Spätestens seit dem Teichtmeisterprozess ist der international anerkannte Künstler Karl Hiess, der Mann mit dem Galgen vor dem Wiener Landesgericht, in aller Munde. Der Galgen ist laut Aussage von Hiess keinesfalls eine Aufforderung, irgendjemanden zu hängen. Er soll als Mahnmal betrachtet werden, für die Schwere der Verbrechen von Teichtmeister und das Justizversagen in Österreich, wenn es um das Thema Kindesmisshandlung geht. Karl Hiess, der es mit seiner Kunst sogar ins „Guinnessbuch der Rekorde“ geschafft hat, sprach exklusiv mit Report24 über den umstrittenen Galgen, seine eigene tragische Geschichte und die lebenslangen Folgen, mit denen die Gewaltopfer konfrontiert sind.
Ein Interview mit Edith Brötzner
Karl Hiess, der selbst als Kind schwersten Misshandlungen – unter anderem in einem niederösterreichischen Jugendheim – ausgesetzt war, setzt sich seit Jahren für den Kinder- und Opferschutz ein. Niemand kann sich vorstellen, wie es sich für Menschen, die selber als Kinder Missbrauch und Gewalt erleben mussten, anfühlt, wenn Gewalttäter freigehen, während die Opfer lebenslang unter den Folgen der Übergriffe leiden.
Auch wenn es im Fall Teichtmeister keine „Hands-on“ Delikte gegeben haben soll – hinter jedem einzelnen der 76000 kinderpornografischen Bilder und Videos stehen schwerst missbrauchte Kinder, denen unvorstellbare Gewalt angetan wurde. Die Tatsache, dass diese Opfer beim Teichtmeisterprozess nur eine unwesentliche Rolle am Rande zu spielen schienen, sorgt sowohl bei Hiess als auch bei einem großen Teil der Österreicher für Unmut. Der Ruf nach höheren Strafen für Gewalttäter wird laut. Karl Hiess, der sich seit Jahren unermüdlich für den Kinderschutz einsetzt, erzählt im Report24-Interview seine ganz persönliche Geschichte und welches Strafmaß für Täter aus seiner Sicht angebracht wäre.
Ein echter „Lynchmob“ oder eine bösartige Falle?
Gemessen an dem, was Karl Hiess uns erzählt hat, kommt man unweigerlich zum Eindruck, dass ihm und den Anmeldern der Kundgebung eine Falle gestellt wurde – bzw. dass man ihn sprichwörtlich ins offene Messer laufen ließ. Denn Hiess bzw. die Kundgebungsleitung wollen vorab mit der Einsatzleitung der Polizei abgeklärt haben, dass das Mitführen des Galgens nicht als Gewalt- oder Mordaufruf zu verstehen sei. Es wurde extra gefragt, ob dieses Kunstwerk zu einem Problem führen kann. Die Einsatzleitung habe bestätigt, dass man kein Problem sieht. Dementsprechend ist es fast schon als bösartig zu werten, wenn nun Systemmedien, Justiz und Richter gemeinsam diesen Künstler und die Kundgebungsteilnehmer als „Mob“ oder „Lynchmob“ bezeichnen, welcher einen „Ruf von Straße“ erschallen lässt.
Was sagt eigentlich die Landespolizeidirektion Wien dazu?
Report24 hat mittels zwei Presseanfragen mit der LPD Wien kommuniziert, um auch die andere Seite zu hören.
Report24: Uns liegen Stellungnahmen der Anmelder vor, dass es guten und freundlichen Kontakt zur Einsatzleitung gab. Mit dieser wurden auch mögliche Probleme besprochen. Dabei wurde auch explizit auf den „Galgen“ hingewiesen, der im Nachgang zu Anzeigen und Problemen geführt hat. Die Einsatzleitung hätte im Mitführen des Galgens keine Probleme gesehen.
Wir ersuchen Sie um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt. Wurde das Mitführen des Galgens seitens der Polizei vor Ort wirklich nicht beanstandet? Gab es diese Frage an die Einsatzleitung? Wenn ja, wie ist es dann möglich, dass den Kundgebungsteilnehmern nachträglich daraus Probleme erwachsen?
Weiters stellt sich die Frage, ob die Polizei seitens der Kundgebung problematische oder rechtswidrige Sprechchöre wahrgenommen hat. Wurden vor Ort Anzeigen erstellt und wenn ja wegen welchen Tatbeständen?
Keine problematischen Sprechchöre oder anderweitige Vorkommnisse
Landespolizeidirektion Wien: „Das LVT Wien hat bereits am 05.09.2023 gegen eine namentlich bekannte Person einen Bericht verfasst und der Staatsanwaltschaft Wien zur Prüfung weitergeleitet.
Ich darf hierbei die einschlägige Gesetzesstelle gem. §100 Abs.3a zitieren: „Die Kriminalpolizei hat der Staatsanwaltschaft auch zu berichten, wenn aus ihrer Sicht kein Anfangsverdacht vorliegt, oder sie Zweifel hat, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, zu dessen Aufklärung sie berechtigt und verpflichtet wäre, Ermittlungen zu führen“.
Folglich wird durch die Staatsanwaltschaft Wien eruiert, ob ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt. Seitens der LPD Wien ist man der Berichterstattungspflicht nachgekommen.
Problematische oder rechtswidrige Sprechchöre sind uns nicht bekannt. Im Zuge des Teichtmeister-Prozesses sowie des Staatsbesuches des Israelischen Präsidenten wurden zehn Anzeigen gem. den Bestimmungen der StVO gelegt. Zu anderweitig aufsehenerregenden Vorkommnissen während der Versammlung rund um den Teichtmeister-Prozess ist es nicht gekommen.„
Auf nochmalige, genauere Nachfrage teilte die Polizei uns mit:
„Dass es im Zuge der Demonstration zu möglicherweise verschiedenen Gesprächen mit dem Herrn gekommen ist, kann ich weder bestätigen noch ausschließen. Ob ein konkreter strafrechtlicher Tatbestand bei dem Galgen, der laut den Aussagen des Mannes als Kunstwerk anzusehen ist, vorliegt, muss, wie bereits erwähnt, durch die StA Wien geklärt und entschieden werden. Ich darf auch nochmal anführen, dass die Kriminalpolizei gem. §100 3a Strafprozessordnung der StA zu berichten hat, hierbei folglich eine Pflicht besteht. Im Rahmen einer Versammlung, besonders bez. des Teichtmeister-Prozesses, müssen verschiedenste Interessen bewahrt werden. Sei es bez. der Meinungsfreiheit von Teilnehmern einer Versammlung oder den Rechtsgütern anderer.“