Kaum zu glauben: Trotz Massenzuwanderung und Rekordzahlen von Migranten, die von Sozialleistungen leben, will die Arbeitsagentur in diesem Jahr 25.000 Hilfskräfte aus dem Ausland nach Deutschland holen – eine Neuregelung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eröffnet diese Möglichkeit. Seit wann sind „Hilfskräfte“ eigentlich „Fachkräfte“? Die Migranten müssen keine Ausbildung haben.
In der Gastronomie und an Flughäfen fehlen Arbeitskräfte. Dieses Problem will die Arbeitsagentur nun durch den Import von ungelernten Migranten bewältigen. Im November 2023 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern soll, in Kraft. Im Rahmen einer neuen Regelung dieses Gesetzes, die ab März gilt, sollen die ausländischen Hilfskräfte für eine kurzzeitige Beschäftigung – die Arbeitserlaubnis soll maximal für acht Monate gelten – ins Land kommen. Es gibt auch Bedingungen, so muss die Wochenarbeitszeit mindestens 30 Stunden betragen, Arbeitgeber müssen die Reisekosten übernehmen und die Beschäftigten nach Tarif oder gleichen Bedingungen bezahlen. Eine Ausbildung brauchen die Migranten nicht, was den Titel „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ erneut ad absurdum führt.
Gegenüber dem „Spiegel“ erklärte Vanessa Ahuja, Vorstandsmitglied der Bundesagentur: „Die neue kurzzeitige Beschäftigung eröffnet Arbeitgebern in Saisonbranchen oder zu Spitzenauftragszeiten eine gute Möglichkeit, schnell ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Interessierte Arbeitgeber können die Anträge ab März bequem online bei der Arbeitsagentur stellen.“ Das Kontingent für das Jahr 2024 hat die Bundesagentur für Arbeit auf 25.000 Personen festgelegt. Ob sie alle danach wirklich wieder ausreisen werden?
Anstatt endlich die Massenzuwanderung zu stoppen oder zumindest einzudämmen, sollen nun weitere Zehntausende Migranten nach Deutschland geholt werden. Laut Statista hat Deutschland 2,81 Millionen Arbeitslose, ein Großteil der Bürgergeldbezieher sind Zuwanderer – nicht umsonst wird das Bürgergeld auch Migrantengeld genannt. Eigentlich sollte die Agentur für Arbeit daran arbeiten, diese in Arbeit zu bringen. Auch stellt sich die Frage, wie die Angeworbenen in Deutschland mit einem Job im Niedriglohnsektor ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen … Darf da der deutsche Steuerzahler wieder einspringen?