Wahnsinn: Special Olympics Sportler in Deutschland nach wie vor zu 2G gezwungen – wozu?

Bild: Logo der Special Olympic World Games Berlin 2023

Wir schreiben das Jahr 2023. Die so genannte Pandemie, an deren Existenz ohnehin erhebliche Zweifel bestehen, gilt weltweit als überstanden. Doch in Deutschland zwingt man die durchgehend geistig behinderten Teilnehmer des Sportevents weiterhin zu 2G. Nachdem ein Zustand als „genesen“ aktuell nahezu unmöglich ist, da sich kaum noch jemand mit dem chinesischen Laborvirus ansteckt, läuft dies auf einen Impfzwang hinaus. Die Folgen des Gen-Experiments können aber tödlich sein.

Die Ausschreibungsunterlagen der Special Olympics World Games in Deutschland (nicht zu verwechseln mit Paralympics, die sich an körperlich Behinderte richten) lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Die geistig behinderten Teilnehmer aus aller Welt werden zu einer Covid-19 „Impfung“ gezwungen. Auf Seite 5 des Dokuments heißt es ganz offen: „Die nationalen Spiele Berlin finden als 2G-Veranstaltung statt und gelten als Anerkennungswettbewerb für die Weltspiele Berlin 2023.“

Diese Regeln wurden für 2023 beibehalten beziehungsweise handelt es sich um die Voraussetzungen zur Qualifikation und Teilnahme. Vorgeschrieben ist also „mindestens eine Grundimmunisierung“, was auch immer das sein soll – denn die Spritzen können keine Immunität herstellen. Allerdings ist angeführt, dass eine Impfbefreiung anerkannt wird.

Die Bewerbungsfrist für die Weltspiele endete am 15. August 2022. Die Mandatsvergabe erfolgte im Januar 2023, bis dahin musste man sich gemäß dieser Unterlagen vollständig impfen lassen.

Speziell während der Hochphase der so genannten „Pandemie“ und der damit einhergehenden Impfkampagne wurden fraglos viele geistig behinderte Menschen als angeblich „besonders vulnerable Gruppe“ praktisch zwangsgeimpft. Eine Entscheidung über die körperliche Unversehrtheit wurde vielen dieser Menschen „abgenommen“. Inzwischen ist auch im Mainstream bekannt, wie gefährlich und schädlich die Impfungen vor allem bei Sportlern sind. Diese „vulnerablen“ Gruppen waren keineswegs vor Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündung, Thrombosen, die zu Herz- und Hirninfarkt führten, Wesensveränderungen bis hin zu Todesfällen geschützt.

Scharfe Kritiker der Impfkampagnen äußerten den Verdacht gezielter Euthanasieprogramme – denn niemand konnte schlüssig erklären, weshalb ausgerechnet Behinderte besonders durch eine respiratorische, grippeähnliche Erkrankung gefährdet sein sollten. Weltweite Statistiken bestätigen zumindest den Verdacht der Gefährdung: Man beachte in diesem Kontext auch die Covid-Sterblichkeitsrate, die im neuen Paper Age-stratified infection fatality rate of COVID-19 in the non-elderly veröffentlicht wurde:

0-19 Jahre 0,0003 %
20-29 Jahre 0,002 %
30-39 Jahre 0,011 %
40-49 Jahre 0,035 %
50-59 Jahre 0,123 %
60-69 Jahre 0,506 %

0-69 Jahre 0,063-0,082 %.

94 % der Weltbevölkerung sind zwischen 0 und 69 Jahre alt. Somit hat Covid-19, wie es auch während der “Pandemie” zu sehen war, die jüngere Bevölkerung der Welt so gut wie nicht betroffen. Alle Spitzensportler befinden sich ausnahmslos in dieser Altersgruppe. Es gibt keinen logischen Grund zu behaupten, dass ausgerechnet geistige oder körperliche Behinderungen zu einer speziellen Gefährdung führen würden.

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