Mit einem Warnbrief an deutsche Arztpraxen machte der Medizinische Behandlungsverbund (MBV) auf die Probleme der unzureichend geprüften Corona-Vakzine aufmerksam und wies auf die daraus entstehenden Haftungsrisiken für Impfärzte hin. Bei diesen sorgte das für große Verunsicherung, woraufhin das Paul-Ehrlich-Institut die Mitteilung öffentlichkeitswirksam als Desinformation abtat. Der MBV hat nun eine Replik publiziert und erhebt darin schwere Vorwürfe gegen das Institut. Der Verbund fordert Informationen darüber, wie das PEI den Verdacht auf DNA-Verunreinigungen in den Vakzinen überprüfen und ausräumen möchte.
Die Debatte um DNA-Verunreinigungen in den Corona-Vakzinen nimmt an Fahrt auf – dass der MDR seinen Beitrag zu diesem Thema gelöscht hat, wirkt hier nur als weiterer Brandbeschleuniger. Denn die Begründung, dass angeblich Informationen zur Messmethode gefehlt hätten, geht an der Kerninformation des Berichts völlig vorbei: Das PEI kontrolliert die Impfstoffe nicht selbst auf Verunreinigungen. Das ist der Knackpunkt. Wenn das Institut selbst keine Testungen auf Plasmid-Verunreinigungen durchführt, wie will es dann die Laborergebnisse, die hohe Kontaminationen aufzeigen, von der Hand weisen? Nur einwandfreie Nachweise der Reinheit der Vakzine können die von Fachleuten weltweit erhobenen Vorwürfe nun noch entkräften. Darauf warten nicht nur kritische Mediziner und Wissenschaftler, sondern auch wachsende Teile der Öffentlichkeit.
Der MBV hat vom PEI in einem Brief nicht nur eine Richtigstellung für die Behauptung eingefordert, dass in dem Anfang Dezember versandten Warnbrief Desinformation verbreitet würde. Angehängt an das Schreiben ist auch ein umfassender Fragenkatalog zum Vorgehen des Instituts im Hinblick auf die Problematik der DNA-Verunreinigungen.
Den von Dr. Andreas Sönnichsen und Markus Bönig unterzeichneten offenen Brief des MBV an das PEI lesen Sie hier: https://corona-impfschaden-hilfe.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/12/Offener-Brief-Paul-Ehrlich-Institut-von-MBV-vom-15.12.2023.pdf
Der Fragenkatalog zur möglichen Kontamination der COVID-19-mRNA-Impfstoffe mit Plasmid-DNA:
- Wie stellt das PEI unter den aufgezeigten besonderen Umständen die Anwendungssicherheit bei
einem Produkt im konkreten Einzelfall sicher, welches auf einer neuartigen und komplexen Technologie beruht und zu dem es Hinweise auf erhebliche Qualitätseinschränkungen gibt?- Welche Informationen und Herstellerangaben liegen Ihnen zur Art und Weise der Prüfung der
Einhaltung des DNA-Grenzwertes vor?
Bitte machen Sie die für die Zulassung verwendeten und Ihrem Haus insoweit vorliegenden
Prüfergebnisse zugänglich.- Welche Daten und Informationen zu einzelnen Impfchargen liegen dem PEI in Bezug auf die
SafeVac-Daten konkret vor?
Bitte legen Sie unverzüglich die SafeVac-Rohdaten für einen peer review offen und stellen Sie allen
interessierten Forschern diese Daten zur Verfügung. Da im Rahmen der Anwendungs-App SafeVac
2.0 Chargennummern erfasst worden sind, können in diesen Daten ggf. wichtige Informationen zu
weiteren Forschungen in Bezug auf die Frage der DNA-Kontamination und möglicher Folgewirkungen enthalten sein.- Der Grenzwert wurde im Rahmen der Zulassung – wie sich aus dem Rapporteur Rolling Review
Quality ergibt – auf 10 ng/ Dosis für DNA aus „residual DNA template“ festgelegt (S. 100).
Wurde auch eine Prüfung auf Plasmid-DNA vorgesehen?
Werden auch andere Arten von DNA berücksichtigt?- Eine experimentelle Prüfung auf den DNA-Gehalt wird durch die staatlichen Labore nicht durchgeführt. Stattdessen wird auf die Angaben der Hersteller vertraut.
Wie begründen die Überwachungsbehörden ihr Vertrauen in die Korrektheit der von den Herstellern
vorgenommenen Messmethoden und Messergebnisse?- Warum reichen die Angaben / Messungen bei den Herstellern aus, wenn offensichtlich ist, dass
weder der nicht sterile Herstellungsprozess zu konstanten Herstellungsergebnissen kritischer
Qualitätsparameter führte, noch die Kontrollmethoden zur Überprüfung der Qualitätsparameter
validiert waren?
Wie wird die fehlende Überprüfung der Hersteller gerechtfertigt?- Wie kommt es, dass bei einer so wesentlichen Verunreinigung des Arzneimittels keine experimentelle Prüfung durch die staatlichen Labore vorgesehen und die reine Dokumentenprüfung als ausreichend erachtet wurde?
