Zu den Ungereimtheiten im Prozess gegen den Kinderporno-Bildersammler Teichtmeister kommen fragen zum Gerichtspsychiater Univ. Prof. Dr. Peter Hofmann hinzu. Speziell von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt waren schon vor Jahren schwere Vorwürfe erhoben worden. Im Rahmen eines Symposiums hatte Hofmann geäußert, dass Kinder mit pädophilen Übergriffen gut umgehen könnten.
Ausgerechnet ein Grüner Abgeordneter wetterte am lautesten. Im Jahr 2011 zitierte Albert Steinhauser die Seite kath.net, auf welcher wiederum Hofmann wiedergegeben wurde:
Heute gäbe es in der öffentlichen Meinung die Tendenz zu meinen, alle Opfer von Pädophilen seien schwerstens traumatisier. Hofmann: „Das ist nicht der Fall. Pädophile Handlungen bleiben – so seine Erfahrung – oft auf Ebene der Berührung.“ Untersuchungen zeigen außerdem: Die Hälfte der betroffenen Kinder kann mit pädophilen Übergriffen gut umgehen. Sie ordnen sie in ihre Biographie ein und bekommen keine posttraumatische Belastungsstörung.
Albert Steinhauser zitierte Kath.net, 5. Juli 2011 (unsichere Internetseite)
Zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft äußerten sich empört über die Aussagen, welche Gewalt und Missbrauch an Kindern verharmlosen würden. Auch der Originalartikel auf Kath.net aus 2010 ist noch verfügbar. Dort ist die ursprüngliche Quelle des Zitats ersichtlich: Der interdisziplinäre Kongress Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie von 11. bis 13. Oktober 2007. Schon damals stellte Hofmann aber auch klar, was er ebenso vor Gericht beim Teichtmeister-Prozess aussagte: „Pädophilie lässt sich nicht wegtherapieren. Sie begleite in der Regel den Menschen ein ganzes Leben lang. Therapeutisch könne man jedoch die Auswirkungen der Pädophilie einschränken.“
Die Aussagen Hofmanns werden seither zitiert, zuletzt im Jahr 2021 anlässlich des Ziviliprozesses um rituellen Missbrauch am katholischen Stift Admont. Die Gutachten und Aussagen Hofmanns untersützten damals die Position der Täterseite. Ein Antrag auf Befangenheit durch ein Opfer wurde verworfen, obwohl eigentlich der bloße Anschein auf Befangenheit ausreichen müsste. Das Opfer hatte argumentiert, Hofmann wäre Mitglied der extremen katholischen Vorfeldorganisation Opus Dei, der Gerichtspsychiater bestritt dies vehement. Damals stand auch eine Disziplinaranzeige im Raum. Hofmann habe ein Gutachten oder Teile daraus veröffentlicht, was von einer Betroffenen als Kränkung und Rufschädigung sowie Verletzung des Arztgeheimnisses empfunden wurde.
Im Rahmen dieses Prozesses veröffentlichte die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt eine Presseaussendung, in der auch aufgelistet wurde, dass Hofmann im skandalösen Missbrauchsfall um einen steirischen Arzt, dessen Bruder zeitgleich als hochrangiger ÖVP-Politiker tätig war (Name der Redaktion bekannt), ein Gutachten abgegeben habe. In diesem Privatgutachten habe er den Opfern des Arztes eine Borderlinestörung attestiert, ohne sie je untersucht oder je gesehen zu haben. Nach vielen Prozesstagen und Wiederholungen wurde der Arzt L. inzwischen rechtsgültig verurteilt.
In einem anderen Fall, wo einem damaligen Leiter von „Missio“ Missbrauch vorgeworfen wurde, attestierte Hofmann dem Opfer ebenso per Ferndiagnose eine Borderline-Störung, führte die Plattform weiter aus.
Im Fall Teichmeister fiel den Prozessbeobachtern auf, dass Gutachter Hofmann mehr für den Angeklagten kämpfte als dessen Promi-Anwälte selbst. Er richtete auch mehrfach direkt das Wort an die Schöffinnen, zitierte zahlreiche Paragraphen und gab klare Handlungsanweisungen obwohl er sich zunächst selbst relativierte („Ich bin juristischer Laie, kein Rechtsanwalt.“). Das Gericht folgte letztendlich vollständig seinen Ausführungen und setzte alle verhängten Strafen und Maßnahmen auf Bewährung und Bedingungen aus. Diese Bedingungen formulierte ebenso Gutachter Hofmann.
Lesen und sehen Sie zum Teichtmeister Prozess und dessen vielen Ungereimtheiten auch den exklusiven Detailbericht von Report24.