Während arabische Vergewaltiger die Hände reibend und grinsend aus den Gerichtssälen marschieren und ein wegen zigtausendfachem Kinderpornobesitz verurteilter Herr T. es sich in der Wiener Nobelgastronomie gut gehen lässt, soll eine bislang unbescholtene Ärztin wegen des Ohrfeigens ihres Sohnes für fünf Jahre in Haft. Der diesbezügliche Strafprozess kostete ihre Existenz, eine vermeintliche Staranwältin ließ sie völlig im Stich. Nun ist Hausverstand in der Justiz gefragt: Eine Wiederaufnahme ist dringend nötig.
Reportage von Florian Machl
Der Glaube an Gerechtigkeit und an den Rechtsstaat Österreich wird mit jedem Urteilchen für arabische Intensivtäter schwer erschüttert. Woche für Woche gehen Gruppenvergewaltiger und andere Rechtsbrecher zumeist mit Kuschelstrafen aus den Gerichten – und bleiben häufig auf freien Füßchen, um weiterhin ihren bereichernden Geschäftstätigkeiten nachgehen zu können.
Anders bei “Betty”, einer bis zu den geschilderten Vorfällen unbescholtenen Ärztin. Dabei wäre die Dame ein echter Musterfall einer Einwanderung und Integration, wie man es sich in Österreich wünschen würde. Vor rund dreißig Jahren kam sie aus Mazedonien ins Land und erlernte nahezu perfekt die deutsche Sprache. Zunächst arbeitete sie als Krankenschwester – doch mit Ehrgeiz und Fleiß war es ihr möglich, das Medizinstudium abzuschließen. In Folge baute sie eine Facharztpraxis in Wien auf.
Während dieser wirtschaftlich herausfordernden Zeit ließ sich ihr Mann scheiden – neben dem Beruf blieben ihr zwei Kinder zur Versorgung – eine Tochter und ein Sohn. Irgendwann kam die Corona-Zeit und ein Lockdown nach dem anderen. Wir wollen nicht sagen, dass es richtig ist – aber in irgendeiner pubertären “Diskussion” rutschte der Mutter die Hand aus und sie verpasste ihrem Sohn eine Ohrfeige. Dieser Vorfall ist unstrittig, wurde stets zugegeben und auch bereut. Es ist passiert und lässt sich nicht ändern.
Was tatsächlich aber nie passiert ist – das versichert über ein Dutzend Zeugen – ist der Tatvorwurf, der von Ex-Mann und Behörden infolge erfunden worden sein soll. Der Ärztin wird fortwährende Misshandlung ihres Sohnes vorgeworfen. Darauf steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. Diese Strafe wurde auch verhängt und ist inzwischen rechtskräftig.
Vor Gericht ging alles schief, das schiefgehen konnte. Konkret fühlt sich Betty von ihrer ehemaligen Rechtsanwältin, die sich in Systemmedien gerne als “Star” feiern lässt, komplett im Stich gelassen. Diese soll sich auf ihren vermeintlichen Status verlassen haben und während der Verhandlung keine Aktionen gesetzt haben. Dabei wäre Widerspruch gegen die dürftige bis nicht vorhandene Beweislage bitter nötig gewesen.
Zunächst sei es unglaubwürdig, dass der Ex-Mann einer angeblich jahrelangen Misshandlung des Sohnes tatenlos zugesehen hätte. Und falls er das getan hätte, wo bleibt die Anklage gegen ihn? Stattdessen versicherten über ein Dutzend Zeugen, welche die Ärztin und ihre Kinder viele Jahre lang kannten, dass es solche Vorfälle nie gegeben habe. Befragt wurden auch Lehrer und andere Bezugspersonen. Der Sohn soll sich in Intrigenspiele des Ex-Mannes hineinziehen haben lassen – auch wenn er sich in Unwahrheiten verstrickte, kam es nicht zu Nachfragen oder einer Überprüfung seiner Glaubwürdigkeit.
Wie oben angeführt, die eine Ohrfeige steht außer Frage – wenn diese Tat zu einer Strafe führen soll, hätte sie die Ärztin auch reumütig angenommen. Was aber seither geschehen ist, steht außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit. So verlor sie nicht nur ihre Arztpraxis, sondern auch ihr Haus, hat inzwischen durch die ganze Sache schwere psychische Probleme und benötigt entsprechende Behandlung. Nun soll sie obendrein gemeinsam mit Schwerverbrecherinnen und Mörderinnen eine fünfjährige Haftstrafe absitzen – und dann in ein komplett zerstörtes Leben zurückkehren. Auch ihre Tochter, deren wichtigste Bezugsperson sie ist, darf sie aktuell nicht sehen.
Die Mediatorin Margaret Tews hat eine Petition gestartet, welche die österreichische Justiz darum ersucht, den Fall durch eine Wiederaufnahme nochmals gründlich zu begutachten. Denn für diesen Strafrahmen hat beim vorliegenden Sachverhalt und allen vorliegenden Zeugenaussagen niemand Verständnis. Die bisherige Strafe – Kindesentzug und Zerstörung der Existenz – wiegt ohnehin schon außerordentlich schwer.
Diese Petition wurde im Beisein von Report24-Chefredakteur Florian Machl am 10. Dezember sowohl am Oberlandesgericht Wien als auch im Justizministerium eingereicht. Nun heißt es abwarten und hoffen. Sehen Sie neben der oben verlinkten Reportage auch das Studiogespräch, das wir vor einiger Zeit mit Frau Tews und der heutigen Anwältin von “Betty” führten, Frau Mag. Hackl, die im Rahmen der Möglichkeiten vehement für die Rechte ihrer Mandantin kämpft.