Wurde diese Frage im Rahmen der Erarbeitung der Prüfparameter durch das Europäische
Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln diskutiert?
Wenn nein, warum nicht?- Hat das PEI zwischenzeitlich mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder
Rheinland-Pfalz und Hessen Kontakt aufgenommen, um Inspektionen durchzuführen und Rückstellmuster der Arzneimittel sicher zu stellen, um den bestehenden Verdacht der DNA-Verunreinigungen zu überprüfen und ggf. auszuräumen?
Wenn nein, warum nicht?- Hat das PEI nach Erhalt der Informationen Kontakt mit dem Ausschuss für Humanarzneimittel bzw.
dem Pharmakovigilanz-Ausschuss zur Abstimmung von Maßnahmen aufgenommen?
Wenn nein, warum nicht?
Nachfolgend lesen Sie außerdem die Pressemitteilung des MBV:
Medizinischer Behandlungsverbund (MBV) erhebt bei 220.000 Ärzten und Apothekern schwere Vorwürfe gegenüber dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Jesteburg, 18.12.2023: Der Medizinische Behandlungsverbund hat am 18. Dezember 2023 mit einem offenen Brief auf die unzutreffenden und irreführenden Behauptungen des Paul-Ehrlich-Instituts reagiert und zugleich schwere Vorwürfe erhoben. Die Entgegnung des MBV wurde im Laufe des Tages an 200.000 deutsche Arztpraxen und sämtliche Apotheken versandt. Damit ist nun nahezu das gesamte Fachpublikum unmittelbar über die erheblichen Gefahren von Impfstoffen, die mit DNA stark verunreinigt sind, informiert. Es wurde dabei erneut eine schwarze Hand als Warnhinweis verwendet, um vor Gefahren von Arzneimitteln zu warnen, die von Behörden ignoriert werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat mit einer Stellungnahme vom 5.12.2023 über ein von uns verfasstes und an rund 76.000 Hausärzte übermitteltes Faxschreiben unzutreffende und irreführende Informationen verbreitet. Es wurde eine „rote“ Hand beanstandet, die es nicht gab. Was inhaltlich an der Warnung des MBV „falsch“ ist, konnte das PEI bis heute nicht erklären.
Wir stellen ausdrücklich fest, dass unser Aufruf an sämtliche 76.000 Hausärzte vom 1.12.2023 authentisch war. Er war richtig und notwendig. Das gilt ganz besonders für unseren Hinweis zur möglichen Haftung impfender Ärzte in Bezug auf Impfschäden, die sich durch eine ggf. unzureichende Qualität der Impfstoffe ergeben können. Unseren an das PEI adressierten offenen Brief finden Sie auf www.corona-impfschaden-hilfe.de/blog/pei.
Einer der führenden Gentherapie-Forscher in Deutschland ist heute Präsident des PEI. Prof. Cichutek hatte schon in den 90er Jahren die Gefahren von Gentherapien detailliert beschrieben. Er selbst bezeichnete die Impfung mit nukleinsäurehaltigen Impfstoffen als eine „besondere Form von Gen-Transfer/Gentherapie“. Und weiter: „Eine unerwünschte genetische Folge von Impfungen mit nukleinsäurehaltigen Impfstoffen könnte eine Insertions-Mutagenese zellulärer Gene sein …, die zu einem erhöhten Krebsrisiko führt.“
Angesichts der besorgniserregenden Inhalte dieser Veröffentlichung von Herrn Prof. Cichutek aus dem Jahr 1994 ist es höchste Zeit für Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit! Wann, wo und wie wurden die von ihm selbst aufgeführten Risiken näher untersucht? Das PEI verweigert zu dem Sachverhalt bisher jede Auskunft.
Der Versuch des PEI, die Warnung des MBV als „Falschmeldung“ zu diskreditieren, hat mittlerweile eine Welle kritischer Nachfragen bewirkt. Der MDR berichtete am 12.12.20233 in einer Reportage. Im Online-Magazin Focus wurde der sog. Plasmidgate-Skandal ebenfalls thematisiert. Weitere Presseberichte dürften folgen, denn das PEI musste inzwischen einräumen, dass es sich bei der Überprüfung der fraglichen DNA-Kontaminationen bislang auf eine „Dokumentenprüfung“ beschränkt hat. Übersetzt: Die Herstellerangaben werden bei der Chargenprüfung und -freigabe ungeprüft zugrunde gelegt. Dies ist ein für viele Ärzte und die Öffentlichkeit schockierendes Eingeständnis. Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde den Herstellern de facto einen Freibrief ausstellt?
