Leider keine Satire: Um der massiven Messergewalt in Deutschland Herr zu werden, möchte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf Amnestie und Anreize setzen. Er schlägt vor: Wer ein verbotenes Butterfly-Messer abgibt, soll mit einem kostenlosen Netflix-Abo belohnt werden.
Fast 9.000 Messerangriffe im Bereich gefährlicher und schwerer Körperverletzung seien laut GdP im vergangenen Jahr verzeichnet worden: Das entspricht den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik. Hinzu kommen freilich rund 4.900 Messerangriffe im Rahmen von Raubdelikten – und auch dann sind die Zahlen unvollständig, wie Anfragen von „Nius“ an die einzelnen Bundesländer ergeben haben. Demnach summierten sich die erfassten Messerangriffe im Jahr 2023 auf 26.113 – also 72 Attacken pro Tag. Angriffe mit anderen Stichwaffen wie Macheten oder Schwertern wurden dabei noch gar nicht einbezogen.
Deutschland hat also ein gravierendes Messer-Problem – und zwar eines, das gemeinhin „jung, männlich und nicht-deutsch“ ist. Bei der Gewerkschaft der Polizei hat man nun einen kreativen Vorschlag, wie man schonend mit dieser Klientel umgehen könnte: Besitzer von verbotenen Messern wie Butterfly-Messern könnten demnach belohnt werden, wenn sie ein Messer freiwillig abgeben. Das formulierte der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, ganz konkret in einer Aussendung:
Eine Messeramnestie sei ein erster möglicher Schritt. Er setze zunächst auf das Entgegenkommen der Besitzenden, sagte Kopelke. Gleichsam stellte er fest: „Damit diese Maßnahme effektiv ist, muss die Bundesregierung für Abgebende ernsthafte Anreize schaffen. Konkret könnte das bedeuten: ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers.“
Offen bleibt, ob Kopelke diese abstruse Verwendung des Partizip-Präsens („Abgebende“) von einem woken Schreiberling in den Mund gelegt wurde, oder ob man ihm an dieser Stelle persönlich einen Deutsch-Kurs empfehlen sollte. (Diese Sprachverunstaltung macht sogar Zombie-Radfahrer möglich: Es gibt inzwischen Statistiken zu „getöteten Radfahrenden„, also Menschen, die tot sind, aber offenkundig immer noch Fahrrad fahren.)
Langfristig empfahl Kopelke „strukturelle Anpassungen“ und eine Vereinfachung des Messergesetzes und befürwortete ein Messerführverbot. Ob jemand, der andere Menschen niedersticht, so gesetzestreu ist, dass er sich artig an das Waffengesetz hält, muss natürlich bezweifelt werden: Kopelke selbst weist darauf hin, dass damit verstärkte Kontrollen einhergehen müssten, für die aber aktuell Personal und Ausstattung fehlen. Sei’s drum: Bis dahin können die Steuerzahler ja Personen, von denen sie später immer noch mit einem anderen Messer oder einer Machete niedergestochen werden könnten, ruhig ihr Netflix-Abo finanzieren …