Der Familienrichter, der die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen während der Corona-Zeit aufgehoben hatte, wurde vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch wenn ihm das Gefängnis erspart bleibt, droht ihm nun der Verlust seines Richteramts und seiner Pension.
Seine Entscheidung, die Corona-Maskenpflicht an zwei Schulen auszusetzen, die der 60-jährige Familienrichter des Amtsgerichts Weimar im April 2021 fällte, sorgte bundesweit für Aufsehen – Report24 berichtete. Für das Landgericht Erfurt hat er sich mit seinem Beschluss der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Daher wurde er zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, der Mann habe ein Urteil gefällt, „das er von vorneherein so beabsichtigt hatte“. Das Verfahren, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert. „Aus unserer Sicht bestehen deshalb keine Zweifel an der Befangenheit“, sagte der Vorsitzende Richter. Damit sei der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt – und das in einer besonders gravierenden Weise.
Für seinen Beschluss hatte er mehrere Gutachten eingeholt, die er in seiner Entscheidung zitierte. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben, da er für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig war.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft wegen Rechtsbeugung gefordert. Aber nicht aufgrund seiner juristisch umstrittenen Entscheidung, sondern weil er an der Vorbereitung des seiner Entscheidung zugrundeliegenden Verfahren demnach selbst mitgewirkt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung prüfen dieses Rechtsmittel.
Auch wenn dem Familienrichter das Gefängnis erspart bleibt, handelt es sich um ein hartes Urteil. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte der Jurist sowohl sein Richteramt als auch seine Pension verlieren. Das Deutsche Richtergesetz besagt, dass ein wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilter Richter aus dem Richteramt entlassen werden muss.
Seines Amtes wurde er bereits zwei Mal enthoben. Bereits im Januar hatte das Gericht ihn vorläufig suspendiert. Gegen diese Entscheidung hatte der Richter Beschwerde eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde aus formalen Gründen statt, sodass über die Suspendierung erneut entschieden werden musste, was dann im Juli geschah.
Es bleibt zu hoffen, dass der mutige Richter, der es im Sinne der Kinder gewagt hat, gegen das Corona-Regime vorzugehen, nicht seine Existenz verliert.