Hier zeigt sich der österreichische „Rechtsstaat“ von einer besonders befremdlichen Seite. Eine Mutter aus Wien, Ärztin und ohne jegliche Vorstrafen, soll fünf Jahre in Haft. Ihr Verbrechen: Während der Corona-Zeit, im Lockdown, verließen sie im Zusammenleben mit ihrem Sohn die Nerven. Die Hand „rutschte ihr aus“. Wir wollen Gewalt gegen Kinder nicht gutheißen, aber Schuld und Strafe müssen nachvollziehbar sein. Während ein Teichtmeister fröhlich Partys feiert, wurde die Existenz der Frau völlig vernichtet, zwei Kinder entzogen. Dies in einem Land, wo zahlreiche Sexualstraftäter munter auf Bewährung durch die Gegend spazieren.
Wir haben alle Unterlagen zu diesem Rechtsfall vorliegen und gewissenhaft studiert. Anwälte, die wir damit konfrontierten, schlugen die Hände über dem Kopf zusammen. Wie kann es sein, dass eine anständige Frau mit ehrbarem Beruf, die nie mit dem Gesetz in Konflikt kam, wegen so eines Sachverhalts für fünf Jahre in Haft soll? Mainstream-Medien, denen der Fall ebenso vorgelegt wurde, verweigern einmal mehr die Berichterstattung.
Auch wenn Gewalt gegen Kinder durchgehend abzulehnen ist, wird der eine oder andere eine Situation zumindest nachvollziehen können, wo ein alleinerziehender Elternteil überfordert ist. Nein, wir wollen unsere Kinder nicht schlagen – wir wollen aber auch nicht, dass wegen so einer – einmaligen – Tat das Leben unserer Mitmenschen juristisch vollständig zerfetzt wird und sie nach einem Leben im Dienst der Gemeinschaft vor dem Nichts stehen.
Sehen Sie hier das Interview, das Report24-Chefredakteur Florian Machl mit der betreuenden Lebens- und Sozialberaterin Margareth Tews und der Anwältin Mag. Andrea Hackl führte:
Hintergrund der zunächst absurd scheinenden Situation ist auch ein Rosenkrieg mit dem Kindsvater. Tatsächlich gibt die Beweislage nur diese eine Ohrfeige zu. Zahlreiche Zeugen wurden befragt – wie Lehrer und andere Vertrauenspersonen. Niemand hat etwas von einem Missbrauch mitbekommen. Und doch urteilte das Gericht auf „fortwährende Misshandlung“ – und verhängte deshalb die Strafe von fünf Jahren unbedingter Haft.
Die Ärztin hat im Zuge des Verfahrens ihre gesamte Existenz verloren. Beide Kinder wurden ihr entzogen, auch eine Tochter, die gar nicht beim Kindsvater leben möchte. Mit protokollierten Suggestivfragen wurde eine fortwährende Misshandlung des Sohnes zusammengedichtet, die durch nichts belegbar ist. Zu Beginn fiel die Mutter aus allen Wolken, als sie von den Vorwürfen gegen sie erfuhr. Die eine Ohrfeige stand nie zur Debatte, diese hatte sie auch eingestanden – und bereut. Doch darüber hinaus soll es nie zu irgendwelchen Tätlichkeiten gekommen sein – und es gibt dafür auch nicht einen einzigen Beweis.
Hinzu kommt eine grottenschlechte Vertretung durch so genannte „Staranwälte“, die zwar strahlend durch die Medien tingeln und dicke Rechnungen schreiben, vor Gericht aber die einfachsten doch notwendigen juristischen Handlungen unterlassen haben. Die einzige Chance der Mutter ist nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, damit all die Beweise und Aussagen gewürdigt werden, welche sie entlasten. Wichtig zu wissen ist für jeden Österreicher: Selbst wenn man gutsituiert ist – Finger weg von „Staranwälten“, welche ständig ihr Gesicht in Mainstream-Medien halten. Ihr Interesse ist häufig die Selbstdarstellung und gute PR – aber nicht das Wohl der Mandanten.
Die Petition zur Wiederaufnahme des Verfahrens finden Sie hier: https://www.openpetition.eu/petition/online/skandal-urteil-wiederaufnahme-eines-gerichtsverfahrens