In Deutschland müssen nicht nur jene, die sich über eine Vergewaltigung empören, mit Haftstrafen rechnen: Auch die Verweigerung einer experimentellen Genspritze kann hier im Knast enden. Ein ehemaliger Soldat, der es ablehnte, sich mit den experimentellen Gentherapeutika gegen Covid-19 „impfen“ zu lassen, soll nun wegen „Gehorsamsverweigerung“ 40 Tage ins Gefängnis.
Die „Soldaten für Grundrechte“ teilten ein Video des ehemaligen Soldaten Jan Reiners auf Telegram, in dem dieser aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Aurich (Niedersachsen) vorliest: 40 Tage lang solle er wegen Gehorsamsverweigerung (Paragraf 20 Wehrstrafgesetzbuch) in einer JVA in Lingen einsitzen. Ob er sich wie gefordert binnen der nächsten drei Wochen freiwillig dorthin begeben würde, müsse er noch mit seinem Anwalt besprechen.
Ursprünglich war er nach Informationen von Apollo News zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Schon in der Vergangenheit hatte Reiners betont, dass er nicht zahlen würde. Auch im aktuellen Video hebt er hervor, dass das seiner Ansicht nach ein Eingeständnis wäre – und er müsse nichts eingestehen, denn er habe nichts falsch gemacht. Im Dezember des letzten Jahres hatte er im Rahmen eines emotionalen Gnadenantrags beispielhaft auf die Verunreinigungen in den mRNA-Vakzinen hingewiesen, über die auch der MDR berichtet hatte. Er wies darauf hin, dass es die Bundeswehr und den Staat viel Geld gekostet hätte, wäre es bei ihm zu einem Impfschaden gekommen.
Tatsächlich wird auch die Ersatzfreiheitsstrafe für den Staat Kosten bedeuten: Der Ex-Soldat spricht im Video von rund 130 Euro pro Hafttag, die dem deutschen Steuerzahler an Kosten entstehen würden. (Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass er unschuldig im Gefängnis saß, so könnte er außerdem eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag erhalten, so Reiners.) Einen Mann zu bestrafen, der aus berechtigter Sorge vor schweren Nebenwirkungen eine experimentelle Injektion ablehnte, ist dem deutschen Staat also durchaus viel Geld wert. Das Theater wirkt umso grotesker, wenn man bedenkt, wie viele Vergewaltiger in Deutschland frei gehen und sich ihr nächstes Opfer suchen können. Wem entstand durch Reiners sogenanntes Verbrechen ein Schaden?
Den erwiesenen Nebenwirkungen der Impfung steht keine belegte Wirkung gegenüber, die den Impfzwang rechtfertigen könnte. Die Behauptung vom Fremdschutz, die als Grundlage für Impfpflichten in der Bundeswehr und im medizinischen Bereich herhalten durfte, war von Anfang an falsch: Zu diesem Zweck wurden die Vakzine nie entwickelt und sie wurden von den Herstellern in den Zulassungsstudien auch nicht darauf erprobt. Das war spätestens im Jahr 2023 Allgemeinwissen. Dennoch fiel die Duldungspflicht für Soldaten für die Gentherapie erst 2024 – und dennoch werden noch immer Menschen verurteilt, die die sogenannte Impfung ablehnten.
Erst am vergangenen Mittwoch wurde auch die Impfpflicht im medizinischen Bereich vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt: Eine ungeimpfte Mitarbeiterin eines Seniorenheims in NRW, die freigestellt worden war und auf Gehaltsnachzahlungen und Urlaub geklagt hatte, scheiterte vor Gericht. Der Richter gab an, es sei „hinreichend deutlich, dass es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialbereich um den Schutz kranker und pflegebedürftiger Menschen ging“. Diesen Schutz leistete die Impfung aber nicht.
Behörden, die trotz stetig beklagten „Fachkräftemangels“ lieber Beleidigungen gegen Vergewaltiger nachverfolgen, anstatt die deutsche Bevölkerung vor echten Verbrechen zu schützen, haben das Vertrauen zahlloser Bürger in den Rechtsstaat ebenso nachhaltig verspielt wie Richter, die ein lange widerlegtes Pandemie- und Impfnarrativ wiederkäuen, um Menschen abzustrafen und mitunter gar hinter Gitter zu bringen, die faktisch niemandem geschadet haben. Das betrifft ungeimpftes medizinisches Personal und Soldaten ebenso wie Ärzte, die zum Schutz ihrer Patienten Masken- und Impfatteste ausstellten.