Der in Bayern tätige Rechtsanwalt Edgar Siemund ist der Ansicht, dass der Staat sich über das Naturrecht der Eltern, den Aufenthaltsort und die Erziehung der Kinder selbst zu bestimmen, hinweg setzt. Zu Maskenpflicht, Corona-Maßnahmen und auch Impfpflicht für Soldaten führt Siemund bis heute Prozesse. Hinsichtlich Bußgeldbescheiden verweist er darauf, dass man sich sehr gut über die Verjährungsfristen informieren soll.
Bei geringen Verstößen verjähren Bußgelder in Deutschland bereits nach 6 Monaten, spätestens aber nach zwei Jahren. Diese Information ist für all jene zentral wichtig, die bis heute Bußgeldbescheide aus dem Jahr 2021 zugestellt bekommen. Der Ratschlag des erfahrenen Juristen: Sich hier genau informieren, welche Fristen für die individuellen Bescheide gelten – vielleicht ist damit so manches Problem bereits gelöst. Es ist durchaus möglich, dass manche Ämter auch außerhalb der Fristen versuchen, Bußgelder einzutreiben – und dabei auf uninformierte Bürger treffen.
Falls der Staat wieder Maßnahmen erlässt, rät Siemund dazu, größere Interessensgemeinschaften zu gründen und gemeinsam dagegen vorzugehen. Wenn immer jeder einzeln für seine Rechte kämpft, ist die Gefahr groß, damit Schiffbruch zu erleiden.
Dabei sind wie bei den erwähnten Bußgeldbescheiden alle rechtlichen Mittel und natürlich auch Einsprüche und Beschwerden auszuschöpfen. Vor den Gerichten habe man meistens schlechte Karten, da heutzutage Fakten keine Rolle spielen würden.
Siemund berichtet aber auch Erfreuliches, so hat er ein Gutachten über die tatsächliche Gefährlichkeit der Corona-Teststäbchen erhalten. Obwohl dieses Gutachten die Gefährdung für Schulkinder bestätigt, hat ein Richter beschlossen, die Anwendung dieser krebserzeugenden Mittel wäre ein akzeptables Risiko, das man hinnehmen müsse. Der Richter wurde in Folge von Siemund in zahlreichen Fällen wegen Befangenheit abgelehnt.
Spannend sind seine Ausführungen zu einem E-Mail des RKI 23.3.2022 an das Bundesgesundheitsministerium, Referat 611 (auch Report24 berichtete.) Darin ging es um die Fortsetzung der Tests in den Krankenhäusern. Wörtlich ist darin festgehalten, dass „diese Impfung“ nicht gegen Infektionen und nicht gegen Übertragung schützt. Deshalb müsse auch bei geimpften Menschen weiter getestet werden. In diesem Zusammenhang hält er auch fest, dass eine der offiziellen Nebenwirkungen der Pfizer/Biontech Impfung „Covid-19“ ist. Die Impfungen würden demnach nicht nur nicht schützen, sondern selbst die Erkrankung hervorrufen.
Der Jurist ist außerdem Kandidat für die freiheitsliebende Partei „Die Basis“ für die kommenden Landtagswahlen in Bayern.