Die Verbrechen in der sogenannten Pandemie beschäftigen weiterhin die Gerichte: Auch Soldaten müssen hier nach wie vor für ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und gegen den ihnen auferlegten Corona-Impfzwang kämpfen. Am 16. August begleitete der MWGFD einen Soldaten, der sich am Landgericht Amberg in der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts zu Wehr setzte. Das Verfahren könnte eine wichtige Symbolwirkung entfalten. Der Verein hielt das Geschehen in einer Videoreportage fest.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung des MWGFD-Presseteams, verfasst von Claudia Jaworski, erschienen am 18. August 2023:
Am Mittwoch, dem 16. August 2023, begleitete der MWGFD einen Soldaten, der sich am Landgericht Amberg in der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts zu Wehr setzte. Den Verlauf der Verhandlung fassen wir in Form einer Videoreportage zusammen, in der erstmals auch betroffene Soldaten Gesicht zeigen, nachdem die andere Seite mehr und mehr an Gesicht verliert. Es zeichnet sich endlich die überfällige Kehrtwende ab!
Die kläglichen Versuche der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Richterin, den Soldaten zu kriminalisieren, prallen an ihnen unbekannten Sachverhalten ab. Denn – Paukenschlag: Am 13. Mai 2022 teilt der Leiter des Referats „Recht“ im Bundesministerium der Verteidigung, Herr Karsten Bullwinkel, auf Nachfrage des Bundesverwaltungsgerichts mit, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache über die Aufnahme der Covid-19-„Impfung“ in das Basis-„Impf“-Schema der Bundeswehr alle bereits erteilten Befehle zur Covid-19-Impfung aufgehoben werden, keine neuen derartigen Befehlen erteilt und keine disziplinarischen Maßnahmen verhängt werden. Wie es dazu kam, erklären wir im Video.
Lassen Sie sich von der Argumentation des den Soldaten vertretenden Rechtsanwalts Edgar Siemund überzeugen, dass die zweijährige Nötigung zur „Impfung“ gegen Covid-19 und die daraus entstandenen Gerichtsverfahren völlig sinnloses Leid über unsere Soldaten und deren Familien gebracht haben. Von denen, die sich der sogenannten „Impfung“ unterzogen haben, ganz zu schweigen. Es hat zwei Jahre gedauert, bis Gericht und Staatsanwalt verstanden haben, dass ein Befehl, sich „impfen“ zu lassen, unzulässig ist, worauf die Verteidigung von Anfang an hingewiesen hatte. Waren in der ersten Instanz vor allem die von der Medizinrechtlerin Beate Bahner gegen die „Impfung“ vorgebrachten medizinischen Argumente nach Ansicht der Richterin wortwörtlich „bedeutungslos“, spielen nun direkte Anweisungen des Bundesministeriums der Verteidigung und verifizierte Informationen des RKI eine wesentliche Rolle im Kampf gegen die Sinnlosigkeit der „Impfung“ gegen Covid-19. Das Berufungsgericht zieht nun die notwendigen Akten und Vorschriften heran, um auf einen Wissensstand zu kommen, der ein gerechtes Urteil ermöglichen soll.