Während deutsche Behörden und Staatsanwälte immer häufiger versuchen, über Strafanzeigen wegen vermeintlicher “Beleidigungen” und “Hassrede” an persönliche Daten von Nutzern zu kommen, verweigert die Plattform X inzwischen konsequent die Kooperation. Ein Schlag ins Gesicht für die deutsche Gesinnungsjustiz.
Seit Elon Musk Twitter übernommen und zu “X” umfirmiert hat, positioniert sich das Unternehmen als Plattform für Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Dies geht mittlerweile so weit, dass X die Herausgabe von Nutzerdaten wegen Bagatelldelikten wie “Beleidigung” konsequent ablehnt. Dem anhaltenden politisch motivierten Missbrauch des Strafrechts zur Meinungskontrolle wird zumindest dort die Stirn geboten.
X gibt bei Beleidigungen grundsätzlich keine Nutzerdaten mehr heraus
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) June 28, 2025
Wie wir aus einer Vielzahl von Akten bei der Staatsanwaltschaft Köln wissen, gibt X seit Monaten bei polizeilichen Auskunftsersuchen keine Nutzerdaten mehr heraus. Spannend ist insoweit auch, dass dieselbe… pic.twitter.com/lAavfvs85f
Wie Rechtsanwalt Markus Haintz in einem Beitrag auf X darlegt, weiß beispielsweise die Staatsanwaltschaft Köln nicht, ob sie ein Rechtshilfeersuchen nach Irland oder in die Vereinigten Staaten schicken kann. Allerdings ist nicht klar, ob sich die Plattform bei Rechtshilfeersuchen ebenso derart “unkooperativ” zeigt, wenn Politiker involviert sind. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2020 zeigt aber ohnehin, dass polizeiliche Anfragen häufig sind – es braucht einen richterlichen Beschluss dafür, der auch eine tatsächliche juristische Grenzüberschreitung feststellt.
Wer heute noch glaubt, dass Polizei und Justiz im Netz nur gegen echte Straftäter vorgehen, verschließt die Augen vor der Realität. Denn es geht hierbei nicht um Gewalt gegen Menschen, sondern um Meinungsdelikte und persönliche Haltungen. Abweichende Meinungen werden als “Hass und Hetze” diffamiert und Menschen, die öffentlich Kritik am System üben, desavouiert. Elon Musk scheint zumindest diesbezüglich keine Scheu davor zu haben, sich mit den europäischen Wahrheitsministerien und Gesinnungswächtern anzulegen.
Einen sehr wichtigen Beitrag zum Thema Justizirrsinn liefert auch der deutsche Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler:
Ein Video, das man gesehen haben muss! Konstantin Grubwinkler erklärt in 4 Minuten, warum es völlig unverhältnismäßig (und damit verfassungswidrig) ist, aufgrund eines Verdachts auf ein Äußerungsdelikt eine Hausdurchsuchung anzuordnen. pic.twitter.com/G5IUx6ticG
— Liberty Hannes (@LibertyHannes) June 26, 2025