Tübingen: Jobcenter-Mitarbeiterin angegriffen – Eritreer sofort wieder auf freiem Fuß

Bild: Rawf8.com / freepik

Im Jobcenter im baden-württembergischen Tübingen kam es am Freitag zu einem Großeinsatz der Polizei: Ein arbeitsloser Mann aus Eritrea hatte während eines Beratungsgesprächs eine Angestellte mit einem Messer bedroht. Die Polizei konnte den Eritreer zwar festnehmen, doch da die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragte, kam der wegen Diebstahls Vorbestrafte sofort wieder auf freien Fuß. In Deutschland wird scheinbar erst interveniert, wenn schon ein Toter zu beklagen ist…

Gegen 10.20 Uhr führte eine Jobcenter-Mitarbeiterin ein Beratungsgespräch mit einem arbeitslosen Eritreer (28), als dieser laut Polizei „aus bislang ungeklärtem Grund“ ein Messer zog und die Frau bedrohte. Die Angestellte konnte aus dem Raum flüchten und die Tür hinter sich verschließen.

Die herbeigerufene Polizei rückte mit mehreren Streifenwagen und Hunden an und sperrte das Gebäude ab. In einem günstigen Moment konnten die Beamten den eingesperrten Mann unverletzt überwältigen und festnehmen. Der 28-Jährige wurde zum Revier gebracht und die Tatwaffe beschlagnahmt.

Allerdings ist der Eritreer, der wegen Diebstahls vorbestraft sein soll, bereits wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft erließ keinen Haftbefehl, da die Straftat Bedrohung nicht ausreichen würde, um jemanden wegen Wiederholungsgefahr zu inhaftieren – somit hätten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen, wie ein Sprecher erklärte.

Die betroffene Jobcenter-Mitarbeiterin musste nach dem Vorfall psychologisch betreut werden.

Im schönen, bunten Deutschland, dem besten, das es jemals gab, ist also Bedrohung mit einem Messer kein Inhaftierungsgrund. Schreitet die Justiz erst ein, wenn es Verletzte oder gar Tote gegeben hat? Fest steht, dass der Staat die Bürger nicht mehr schützen kann. Aufgrund der unkontrollierten Massenmigration steigt auch die Anzahl der Straftaten, aber nicht einmal abgelehnte Asylbewerber, die schwere Verbrechen begangen haben, werden abgeschoben. Sollte nicht eigentlich schon die Bedrohung mit einem Messer wie in diesem Fall ein Grund für Abschiebehaft sein?

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