Antisemitismus

Apollo News konnte das Urteil aus dem Jahr 2020 sichten. Warum der YouTuber („Die vulgäre Analyse“), der wegen Kontensperrungen im Verlauf auch auf andere Kanäle auswich („DoxxingGegenNazis“, „GreenDayBoy2009“) und mit der „Honigwabe“ auch einen Podcast betrieb, einsitzen muss, kann angesichts der bekannten Kuscheljustiz gegenüber Vergewaltigern und Gewalttätern im besten Deutschland durchaus überraschen: Demnach stützt sich das Urteil vor allem auf die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“, die darauf beruht, dass P. mehrfach Darstellungen von Koranverbrennungen in seinen Videos eingeblendet habe. Beschrieben wird „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, sowie „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“ und solche, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“. Damit habe P. laut Urteil den Islam und Muslime beschimpfen und verhöhnen und Nutzer „ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen“ anreizen wollen. Ob man sich wohl ähnlich empört gezeigt hätte, wären brennende Bibeln eingeblendet worden?

Weiterhin stieß man sich an Einblendungen von Karikaturen von Samuel Johnson, die P. in seinen Videos anstelle seiner eigenen Person zeigt und die seine Figur „Shlomo Finkelstein“ darstellen sollen. Einmal soll die Karikatur, dargestellt mit Zylinder, Schläfenlocken und Davidstern, durch eine Hakennase und Fledermauszähne und die Montage auf einen Fledermauskörper entstellt worden sein. In ähnlicher Form zeigte P. seine eigene Kunstfigur einmal mit Rattengebiss und Rattenkörper. Obwohl die Figur den Streamer selbst repräsentiert, sah das Gericht hier Antisemitismus: P. bringe dadurch „zum einen seine eigene, die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend betrachtende Haltung zum Ausdruck“ und reize weiterhin zu einer feindseligen Haltung gegenüber Juden an, so entnimmt man es dem Urteil.

Außerdem verurteilte man ihn wegen des „Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, weil in einem Video ein Bild von Joseph Goebbels in Uniform samt Hakenkreuz-Binde zu sehen gewesen war. Der Kontext schien dabei nicht von Belang, offenbar kümmerte man sich nicht darum, ob diese Darstellung positiv oder nicht vielleicht doch vielmehr als Kritik angedacht war.

#FreeShlomo

Diese Vergehen sollen nun die Inhaftierung eines jungen Video-Creators rechtfertigen, der damit länger einsitzt als viele Straftäter, die anderen Gewalt angetan und damit Leben zerstört haben. In den sozialen Netzen hält das Verständnis für dieses Vorgehen sich entsprechend in engen Grenzen: #FreeShlomo und #FreeShlomoFinkelstein trenden seit Tagen auf X.

Martin Sellner will laut eigener Aussage in Kooperation mit „Ein Prozent“ alles in seiner Macht Stehende tun, um Aron P. zu unterstützen. Ein entsprechender Solifond wurde eingerichtet, man geht von erheblichen Rechtskosten aus. Über den aktuellen Rechtsbeistand des Streamers herrscht noch Unklarheit.

Den Bürgern dürfte kaum vermittelbar sein, warum ein YouTuber wegen „Gesinnungsverbrechen“ im besten Deutschland eher ins Gefängnis wandert als jemand, von dem eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen ausgeht. Aron P.s „Vulgäre Analyse“ ging 2015 mit geballter Islamkritik anlässlich des Charlie Hebdo-Attentats an den Start – damals war er 19 Jahre alt. Er kritisierte den Islam von links und fing sich den Spitznamen „Shlomo Finkelstein“ ein, weil Follower eines rechtsextremen YouTubers ihn als jüdischen Agenten verunglimpfen wollten, wie die „Junge Freiheit“ berichtete. Er griff die Schmähung demnach stolz auf und übernahm sie. Würde jemand, der Menschen jüdischen Glaubens verachtet, das tun? Nun wirft man ihm nicht nur seine Islamkritik vor, die durch ein blutiges Attentat mit zwölf Toten und etlichen Verletzten befeuert worden war, sondern stellt ihn auch noch als Antisemiten dar.

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