Man könnte es als dramatische Entwicklung verkaufen. Die Asylanträge aus Uganda sind in Österreich in nur einem Jahr um 66,7 Prozent gestiegen. Die heldenhafte NEOS-Außenministerin will deshalb ein Rückführungsabkommen mit der afrikanischen Nation vereinbart haben. Was daran stimmt eigentlich? Vorweg: Statt 6 Asylanträgen im Jahr 2024 verzeichnete Österreich 10 solche Anträge im Jahr 2025. Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Absichtserklärung ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Die österreichische Außenministerin Meinl-Reisinger ließ ihre Vereinbarung mit Uganda, am Rande der 81. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York, als konkreten Fortschritt in der Migrationspolitik präsentieren: Die unterzeichnete Absichtserklärung solle „Rückführungen möglich“ machen für Menschen, die in Österreich kein Aufenthaltsrecht haben, und zugleich „legale Wege für den Zugang zum Arbeitsmarkt“ schaffen.
Sie erklärte, irreguläre Migration könne nur gemeinsam mit internationalen Partnern wirksam reduziert werden, und bezeichnete Uganda als Teil jener „verlässlichen Partnerschaften“, die Österreich für funktionierende Rückführungen aufbauen wolle. Das Außenministerium selbst sprach in seiner Aussendung sogar von einem „Migrationsabkommen“ – eine klare Desinformation.
Das mit Uganda unterzeichnete „Memorandum of Understanding“ ist lediglich eine politische Absichtserklärung. Solange daraus keine konkreten und rechtlich durchsetzbaren Verpflichtungen entstehen, kann Uganda nicht dazu gezwungen werden, tatsächlich Personen zurückzunehmen, und Österreich kann sich umgekehrt nicht auf einen einklagbaren Rücknahmeanspruch berufen.
Ob die angekündigten Rückführungen in der Praxis funktionieren, hängt daher wesentlich davon ab, ob Uganda die zugesagte Zusammenarbeit auch tatsächlich umsetzt. Ohne Kenntnis des vollständigen Wortlauts des Memorandums lässt sich allerdings nicht abschließend beurteilen, ob einzelne Bestimmungen darüber hinaus rechtlich verbindlich ausgestaltet wurden. Bei der Anzahl betroffener Personen im Jahr ist eine Diskussion darüber aber ohnehin akademisch – oder anders gesagt: völlig sinnfrei.
In Österreich haben aktuell 229 Migranten aus Uganda einen Aufenthaltstitel (Stand August 2026, Zahlen des Innenministeriums). Im laufenden Jahr gab es 4 Asylanträge. Über 6 Anträge wurde bisher im laufenden Jahr entschieden, nur einer davon positiv. Die Gruppe der in Österreich lebender Ugander ist so klein, dass sie unter „Sonstige“ geführt wird.
Bei den offenen Asylverfahren relevante Gruppen sind Syrer mit 9.284 offenen Verfahren, Afghanen mit 2.443 offenen Verfahren und Türken mit 1.828 offenen Verfahren. Die größten Gruppen ausländischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind nach den Deutschen 157.663 Rumänen, 123.391 Türken und 122.527 Serben.
Uganda ist in der Asyl- und Migrationsdebatte schlichtweg irrelevant.
Wollte Österreich dagegen mit Uganda einen echten völkerrechtlich verbindlichen politischen Staatsvertrag abschließen, wäre die Bundesregierung nicht völlig frei in dessen Abschluss. Nach Art. 50 Abs. 1 B-VG bedürfen politische Staatsverträge sowie Staatsverträge mit gesetzesergänzendem oder gesetzesveränderndem Inhalt der Genehmigung des Nationalrates. Gerade eine verbindliche Vereinbarung über Rücknahmeverpflichtungen, Aufenthaltsfragen oder neue rechtliche Verpflichtungen Österreichs müsste daher darauf geprüft werden, ob sie unter diese parlamentarische Genehmigungspflicht fällt. Ein unverbindliches Memorandum of Understanding ist politisch schnell aus dem Ärmel zu schütteln – bietet aber entsprechend weniger Gewähr dafür, dass aus den angekündigten Rückführungen tatsächlich ein dauerhaft durchsetzbares System wird.
