Peruanische Regierung stuft Inter- und Transsexualität als psychische Störungen ein

Symbolbild: R24 / KI

Die peruanische Regierung hat Menschen, die sich als „Transgender“ oder als „Intersexuelle“ bezeichnen, unter Berufung auf WHO-Normen als „psychisch gestört“ kategorisiert. Damit haben sie ein Recht auf psychisch-medizinische Behandlung. Allerdings soll dies keine Stigmatisierung sein, sondern lediglich den Zugang zur psychologischen Betreuung erleichtern.

Die peruanische Regierung hat nun offiziell sogenannte Transgender- und intersexuelle Menschen als „psychisch krank“ eingestuft. Dies ist laut dem Gesundheitsministerium des südamerikanischen Landes die einzige Möglichkeit, dass die öffentlichen Gesundheitsdienste Perus eine „vollständige Abdeckung der medizinischen Betreuung für psychische Gesundheit“ gewährleisten können. Und das ohne „affirmative Behandlung“, welche die Betroffenen in ihrer Störung nur noch weiter bestärkt.

Nun als psychische Gesundheitsstörungen anerkannt sind Transsexualismus, transvestitisches Doppelleben, Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter, andere Geschlechtsidentitätsstörungen, fetischistischer Transvestitismus und egodystone sexuelle Orientierung. Diese Klassifizierung entspricht weitgehend dem Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen (DSM-5), das „Geschlechtsdysphorie“ als psychische Störung einstuft.

Das Dekret Perus folgt auf die Veröffentlichung der 10. Ausgabe der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). „Aus der Überprüfung der in den wesentlichen Krankenversicherungsplan aufgenommenen ICD-10-Diagnosen in Bezug auf den Zustand, Person mit einem psychischen Gesundheitsproblem, wurde die Auslassung von sieben (07) ICD-10-Diagnosen festgestellt,“ heißt es darin. „In diesem Sinne ist es notwendig, den wesentlichen Krankenversicherungsplan zu ändern und sieben (07) ICD-10-Diagnosen aufzunehmen.“

Das Gesundheitsministerium (MINSA) veröffentlichte später eine Erklärung, dass diese Personen nicht unbedingt „Rekonversionstherapien“ durchlaufen sollten. Das Ziel dürfte demnach wohl vielmehr eine psychologische Begleitung der Betroffenen sein, ohne diese dabei in ihrer Störung zu bestärken oder aber auch die dadurch entstandene Störung der sogenannten „Geschlechtsidentität“ mit aller Gewalt zu behandeln. Man wolle, so das Ministerium, die „sexuelle Vielfalt im Land“ nicht stigmatisieren und würde die Geschlechtsidentitäten auch respektieren.

Interessant ist es dennoch, dass man einerseits solche psychischen Störungen als das benennt, was sie eigentlich sind, doch dies andererseits nicht wirklich als psychische Erkrankung bezeichnen will. Man erkennt damit an, dass ein solches Verhalten nicht normal ist und auch eine psychologische Betreuung benötigt, doch offensichtlich aus Angst vor der Gender-Lobby beschwichtigt man diese. Denn in der Presseerklärung heißt es weiter: „Diese Aktualisierung erfolgt, um den Nutzen integraler psychischer Gesundheitsinterventionen sicherzustellen und das Recht auf Gesundheit und Wohlbefinden der Person, der Familie und der Gemeinschaft vollständig zu gewährleisten.“

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