Lobbyverein Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klimaklagen: Droht nun doch das Tempolimit?

Bild: kevers50 / freepik

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feiert: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Regierung ihr sogenanntes Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Damit gaben die Richter zwei Klagen der umstrittenen DUH statt. Der Traum der Grünen von einem generellen Tempolimit könnte so doch noch wahr werden. Es fragt sich: Wann wir diesem Abmahnverein das Handwerk gelegt?

Die stets als Abmahnverein kritisierte DUH hatte auf Basis der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030 geklagt. Darin ist das Ziel festgelegt, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken – im Vorjahr war eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht worden.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle, das im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle in seiner bisherigen Form die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig. Es sei bereits jetzt absehbar, dass viele Sektoren von 2024 bis 2030 die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

Die DUH hat somit alle Klimaklagen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie für den Landnutzungssektor gewonnen und die Bundesregierung muss nun entsprechende Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.

In einer Pressemitteilung feierte die DUH ihren Erfolg. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte:

„Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Das Klimaschutzprogramme der Bundesregierung bis 2030 sind rechtswidrig und reichen nicht aus, um die Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregierung kann sich nun nicht länger aus ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stehlen und Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Stopp der Förderung klimaschädlicher Dienstwagen verweigern. Das gilt auch über dieses Urteil hinaus. Denn mit dem geplanten entkernten Klimaschutzgesetz sind die Klimaziele in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr erst recht nicht einzuhalten. Mit diesem Urteil im Rücken werden wir insbesondere FDP-Minister Wissing zu wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrssektor zwingen wie einem Tempolimit und den Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen aus Steuergeld.“

Der Verein fordert vor allem ein Tempolimit: auf Autobahnen soll Tempo 100 gelten, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Das aktuelle Klimaschutzgesetz sieht jährliche, verbindliche Einsparungsziele zur Senkung von Treibhausgasen vor. Wenn einzelne Sektoren diese gesetzlichen Vorgaben verfehlen – der Verkehrssektor hatte diese zuletzt mehrfach verfehlt – müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr demnach Sofortprogramme vorlegen. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nun die Novellierung des Klimaschutzgesetzes abschließend gebilligt. Nach dieser Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend, die Klimaziele bleiben aber unverändert.

Schon im November 2023 hatte die Organisation mit einer Klage gegen die Klimapolitik der Bundesregierung Erfolg. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die Regierung zur Auflegung eines Klima-Sofortprogramms in den Sektoren Verkehr und Gebäude verurteilt. Gegen das Urteil läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Auch gegen dieses neue Urteil kann die Bundesregierung noch in Revision gehen.

Die Umwelthilfe hat bereits eine tragende Rolle bei der Einführung der sinnlosen Diesel-Fahrverbote gespielt – nun könnte dieses Urteil ausschlaggebend bei der Einführung eines Tempolimits sein, das Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) bisher abgelehnt hat. Die korrekte Lösung bestünde dem gesunden Menschenverstand folgend zweifelsfrei in der Abschaffung rein ideologischer „Klimaschutz“-Gesetze, die von Vereinen wie der DUH instrumentalisiert werden können. Diese Gesetzgebungen basieren nicht auf Fakten, man fordert hier Einschränkungen und Maßnahmen, deren Wirkung unmöglich belegbar ist und im globalen Kontext ohnehin irrelevant wäre, sofern es sie denn gäbe. Das CO2-Narrativ ist inzwischen durch etliche Forschungsarbeiten hinreichend widerlegt worden.

Abmahnverein die Gemeinnützigkeit entziehen

Die DUH gilt als Abmahnverein – das Versenden von Abmahnungen ist eine wichtige Einnahmequelle des Vereins. Vom Staat wird diese Abmahnpraxis geduldet, zudem erhält die Organisation Zuschüsse aus Steuermitteln. Grüne und SPD geben dem Verein Rückendeckung. Ein Versuch der CDU, der Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit und das Verbandsklagerecht zu entziehen, scheiterte 2019. CDU-Wirtschaftsexperte Klaus-Peter Willsch kritisierte schon damals: „Der Staat nährt mit der DUH eine Natter an seiner Brust, die der Gesellschaft inzwischen viel mehr schadet als nutzt. Solchen Abmahnvereinen, die unter dem Deckmantel der Umwelt knallhart nur eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, muss endlich das Handwerk gelegt werden.“

Anfang 2024 flog die Arbeit der DUH als „Lobbyagentur“ im Zuge von Enthüllungen durch Table.Media erneut auf: Der Verein hatte einem Verband der sonst so verpönten Gasindustrie 2016 eine Lobbykampagne für Gas-Taxis angeboten. Forderungen nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit wurden auch hier wieder laut – und dürften weiter laut werden, bis der DUH das Handwerk gelegt wird.

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