Edith Brötzner und Florian Machl waren vor Ort im Gerichtssaal und wohnten der gesamten Verhandlung bei. Dabei stießen sie auf mehrere Ungereimtheiten, die bei anderen Verfahren völlig anders gehandhabt werden. Der Prozess erweckte den Eindruck eines einstudierten Schauspiels, während viele wesentliche Details unerwähnt blieben oder nicht hinterfragt wurden. Florian Machl berichtet in diesem Videobeitrag exklusiv im Detail über alle Erkenntnisse.
Bericht und Analyse von Florian Machl
Bei dem Verfahren ging es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die Höhe der Strafe. Diese fiel letztendlich so milde wie nur irgendwie möglich aus. Teichtmeister muss trotz des Besitzes von 76.000 Kinderporno-Dateien, von denen er sehr viele selbst editiert und kommentiert hat, nicht einen Tag in Haft. Weshalb dies merkwürdig ist und welche Eigenheiten der Prozess hatte, erklärt Florian Machl in diesem Exklusivvideo. Sie werden darin Details erfahren, welche der Mainstream wieder einmal verschweigt.
Der Beschuldigte verhielt sich im Verfahren geständig. Dies war er aber scheinbar nicht ab der ersten Minute an. Ins Rollen kam die Sache, weil seine langjährige Lebensgefährtin sich von ihm bedroht fühlte. Diese rief die Polizei und informierte die Beamten auch über “merkwürdige Bilder am Telefon” des Beschuldigten. Eine Hausdurchsuchung und die Sicherstellung Dutzender Datenträger erfolgte. Darauf fanden sich besagte 76.000 Dateien.
Diese Sachverhalte im Prozess erschienen merkwürdig:
Unstrittig ist, dass Teichtmeister über die Jahre hinweg immer kriminellere Handlungen setzte. Sammelte er zunächst nur Bilder, wurden die darauf abgebildeten Personen über die Jahre immer jünger. Er begann sie zu kommentieren, Texte dazu zu schreiben und die Bilder auch mit Bildbearbeitungsprogrammen zu bearbeiten. Zuletzt steigerten sich die Aktivitäten bis hin in die Realität. Mit einem über 18-jährigen jungen Mann tauschte er sadistische Fantasien aus (was nicht strafbar, aber im Kontext relevant ist). Von einer 10-jährigen Schauspielkollegin fertigte er Fotos an und kommentierte diese pädosexuell und sadistisch.
Im Rahmen des Prozesses wurden aber keine Zeugen einvernommen. Nicht die langjährige Freundin, die ins Ausland geflohen sein soll, nicht das 10-jährige Kind (auch nicht in Sicherheit abseits des Trubels), nicht der Chatpartner oder andere Personen. Niemand wollte etwas vom Umfeld des Beschuldigten wissen.
Nicht hinterfragt wurde auch der Sinn des okkulten Tempels, den er auf Familiengrund errichtete und der in der Symbolik und den Inschriften sowohl an die Freimaurerei als auch an seine Taten erinnerten. Das Gebäude kam überhaupt nicht zur Sprache.
Der Forensiker äußerte, dass man möglicherweise weit nicht alle Dateien sichergestellt hätte. Weil es die 76.000 gut sichtbaren Dateien gegeben habe, hätte man gar nicht erst weitergesucht. Nicht nach gelöschten Dateien, nicht nach versteckten Dateien. Es haben sich Hinweise auf mindestens vier weitere Datenträger ergeben, die aber nicht sichergestellt oder gesucht wurden.
Teichtmeister betonte, seine Grenze wäre gewesen, keine Bilder mit Gewaltdarstellungen, die seinen Fantasien entsprachen, zu sammeln oder zu behalten. Diese Fantasien waren grausam und reichten von Vergewaltigung über Folter von Minderjährigen bis hin zu Praktiken, die zum Tod führten wie eine orale Vergewaltigung, bei welcher das minderjährige Opfer am eigenen Erbrochenen erstickt. Die Fantasien beinhalteten auch Schläge und Auspeitschungen zur “Zerstörung” der Körper der Opfer.
Inwiefern er solche Fantasien jemals in der Realität ausgelebt hat, anderen erzählt hat oder in Zukunft ausüben wollte, wurde nicht hinterfragt. Auch das ist außerordentlich merkwürdig. Es zeigte sich ein durchgehendes Desinteresse an einer Aufklärung sowohl von Seiten der Staatsanwaltschaft als auch von Seiten des Richters.
Im nachfolgenden Video sehen Sie ein Statement von Edith Brötzner vor Ort vor der Urteilsverkündung sowie ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik nach der Urteilsverkündung.
Die Verlesung der widerlichen Texte hingegen wirkte fast wie ein Hörbuch. Während sich empathische Zuhörer dabei fast übergeben mussten, klang die Intonation fast so, als ob dabei eine gewisse sexuelle Anspannung erzeugt werden sollte. Möglicherweise war die Intention, dem Angeklagten vorzuhalten, was er da eigentlich getan habe – ob das damit zu erreichen war, steht auf einem anderen Blatt.
Als hilfreich erwies sich vor allem der Vortrag des Gerichtspsychologischen Gutachters Prof. Hofmann, der zwar erklärte, Teichtmeister wäre weder heilbar noch ungefährlich, im Gegenteil, die Wiederholung der Taten oder gar eine Steigerung wäre denkbar – aber man könne aufgrund der bisherigen zweijährigen Therapie von einer Einweisung absehen und diese bedingt aussetzen. Die Bedingungen schlug er konkret und im Detail vor.
Das Urteil fiel letztendlich so milde wie möglich aus. Zwei Jahre bedingte bzw. zur Bewährung ausgesetzte Haft, eine Einweisung in eine Anstalt wurde ebenso bedingt ausgesetzt. Der Angeklagte habe sich gewissen richterlichen Auflagen zu unterwerfen wie einem regelmäßigen Test auf Drogen und Alkohol, regelmäßiger psychiatrischer Behandlung und das Wahrnehmen der Bewährungshilfe.
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