Für einen 50-Jährigen Wiener ist dank der gepriesenen Covid-Impfung nun nichts mehr wie es einmal war. Knappe drei Wochen nach der ersten Impfung mit AstraZeneca erlitt er eine Lungenembolie und eine schwere Thrombose im rechten Bein – daraufhin musste ihm der Unterschenkel amputiert werden.
Nie war er krank gewesen oder musste Tabletten nehmen. Drei Jahrzehnte hatte er auf dem Bau gearbeitet. Das alles ist jetzt vorbei.
„Nichts Schlimmes“
Am 19. Februar hatte der 50-jährige Vater dreier Kinder sich zusammen mit seinen Kollegen mit AstraZeneca impfen lassen. Am 10. Mai bekam er Fieber und ging zum Arzt: Der verschrieb ihm Medikamente und beruhigte ihn – es sei nichts Schlimmes. Doch das Fieber blieb und der Wiener ging in die Klinik Favoriten, wo er laut eigener Aussage mehrfach Blut spuckte. Die Ärzte dort vertraten die Ansicht, das käme von den „Nasenbohrer-Tests“. Am 13. März dann bekam er so starke Schmerzen im rechten Bein, dass seine Frau die Rettung verständigen musste.
Wieder in der Klinik Favoriten, ergaben Untersuchungen eine Lungenembolie und eine Thrombose im rechten Bein. Der 50-Jährige wurde in die Klinik Ottakring überwiesen. Dort hieß es, dass ein sofortiger Eingriff nicht notwendig sei – man überwies ihn zurück in die Klinik Favoriten.
Mehrere OPs, künstliches Koma, Amputation
Dort begann der Horror. In der folgenden Woche wurde der Wiener dreimal operiert – „immer fünf, sechs Stunden lang“, berichtete er gegenüber der Heute. „Bei der letzten Operation hatte ich dann einen Lungeninfarkt, musste kurzfristig in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Zum Glück fingen meine Lungen wieder an zu arbeiten.“
Am Ende musste ihm schließlich der rechte Unterschenkel amputiert werden: Sein Bein war nicht zu retten. Neun Tage lang lag er auf der Intensivstation. Die Schmerzen waren unerträglich.
1.300 Euro Entschädigung?
Der Zusammenhang zwischen der Impfung und der Embolie und der Thrombose war für die Ärzte schnell klar. Das Opfer hat sich mittlerweile an die Wiener Patientenanwaltschaft gewandt, die ihn nicht nur beim Antrag auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz unterstützt, sondern auch beim Geltendmachen von Ansprüchen auf Rentenzahlung und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Behandlungsfehlern durch die Spitäler.
Die einmalige Pauschalentschädigung nach dem Impfschadengesetz beträgt allerdings nur 1.305,50 Euro (plus 106,90 Euro für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes). Laut Gesundheitsministerium haben bisher 16 Österreicher eine Entschädigung beantragt. Die Zahl tatsächlicher Impfschäden wird wohl bedeutend höher liegen – Ärzte und Juristen kritisieren immer wieder, dass Komplikationen nicht gemeldet werden.