Im Prozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislaufweltverband vor dem Oberlandesgericht München am 24. Oktober hatte das Gericht eine FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden erlassen: Die Maske durfte nur für Wortmeldungen abgenommen werden. Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, hat nachgefragt: War das wirklich nötig oder handelt es sich nicht vielmehr um die Wiedereinführung der Maskenpflicht durch die Hintertür?
München, 10.12.2024: Die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf die Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Rene Dierkes, bezüglich der Wiedereinführung der Maskenpflicht am OLG München fördert Erstaunliches und zugleich Befremdliches zutage: „Die Staatsregierung empfiehlt weiterhin, sich an die allgemein gültigen Verhaltensempfehlungen zur Infektionsprävention, insbesondere die AHA+L Regeln, zu halten“, hieß es in der Antwort auf die Frage, ob medizinische Gründe für die Einführung der Maskenpflicht in Gerichtssälen sprächen und wie die Staatsregierung zur Dauer der Maskenpflicht für die gesamte Sitzung stehe, während sie im öffentlichen Raum vollständig aufgehoben worden sei.
„Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: AHA+L bedeutet ‚Abstand – Hygiene – Alltagsmasken + Lüften‘. Da fühlt man sich doch geradezu in die Zeiten der Corona-Diktatur zurückversetzt, als wären die umstrittenen Maßnahmen von damals gar nicht aufgehoben worden! Die FFP2-Maske ist aber im Übrigen keine ‚Alltagsmaske‘: Man bekommt hinter ihr kaum Luft, der Kreislauf sackt ab und die Konzentrationsfähigkeit nimmt rapide ab“, stellt der Landtagsabgeordnete Dierkes fest, „das kann die Verhandlungsfähigkeit schon beeinträchtigen.“
„In bestimmten Situationen – etwa in Innenräumen, in denen sich viele Menschen aufhalten – kann eine Gesichtsmaske ein sinnvoller Schutz vor über Tröpfchen oder Aerosole übertragbaren Infektionen sein“, schiebt die Bayerische Staatsregierung nach und versteckt sich im Übrigen hinter der Unabhängigkeit der Gerichte, die frei seien, solche Verfahrensentscheidungen in Abwägung mit dem Infektionsschutz zu treffen. „Die Maßnahme sei zum Schutz einer im Sitzungssaal anwesenden Person getroffen worden, für welche eine entsprechende medizinische Empfehlung ausgesprochen worden sei.“
„Die Bayerische Staatsregierung macht sich nicht einmal die Mühe, solche hysterischen Einzelfall-Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und politisch zu begleiten. Die FFP2-Maske ist eine Arbeitsschutzmaske gegen Staub und schadet ansonsten bei längerfristigem Tragen eher noch der Gesundheit, als dass sie schützt“, sagt Dierkes und betont: „Vor der Corona-Zeit wären solche überzogenen Richtererlasse undenkbar gewesen! Wir müssen sehr aufpassen, dass sie zu keiner neuen Maßnahmen-Spirale führen, sonst wachen wir plötzlich wieder in einem Land voller Grundrechtseinschränkungen auf! Dieser Fall zeigt zudem anschaulich, wie dringend notwendig die juristische Aufarbeitung des Corona-Regimes immer noch ist.“