16 US-Staaten klagen erneut gegen Impfpflicht für Gesundheitspersonal

Bild: freepik / andranik.h90

Generalstaatsanwälte aus 16 US-Bundesstaaten reichten eine neue Klage gegen die COVID-19-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ein. Sie berufen sich darauf, dass die Vorschrift rechtswidrig und überholt sei, da die Impfstoffe nicht gegen die Omikron-Variante wirken. In den USA, wie weltweit, ist Omikron die derzeit vorherrschende Variante.

Angeführt von Louisiana reichten die Generalstaatsanwälte von 16 Bundesstaaten am 4. Februar eine geänderte Klage gegen die Impfpflicht für Gesundheitspersonal beim Bezirksgericht Louisiana ein. Geklagt werden das US-Gesundheitministerium samt dessen Sekretär Xavier Becerra und die Centers of Medicare and Medicaid Services (CMS) mit Chiquita Brooks-Lasure an der Spitze.

Ziel ist es, das Impfmandat für Beschäftigte im Gesundheitswesen in den 25 Staaten zu blockieren, die es bereits zuvor angefochten hatten und in denen die Impfpflicht mit diesem Monat in Kraft treten soll.

Diese erneute Klage ist der aktuelle Schritt in einem Rechtsstreit, in dem sich sogar die Regierung Biden in einem Dringlichkeitsantrag an das Oberste Gericht wandte und bat, die einstweiligen Verfügungen gegen die Impfmandate in den verschiedenen Bundesstaaten aufzuheben. Der Supreme Court kam dieser Bitte nach und erklärte, dass die Vorschriften in Kraft treten können, während der Rechtsstreit gegen sie andauert. Man berief sich dabei darauf, dass die Verbreitung der Delta-Variante gestoppt werden müsse (die zu diesem Zeitpunkt jedoch schon gar nicht mehr vorherrschend war).

Die von den CMS erlassene Impfpflicht gilt für das gesamte Gesundheitspersonal in den Krankenhäusern und Einrichtungen, die Medicare-und Medicaid Zahlungen erhalten. Demnach wäre für die Gesundheitsmitarbeiter in 24 Bundesstaaten der 14. Februar „Deadline“ für den Nachweis der Erstimpfung, der 15. März für die Zweitimpfung. In Texas laufen die Fristen am 22. Februar bzw. am 21. März ab.

Impfpflicht entbehrt der Faktenlage

Der Generalstaatsanwalt von Louisiana, Jeff Landry, bezeichnete die CMS-Impfpflicht als eine „arbeitsplatzvernichtende Vorschrift“, die nicht geeignet sei, die Ausbreitung von COVID zu verhindern oder die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Landry argumentierte, dass die Impfpflicht die Rechte der Staaten verletze:

„Die CMS-Impfpflicht ist nach wie vor eine fehlgeleitete, pauschale, arbeitsplatzvernichtende Vorschrift, die keinerlei Veränderungen der Umstände berücksichtigt – einschließlich der Tatsache, dass die Impfstoffe die Übertragung der Omikron-Variante nicht verhindern.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung nun deutlich gemacht, dass sie von den Bundesstaaten erwartet, dass sie diese fehlerhafte Politik mit den Staatsbediensteten umsetzen. Ich werde also weiterhin gegen diesen unklugen Eingriff in die individuelle Autonomie und die Rechte meines Staates kämpfen.“

Landry sagte, das Mandat verursache „Chaos auf dem Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen im ganzen Land – besonders in ländlichen Gemeinden“.

Im Rahmen der Klage werden mehrere Argumente vorgebracht: So sei laut Daten des CDC Delta seit Mitte Dezember 2021 nicht mehr der vorherrschende Stamm in den USA, sondern Omikron. Die Übertragung von Omikron werde durch die Impfung aber nicht verhindert. Zudem wird auf die schon ohne Impfpflicht sehr angespannte Personalsituation im Gesundheitswesen hingewiesen: Der Mangel an Pflegepersonal sei schon jetzt zu groß; diese Personalknappheit stelle ein großes Risiko für die Patienten dar. Auch kritisiert man die Widersprüchlichkeit der Verordnungen der Biden-Regierung, die nun einerseits positiv getesteten Pflegekräften das Arbeiten erlauben, dies andererseits ungeimpften, negativ getesteten Kräften durch die Impfpflicht aber verbieten sollen.

Das Impfmandat verstößt der Klage zufolge zudem gegen den zehnten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Rechte der Bundesstaaten betrifft und gegen diverse andere Doktrinen, die die Einflussnahme der Regierung auf die Bundesstaaten regeln. Obendrein verbieten bereits Gesetze in manchen betroffenen Bundesstaaten eine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus oder das Verlangen von Impfnachweisen.

Die Anwälte der Biden-Regierung erklärten gegenüber dem Bezirksgericht Louisiana, dass der Fall nach dem Spruch des Obersten Gerichtshofes vom 13. Januar, wo die früheren Verfügungen aufgehoben worden waren, bereits “effektiv abgeschlossen“ sei und beantragten demnach eine Abweisung der Klage.

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