Entgegen der Behauptungen der Systempresse und seiner politischen Gegner sieht AfD-Chef Tino Chrupalla sich nach wie vor sehr wohl als Opfer eines Anschlags: Das bekräftigte er gestern noch einmal. Und siehe da: Nun korrigierte die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Pressemitteilung von letzter Woche und muss somit doch die Möglichkeit eines Anschlags einräumen. Jetzt sind die Landtagswahlen in Hessen und Bayern ja auch vorbei …
Bei einer Pressekonferenz in Berlin am gestrigen Mittwoch äußerte sich Chrupalla zu dem Vorfall bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt und erklärte: „Insgesamt ist dieser Angriff auf mich als Anschlag zu werten.“ Der AfD-Politiker musste am 4. Oktober vor einem Wahlkampfauftritt aufgrund von plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problemen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden und war dort eine Nacht auf der Intensivstation überwacht worden.
Chrupalla selbst beschrieb den Vorfall so: Er habe vor dem Wahlkampftermin mit Besuchern Selfies gemacht, danach seien sieben oder acht Minuten vergangen. Dann sei ihm schwindelig geworden und er habe einen Brechreiz sowie starke Kopfschmerzen verspürt. Zudem sei sein rechter Oberarm bis zum Ellenbogen hart geworden, er habe eine Einstichstelle am Arm gespürt. Daraufhin hätten andere einen Blutfleck an seinem rechten Arm bemerkt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst erklärt, es lägen „keinerlei Erkenntnisse vor, dass Herr Chrupalla angegangen oder angegriffen wurde“. Bestätigt wurde nur, dass „eine oberflächliche Rötung bzw. Schwellung“ beim AfD-Vorsitzenden festgestellt worden sei. Damit befeuerte man die Darstellung von politischen Gegnern und der ihnen hörigen Systempresse, es sei in Wahrheit gar nichts passiert und die AfD stelle unwahre Behauptungen auf, um den Wahlkampf zu beeinflussen.
Doch jetzt legte Chrupalla einen Auszug aus einem Bericht des Städtischen Klinikums Dresden zu einer Gewebeprobe vor – nach seiner Aussage hatte er „den gesamten Einstich“ am Oberarm entfernen und pathologisch untersuchen lassen. Der Bericht bescheinigt ihm einen „mindestens“ vier Millimeter tiefen „Defekt“ und „entzündliche Veränderungen“. Weiter heißt es: „Abschließend sind die vorliegenden histologischen Befunde vereinbar mit einem hier bis in die tiefe Dermis reichenden Einstich/Stichkanal (mindestens 4 mm).“
Aufgrund dessen korrigierte die Staatsanwaltschaft ihre Mitteilung von der letzten Woche und erklärte nun, es hat eine Einstichverletzung gegeben. Diese Verletzung war im Arztbericht Teil der Diagnose, nicht der Anamnese. Und sie hat Blut auf Tino Chrupallas Kleidung hinterlassen. Einen Anfangsverdacht gegen konkrete Personen gebe es laut Staatsanwaltschaft bislang nicht, man ermittele zur Entstehung der Verletzung und zum Verursacher. Fakt ist: Hätte man die Einstichverletzung früher eingeräumt, so hätte die Berichterstattung des Mainstreams vor den Wahlen am vergangenen Sonntag wohl anders aussehen müssen.
Blutuntersuchungen, die Chrupalla privat in Auftrag gegeben hat, dauern noch an. Getestet werde auf „alle möglichen Substanzen, Quecksilber, Nowitschok ist sicherlich auch dabei. Wir können ja nicht ausschließen, von welchen Personen, ja auch Diensten hier eventuell was vorgenommen wurde“, sagte er. Nowitschok ist ein russisches Nervengift, der prominenteste Kreml-Kritiker Alexej Nawalny wurde damit vergiftet und überlebte nur knapp. Bisher waren die Untersuchungen des Bluts von Chrupalla Staatsanwaltschaft und Arztbrief zufolge sowohl im Krankenhaus als auch bei den Ermittlern unauffällig.
Staatsanwaltschaft abgemahnt
Der AfD-Chef übte außerdem Kritik an der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Er warf der Behörde vor, gegenüber der Presse ein „falsches Bild“ gezeichnet und vertrauliche Informationen veröffentlicht zu haben. Die Partei habe die Staatsanwaltschaft abgemahnt. Das ist nachvollziehbar, hatte diese doch mit der Verharmlosung des Vorfalls dafür gesorgt, dass der Mainstream sowie Politiker anderer Parteien der AfD Wahlkampfmanöver unterstellen konnten. Es sei erschreckend, „wie infam und hinterfotzig die AfD im Landtagswahlkampf versucht, aus den Vorfällen bei ihrer eigenen Klientel Kapital zu schlagen, ohne die Ermittlungen abzuwarten“, sagte beispielsweise Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Machte er sich damit nicht selbst eines niederträchtigen Wahlkampfmanövers schuldig?
Der polit-mediale Komplex muss sich in dieser Causa wohl den Vorwurf gezielter Wahlbeeinflussung gefallen lassen, denn statt einen mutmaßlichen Angriff auf einen Politiker einer demokratisch gewählten Partei zu verurteilen oder zumindest neue Erkenntnisse abzuwarten, wurde in die Irre geführt und gehetzt. Trotzdem (oder auch deswegen) ist das Establishment krachend gescheitert, denn sowohl in Hessen als auch in Bayern wurde die AfD zweitstärkste Kraft.