Im nächsten Jahr soll das scharf kritisierte Selbstbestimmungsgesetz, das es Trans-Menschen ermöglicht, jährlich ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, in Kraft treten. Für Kriminelle könnte dieses Gesetz ein echtes Geschenk sein: Es könnte ihnen nämlich ermöglichen, unterzutauchen, denn mit den neuen Papieren können sie ihre Identität verschleiern. In einer Expertenanhörung wurde genau diese Problematik angesprochen – aber von einer sogenannten „Expertin“ abgewiegelt.
Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz befindet sich in den parlamentarischen Verhandlungen. Am 15.11. wurde es in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert und am 28.11. kamen „Sachverständige“ zu einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss zusammen. Die Bundesregierung plant, das Gesetz noch in diesem Jahr durch alle Lesungen und die Abstimmung im Bundestag zu bringen. Inkrafttreten soll es dann zum 1. November 2024 und das geltende Transsexuellengesetz ablösen.
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz sollen „transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre“ Menschen einmal im Jahr beliebig ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Derzeit dürfen Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach zwei psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern. Das soll nicht mehr nötig sein: Es ist also letztlich irrelevant, inwiefern wirklich eine psychische Störung in Form von „Geschlechtsdysphorie“ vorliegt, jeder soll willkürlich von dem Gesetz Gebrauch machen können.
Logischerweise ist das Missbrauchspotenzial immens. Personen, die ihre Identität ändern, erhalten komplett neue Ausweisdokumente – Reisepass, Personalausweis, Führerschein, die auf den neuen Namen lauten. Da wohl nicht geplant ist, die Identitätsänderung den Sicherheitsbehörden mitzuteilen, könnten sich Straftäter auf diesem Weg neue Papiere verschaffen und untertauchen. Dementsprechend äußerten sich sogar BKA und Innenministerium bereits besorgt. Bei der Anhörung im Bundestag am 28.11. wurde nun genau diese Problematik zur Sprache gebracht – und von der „Expertin“ Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte von der Hand gewiesen. Sie halte es ohnehin für unwahrscheinlich, dass Kriminelle auf diese Weise der Verfolgung oder auch Abschiebungen entgehen wollen. Außerdem wies sie darauf hin, dass die Behörden ja „ins Blaue hinein“ Abfragen machen könnten, um herauszufinden, ob der Name einer Person sich geändert habe.
Im besten Deutschland aller Zeiten, in dem die Behörden nicht einmal in der Lage sind, bekannte islamistische Gefährder ausreichend im Auge zu behalten, sollen also proaktiv Abfragen durchgeführt werden, um zu prüfen, ob Kriminelle das hochumstrittene Selbstbestimmungsgesetz ausnutzen und sich neue Identitäten zugelegt haben. Die „Menschenrechte“, die das deutsche Institut schützen möchte, scheinen jene von Kriminellen zu sein – nicht aber der Bürger, die in Sicherheit leben wollen. Zugunsten einer psychisch kranken Minderheit, die angeblich vor Diskriminierung geschützt werden soll, könnte die innere Sicherheit Deutschlands kommendes Jahr also noch weiter aufs Spiel gesetzt werden.