Was für eine Klatsche für Linksgrünwoke, die Impf- und Maßnahmenkritik mit der Antisemitismuskeule niederschlagen wollten: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung des Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Florian Jäger wegen Volksverhetzung aufgehoben.
Jäger, damals AfD-Bundestagsabgeordneter, war nach einem ersten Freispruch vom Landgericht München II doch noch zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil man befunden hatte, dass er in einem Video im Jahr 2021 Corona-Maßnahmen mit dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt hätte. Er wehrte sich und legte Revision ein.
Meinungsfreiheit existiert noch
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied nun, dass Jägers Äußerungen nicht zwingend als Vergleich zwischen dem Umgang mit Ungeimpften und dem Umgang mit Juden in Deutschland 1938 anzusehen seien: Mindestens genauso nahe liege es, dass Jäger ausdrücken wollte, dass die Politik immer einfache und populistische Lösungen und Sündenböcke suche. Das seien demnach 1938 die Juden gewesen – und heute die Ungeimpften.
Jäger habe die Judenverfolgung weder verneint noch relativiert. Vielmehr habe er darauf hingewiesen, dass die Juden an der damaligen wirtschaftlichen Situation im Deutschen Reich ebenso wenig schuld waren wie die Ungeimpften an der Coronapandemie. Die Politik sei demnach im NS-Regime ebenso wie heute auf der Suche nach Schuldigen, gegen die sich der Volkszorn richten solle. In dieser Deutung seien Jägers Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit gedeckt.
Zwar sei eine Gleichsetzung von Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberprogromen grundsätzlich als Volksverhetzung zu werten, doch mit seiner Entscheidung verdeutlicht das Gericht, dass Kritik an der Hetze gegen Ungeimpfte, die zum Feindbild gemacht wurden und gegen die offen Hass geschürt wurde, auch unter Bezugnahme auf die deutsche Geschichte sehr wohl noch erlaubt ist.
„Über zwei Jahre lang durch die Mühlen der Justiz gedreht“
Florian Jäger derweil gab an, dass das Urteil ihm zwar Geld spare, aber keine Gerechtigkeit schaffe: „Ich wurde über zwei Jahre lang aus politischen Gründen durch die Mühlen der Justiz gedreht. Der Schaden an meinem Ruf ist durch das Urteil nicht wieder gut gemacht und die verantwortlichen Richter können weiterhin ihr Unwesen treiben.“ Er wolle nun prüfen, inwieweit er Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Beteiligten geltend machen könnte.