Die Verkommenheit der Mainstream-Medien kennt keine Tabus. So instrumentalisiert man den Fall der nahezu zwangsgimpften Holocaust-Überlebenden Inna Zhvanetskaia für die traurigen und menschenverachtenden Zwecke des vorgeschriebenen Narrativs. Wir haben einige dieser Beispiele für Sie gesammelt. Bemerkenswert: Nicht ein Medium hat mit uns Kontakt gesucht und recherchiert – aber alle schreiben selbstgefällig über uns – und sorgen dafür auch für einen hohen Bekanntheitsgrad.
Fast muss man den Mainstream-Medien dankbar für die gute Werbung sein, denn viele Menschen, welche dem vorgeschriebenen grauen Nachrichten-Einheitsbrei ohnehin misstrauen, werden so auf uns aufmerksam. Fast, denn es ist kein nebensächlicher, belangloser Spaß, der hier passiert, es geht um ein Menschenleben.
Die Verantwortlichen sollen einmal in sich gehen und überlegen, wie sie in der Öffentlichkeit da stehen würden, hätten sie die betagte jüdische Mitbürgerin zwangsgeimpft und sie wäre infolge – wie so viele andere – verstorben. Und ob sie so eine Entwicklung wirklich mit ihrem Gewissen hätten vereinbaren können. Diese Aussage zielt speziell auf die Pflichtbetreuerin, den Gutachter und die Richterin ab.
Wer seine Augen nicht zum Sehen gebrauchen will, wird sie später zum Weinen benötigen – denn speziell in Altenheimen kam es nach den Impfkampagnen überall zu Todeswellen, darüber liegen uns mehr als genug Berichte vor. Doch es braucht kein Alternativmedium, um zu sehen, was man alten Menschen antut, die Mitwisser sind zahlreich und unter der Hand geben sie durchaus Auskunft.
Nachdem Inna kurz vor dem Zugriff durch Polizei und einen Rettungswagen durch Helfer in Sicherheit gebracht werden konnte, geht es ihr den Umständen entsprechend nun gut. Vor ihrer „Flucht“ hat sie sich noch mit einem kurzen Musikstück persönlich beim Herausgeber von Report 24, Florian Machl, bedankt. Dazu schreibt uns Mascha Orel, eine im deutschen Widerstand gegen den Corona-Wahn aktive Jüdin, folgende Zeilen:
Das ist die letzte Komposition, die Inna Zhvanetskaya vor ihrer Flucht gespielt hat.
Das kleine Musikstück ist Florian Machl gewidmet, dem Reporter von Report24, der auf meinen Hilferuf am vergangenen Freitag sofort reagiert und am Wochenende die Anfrage ans Gericht verschickt hatte.
Im nächsten Augenblick klingelte es an der Tür. Der Pflegedienst kam völlig unerwartet und forderte, dass Inna Zhvanetskaya die Arbeitseinsätze des Pflegedienstes final unterschreibt, da es keine weiteren wegen der Abholung am nächsten Tag geben werde. So geht eine liebevolle Betreuung.Laut Mainstream sollte danach Folgendes passiert sein:
• Nachdem Inna Zhvanetskaya noch wusste, dass sie einem bestimmten Reporter danken wollte,
Mascha Orel
• nachdem sie ein Musikstück für Florian Machl komponiert hatte,
• nachdem sie die Arbeitseinsätze des Pflegedienstes unterschrieben hatte,
• verfiel sie in den Zustand der absoluten mentalen und körperlichen Pflegebedürftigkeit und ließ sich von Querdenkern entführen.
Wer die Frage aufwirft, was Report24 ursprünglich mit dem Fall zu tun hat: Wir arbeiten in Österreich und Deutschland mit allen anständigen Initiativen und Einzelpersonen zusammen. Wir sind offenbar so „rechts“ wie der Mainstream behauptet, dass wir keinerlei Berührungsängste mit Menschen verschiedenster Herkunft und Religion haben. Report24-Herausgeber Florian Machl betont immer wieder, dass er auch aufgrund seiner Arbeit in Flüchtlingsheimen zahlreiche freundschaftliche Kontakte zu Syrern, Afghanen, Iranern, Irakern und Marokkanern pflegt – in gegenseitigem Respekt. Und seit er auf sozialen Medien tätig ist, kämpft er gegen die Lüge und Ungerechtigkeit, speziell auch, wenn diese Menschen jüdischen Glaubens treffen.
Deshalb wandten sich die involvierten deutschen jüdischen Helfer zunächst an Report24 und einige weitere Persönlichkeiten des Widerstands. Alle halfen sofort. Bemerkenswert und gar nicht häufig genug zu betonen ist der Umstand, dass sich keine Presseagentur, kein Medium und kein Journalist mit uns in Verbindung gesetzt hat. So funktioniert Systemjournalismus in Deutschland 2023.
Inna ist aktuell gut untergebracht und gut versorgt. Wir wiederholen die Information, es gibt derzeit kein Spendenkonto, niemand, der um Geld für sie fragt, ist dazu autorisiert. Natürlich ist sie nicht so glücklich, wie man als 85-Jährige sein könnte, denn sie vermisst ihre vertraute Umgebung und sicherlich auch ihr geliebtes Klavier.
Der Vollständigkeit halber: Wir distanzieren uns von Gewalt und Drohungen aller Art und ersuchen alle Menschen da draußen seriös und sachlich zu bleiben. Gewalt zur Durchsetzung von Meinungen ist die Sache des Staates und der Antifa, so sind wir nicht, denn wir stehen für Wahrheit, Brüderlichkeit und Gerechtigkeit.
So hetzt der Mainstream:
Die ZVW wundert sich nicht, wie es sein kann, dass in Deutschland überhaupt jemand zwangsgeimpft wird. Man fragt, ob Inna vielleicht instrumentalisiert werden könnte. Mit Instrumentalisierung hat der Mainstream ja große Erfahrung und wie der Schelm denkt, so ist er.
T-Online übt sich in Regimetreue und schreibt: Querdenker riskieren möglicherweise ihr Leben. Allerdings sind dort starke Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit einer Zwangsimpfung zu erkennen.
Die AfD-Fraktion im deutschen Bundestag hat inzwischen eine Anzeige eingebracht und will den Fall im Bundestag zur Sprache bringen. Im Gegensatz zu allen anderen Parteien und auch Medien hat sich die AfD ab dem ersten Tag für das Schicksal der Frau Zhvanetskaya interessiert und Hilfe angeboten.
Das Gericht kam offensichtlich zur Räson und setzte den Beschluss zur Zwangsimpfung so lange aus, bis es zu einer Entscheidung hinsichtlich des Beschwerdemittels gekommen ist.
Das schreibt Rechtsanwalt Holger Fischer
Der bekannte widerständige „Querdenker-Anwalt“ Holger Fischer betreut den Fall. Er schreibt dazu
Neues aus dem Fall Zhvanetskaya: Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag im Hinlick auf die Zwangsimpfung stattgegeben und die sofortige Wirksamkeit sowie die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Canstatt einstweilen, also bis zur Entcheidung über die Beschwerde, ausgesetzt.
Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen.
Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Daa Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten.
Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei.
Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen.
Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann und legen es dem Gericht auf den Tisch.
Ich werde der Beschwerdekammer entsprechende konstruktive Vorschläge machen.
Bei aller – dringend notwendigen – juristischen Kritik an dem Beschluss des Amtsgerichts ist es mir wichtig, auch in die Zukunft zu blicken und Lösungen vorzuschlagen.