Der von der WHO geplante Pandemievertrag bringt immer mehr Menschen auf die Barrikaden. Schon jetzt wird massenhaft dagegen geklagt – bisher aber ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade eine Klage gegen eine künftige Zustimmung Deutschlands zu dem internationalen Pandemieabkommen als unzulässig abgeschmettert. Die Sorgen der Beschwerdeführerin vor einer Aushebelung der Souveränität nimmt man hier offensichtlich nicht ernst.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass die Beschwerdeführerin durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag nicht in ihren Rechten verletzt sei. Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, erklärte das höchste deutsche Gericht (2 BvR 1082/23).
Derzeit verhandeln die Mitgliedstaaten über den WHO-Pandemievertrag, angestrebt wird auch eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. In dem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, die bisher unverbindlichen Empfehlungen zu verbindlichen Richtlinien zu machen. Zudem bekäme der WHO-Generalsekretär die Möglichkeit, einen weltweiten Gesundheitsnotstand auszurufen, auch ohne Zustimmung der direkt betroffenen Vertragsstaaten. Kritische Experten warnen davor, dass die Konsequenzen der neuen Regularien in nahezu allen Lebensbereichen spürbar sein werden.
Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Damit könnte die WHO legislative und exekutive Gewalt erhalten und die Souveränität der Mitgliedstaaten aufheben.
Das Bundesverfassungsgericht dagegen argumentierte, innerstaatliche Rechtswirkungen gebe es erst durch ein Zustimmungsgesetz. Die Norm müsse bereits erlassen sein. Dies setze voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.
Außerdem befand man, dass die Beschwerde nicht den gesetzlichen Substantiierungsanforderungen entspreche:
Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Verfassungsidentität und ihres Wahlrechts infolge einer beabsichtigten Hoheitsrechtsübertragung rügt, setzt sie sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinander und zeigt insbesondere nicht auf, dass die derzeitigen Entwurfstexte auf eine mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbare Hoheitsrechtsübertragung an die WHO abzielen.
Bundesverfassungsgericht, 27.09.2023
Ein unterschriftsreifer Vertragstext soll bis Mai 2024 ausgehandelt sein. Anfang Februar hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach der WHO bereits die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert.
Abgesehen davon, dass beim Bundesverfassungsgericht derzeit mehr als 1600 weitere nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig sind, wurde am 18. September eine Petition gegen den Pandemievertrag, in der ein Verlust der Grundrechte befürchtet wurde, im Petitionsausschuss des Bundestags erörtert. Bei der Sitzung hatte Sabine Dittmar (SPD), die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, den Standpunkt vertreten, dass durch den Pandemievertrag weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt werden. Experten sehen das freilich völlig anders.
Die deutsche Regierung hat bereits zugegeben, keinerlei Problem in der Unterwanderung durch Globalisten wie Bill Gates zu sehen, die auch die WHO in der Hand haben. Auch legte man offen, dass man die Stärkung der WHO als „zentrales Ziel“ betrachte. Ein Grüner kündigte in einer Bundestagssitzung im Mai bereits an, dass alles, was die WHO beschließe, automatisch im Parlament abgesegnet werde. Dass das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die geplanten Vorgänge abschmettert, passt entsprechend ins Bild, wirft aber ein schlechtes Licht auf Deutschland, seine sogenannte Demokratie und den Rechtsstaat.