Der österreichische Verwaltungsgerichtshof verlängert die Prozess-Posse gegen den Servus TV Intendanten und Satiriker Dr. Ferdinand Wegscheider. Dieser war in der vorigen Instanz vom Vorwurf freigesprochen worden, mit seiner Sendung „Der Wegscheider“ Objektivitätskriterien verletzt zu haben. Nun befand der VwGH, dass jede einzelne Sendung auf Objektivität geprüft werden müsse.
Zurück an den Start. Der Prozess gegen Dr. Ferdinand Wegscheider muss wiederholt werden. Das BVwG habe in der Urteilsfindung, bei der es sich um einen Freispruch handelte, nicht jede einzelne Sendung von „Der Wegscheider“ berücksichtigt, sondern nur befunden, dass der Sender insgesamt ausreichend objektiv agiere.
Der Prozess, der von Denunzianten des Linksaußen-Presseclubs Concordia angestoßen wurde, gilt unter Beobachtern als eine Farce. „Der Wegscheider“ ist klar erkenntlich eine Satiresendung und als solche nicht den Kriterien einer Nachrichtensendung unterworfen – sollte man meinen.
Weiters wurde hier wohl klar ersichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wenn man die zahlreichen beanstandeten Verstöße gegen die Objektivitätspflicht betrachtet, die in den letzten Jahren gegen den ORF zu verhandeln waren. Speziell während der Pandemie, aber auch zu den Themen Gender, Klima und Ukraine-Krieg lässt der ORF nahezu durchgehend nur eine Meinung zu. Sollte die fragliche Rechtsansicht des VwGH halten, muss sie für alle gelten und damit auch für den ORF.
Dr. Ferdinand Wegscheider ist am 29. Juni zu Gast im neuen Format Dinner and Talk der Menschheitsfamilie in Steinbach am Attersee.