Der ehemalige KBV-Geschäftsführer, der FA für Allgemeinmedizin Dr. Krimmel, kommentierte, die PEI Stellungnahme vom 05.12.2023 sei eine „Meldung, die alles noch schlimmer macht und geeignet ist, der Öffentlichkeit die letzten Illusionen über eine funktionierende Überwachung der modRNA-Impfstoffproduktion zu rauben.“
Wir haben dem nichts hinzuzufügen und fragen uns: Was bewegt das PEI dazu, eine zur Arzneimittelsicherheit beitragende Aktion unterbinden zu wollen? Geht man beim PEI davon aus, dass die Erkenntnisse über DNA-Verunreinigungen zu einem Problem für die Impfstoffsicherheit werden können? Durch mittlerweile mehrere Forschungsarbeiten ist belegt worden, dass erhebliche DNA-Kontaminationen bei den modRNA-Impfstoffen vorliegen. Sind dem PEI diese wissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht bekannt? Die Fachleute hatten bereits bei den ersten Veröffentlichungen der amerikanischen Forscher zu diesem Thema aufgehorcht und sind jetzt erst recht irritiert bis alarmiert.
Dr. Krimmel fragt in seinem Gastbeitrag völlig zu Recht: „Wieso heizt man dann von offizieller Seite mit erkennbar ablenkenden und manipulativen Stellungnahmen den Verdacht weiter an, anstatt umgehend den Weg der Prüfung der erhobenen Vorwürfe zu gehen?“
Wir fragen ebenfalls: Warum möchte das PEI diesen lt. Dr. Krimmel „fürchterlichen Verdacht“ massiver DNA-Verunreinigungen nicht ausräumen? Was weiß das PEI zu dem Thema, nachdem es die Herstellerfirma Biontech im Vorfeld der Impfstoffzulassung noch selbst beraten hatte? Das breite Publikum besteht ganz überwiegend aus medizinischen Laien. Setzt das PEI darauf, dass die Öffentlichkeit nicht einmal ahnt, welche Risiken mit einer DNA-Kontamination verbunden sein können? Weshalb hatte das PEI mehrmals zu IFG-Anfragen mitgeteilt, dass Chargennummern weder bei Todesfallverdachtsmeldungen noch bei Nebenwirkungsmeldungen nach SARS-CoV-2-Impfungen erfasst worden sind?
Was konkret war „falsch“ an unserer Meldung, dass es zwei verschiedene Herstellungsverfahren für die modRNA-Impfstoffe gibt? Die EMA erwähnt diese beiden Verfahren selbst im Assessment Report vom 19.02.2021 (zu Comirnaty, EMA/707383/2020, CHMP, dort auf S. 16 ff). Wir bezogen uns auf behördlich autorisierte Informationen der EMA und hatten völlig zutreffend in unserer Pressemitteilung behauptet: „Gegenstand der Zulassungsstudien war ein mittels qPCR-hergestellter Impfstoff. Für die Massenproduktion kam dann aber ein deutlich günstigeres Verfahren zur Herstellung der mRNA mittels DNA-Plasmiden zum Einsatz.“
Unser Aufruf zielt auf weiteren Erkenntnisgewinn zu den offenen Fragen rund um die DNA-Kontamination. Es erschließt sich nicht im Ansatz, was an einem Aufruf, welcher dem weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dienen soll, „falsch“ sein kann. Wir stellen klar: Das PEI hat in seiner Stellungnahme vom 05.12.2023 die Ärzte und Apotheker falsch informiert, indem es behauptet hat, dass der Nutzen von COVID-19-mRNA-Impfstoffen gegenüber möglichen Risiken deutlich überwiegen würde. Diese Aussage steht angesichts der in Rede stehenden Risiken mittlerweile als fragwürdige Leerformel im Raum. Denn worauf beruht bitte die Einschätzung des PEI, wenn die relevanten Daten nicht erhoben worden sind und auch nicht erhoben werden sollen? Wir haben deshalb das PEI aufgefordert, die gemachte Aussage zurückzunehmen bzw. zu korrigieren.
Es handelt sich bei unserem Aufruf ohne jeden Zweifel um eine wichtige Warnung vor Risiken, die mit den mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen tatsächlich verbunden sind und diese Warnungen basieren auf zuverlässigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Insofern ist auch die Verwendung des Symbols einer warnenden schwarzen Hand sowohl zulässig als auch angemessen. Es bedarf dazu keiner Autorisierung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Der vom PEI suggerierte Eindruck, es könnte sich um eine unrechtmäßige Nutzung dieses Symbols handeln, ist folglich unzutreffend.
Es ist bereits in hohem Maße problematisch, dass das PEI in Bezug auf diese Problematik nicht bereits selbst tätig geworden ist und eigene Untersuchungen eingeleitet hat. Dass es sich aber anmaßt, ohne Rechtsgrundlage und vollkommen sachwidrig eine private Initiative zur Abhilfe quasi behördlich zu untersagen, ist unter keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar. So bedeutet doch das Handeln des PEI in letzter Konsequenz nichts anderes, als dass es eine wirksame Maßnahme zur Herstellung der Arzneimittelsicherheit bewusst unterbinden will. Damit handelt das PEI ganz offensichtlich seinem gesetzlichen Auftrag zuwider!