Für eine ukrainische Familie mit Kind zahlte das Jobcenter stolze 4460 Euro Miete pro Monat. Der entsprechende Leistungsbescheid, der im Netz geteilt wurde, sorgte für große Wut bei den Bürgern. Dank eines Gesetzes des Bundes sind horrende Mieten für Bürgergeldempfänger aber kein Einzelfall: Diejenigen, die sich solche Wohnungen trotz fleißiger Arbeit nicht leisten können, finanzieren sie also immer wieder für jene, die sich aushalten lassen.
Im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt zahlte das Jobcenter für ein Ehepaar mit Kind aus der Ukraine von November 2022 bis April 2023 monatlich 4460 Euro nur für die Miete, 1093 Euro wurden der Familie monatlich ausgezahlt – daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 5553 Euro. Für einen Drei-Personen-Haushalt zahlt das Amt eigentlich maximal 376,60 Euro Kaltmiete und 99,40 Euro für Heizung und Warmwasser. Für die Flüchtlingsfamilie wurden aber monatlich 1487 Euro pro Person, also jeden Tag 49,55 Euro gezahlt.
Wie kann es überhaupt dazu kommen, dass derart horrende Mieten gezahlt werden? Über die Erklärung kann man mal wieder nur den Kopf schütteln: Aufgrund von Wohnraum-Mangel waren die Landkreise anfangs gezwungen, vor allen für ukrainische Flüchtlinge kostenträchtige Wohnungen anzumieten. Eine neue Regelung in §22 des zweiten Sozialgesetzbuches, mit der auch eine Karenzzeit eingeführt wurde, besagt, dass Jobcenter vor dem 1. Januar 2024 keinen Umzug fordern dürfen, auch wenn die Miete unangemessen hoch ist. Erfolgt also kein freiwilliger Auszug, gilt seit dem 1. Juni 2022, dass Landkreise und kreisfreie Städte die hohen Mietkosten bezahlen müssen.
„In diesem ersten Jahr gelten dann eben nicht die angemessenen Vergleichsmieten“, erklärt Götz Ulrich (54, CDU), Landrat im sachsen-anhaltischen Burgenlandkreis und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt. Diese Regelung bezieht sich auf alle Bürgergeld-Empfänger, ist damit kein Einzelfall. „Der geschilderte Fall ist ein weiteres faules Ei, das uns der Bundesgesetzgeber ins Nest gelegt hat“, so Ulrich.
Eine Entlastung vom Bund ist nicht in Sicht. „Bis heute warten die Kommunen darauf, dass der Bund sie bei den Kosten entlastet, die er ihnen seit 1. Juni 2022 aufgebürdet hat. Bisher hat der Bund das Gesetz nicht erlassen und seine Zusage nicht eingehalten“, moniert Ulrich. „Aus meiner Sicht ist die Gesamtregelung des Bürgergeldes nicht durchdacht“, lautet seine Bilanz.
Es ist schlicht unerträglich, wie die Regierung die Steuergelder, die den Bürgern abgepresst werden, verschleudert. Auch die Regelung, dass Zuwanderer aus aller Herren Länder die gleichen Leistungen erhalten wie Einheimische, die ins Sozialsystem eingezahlt haben, kann man nur als ungerecht einstufen. Dass politisch Verantwortliche sich obendrein weigern, diesen massiven Pull-Faktor als solchen anzuerkennen, ist peinlich bis dreist. Die Altparteien sind und bleiben die besten Wahlhelfer der AfD.