„Impfung muss erduldet werden“
Als Soldat der Bundeswehr wird man sich höchstwahrscheinlich einer Covid-Impfung unterziehen müssen, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz plant bereits, die Corona-Impfung ins Impfschema der Truppe aufzunehmen.
Bei der Bundeswehr gibt es eine Duldungspflicht im Bezug auf bestimmte Impfungen: Aktuell fallen solche gegen übertragbare Erkrankungen wie Tetanus, Hepatitis oder Diphtherie darunter. In Koblenz will man nun sobald wie möglich Nägel mit Köpfen machen und auch die Covid-Impfung zur Pflicht machen. Wer sich weigert, muss dann einem Sprecher zufolge mit Strafen rechnen.
Die einzige Voraussetzung dafür sei, dass genügend Impfstoff für die Truppe zur Verfügung stehe.
Im Paragraph 17a des Soldatengesetzes heißt es:
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten § 17a
Laut Bildinformationen hatte just im Dezember das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Strafen gegen Impfverweigerer in der Bundeswehr für rechtmäßig erklärt: Im fraglichen Fall hatte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der Basisimpfung verweigert, weil er einen Zusammenhang zwischen seinem Asthma und seiner Neurodermitis mit vorgegangenen Impfungen sah. Eine Impfung ist aber erst dann nicht zumutbar, wenn eine „erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit“ bestehe.
Da jeder Zusammenhang von plötzlichen Verschlechterungen des Gesundheitszustands oder gar von Todesfällen mit den Impfungen konsequent negiert wird, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass eine potenzielle Gefahr der Impfstoffe für Leben oder Gesundheit anerkannt werden wird.