Mit einer besonders perfiden Verordnung versucht man Jugendliche in Sachsen zur Corona-Impfung zu zwingen: Seit Ende letzten Jahres müssen alle Fahrschüler ab 16 Jahren geimpft oder genesen sein. Vergleichbare Regelungen gelten auch in anderen Bundesländern, etwa in Bayern.
Anmerkung / Ergänzung: Seit dem 27.1.22 ist in Bayern Fahrschule wieder unter 3G Bedingungen erlaubt: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-5a
Für Jüngere genügt ein negativer Corona-Test. Ausnahmen gibt es für Bus- und LKW-Fahrer (und zwar unabhängig vom Alter), für die immer noch die 3G-Regelung gilt. Für alle anderen, vor allem Anwärter auf den PKW-Führerschein, gilt jedoch 2G. Dies betrifft auch jene, die die Fahrausbildung bereits vorher begonnen haben. Damit werden Jugendliche de facto zur Impfung gezwungen, weil viele von ihnen auf den Führerschein angewiesen sind, um zu ihrem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gelangen zu können. Um das Regelchaos perfekt zu machen, dürfen reine Fahrerlaubnisprüfungen hingegen dann wiederum unter 3G-Bedingungen stattfinden.
Ein 17-jähriger Fahrschüler erklärte gegenüber dem Portal „news.de“ quasi stellvertretend für viele Gleichaltrige, dass die meisten seiner Generation sich inzwischen allein wegen des Führerscheins impfen ließen. Dies bestätigte auch seine Fahrlehrerin Diane Lorenz. Zudem würden viele die Fahrausbildung nicht fortsetzen, obwohl sie die theoretische Prüfung bereits bestanden hätten: „Diese Regeländerung ist total sinnfrei. Ungeimpfte Busfahrer kommen zu uns zur Weiterbildung, aber Jugendliche müssen wir vertrösten. Hier wird Druck von der Politik ausgeübt, damit sich Minderjährige impfen lassen.“
Fahrlehrer Frank-Rüdiger Wemmer äußerte ebenfalls Unverständnis: „Am Gymnasium wird unter 3G unterrichtet. Für den Theorieunterricht bei uns reicht das aber nicht aus, obwohl es sich bei den Jugendlichen sogar um Klassenkameraden handelt und Schüler ohnehin regelmäßig getestet werden.“ Und mit Blick auf die „deutlich geringere Hospitalisierungsrate als in benachbarten Bundesländern, in denen die 3G-Regel besteht“, kritisiert auch Andreas Grünewald, Vorsitzender des sächsischen Fahrlehrerverbandes, die Verordnung – und verweist auf die ohnehin massiven Verluste, die viele Fahrschulen durch die verschärften Regeln und den letzten Lockdown bereits erlitten hätten. Grünewald fordert zumindest die „Heraufsetzung des 2G-Regel-Alters auf 18„, was vom sächsischen Sozialministerium jedoch bereits ausgeschlossen wurde.
Ähnlich empört sind die Reaktionen auf Facebook zu dem Bericht: „Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen, es ist ja schon schlimm genug mit dem ganzen Druck, den man so schon hat“, heißt es da, oder auch: „Meine Tochter muss aussetzen und darf erst wieder fahren, wenn sie vollständig geimpft ist. Völliges Unverständnis, und dabei wird sie regelmäßig getestet“. Oder: „Das ist das Allerletzte! Jede Fahrschule, die das mitmacht, wird wohl hinterher kaum noch Schüler haben!“ Die Frage ist, ob sich die Politik von den Unmutsäußerungen zur Rücknahme der diskriminierenden Regeln bewegen lassen wird – oder ob sie darauf setzt, dass die meisten Betroffenen zwar widerwillig, am Ende aber eben doch mitziehen und sich die Spritze geben lassen…