Die Menschenrechtsaktivistin und freie Journalistin Mascha Orel reiste für Report24 nach Polen: Dort geht es um das Leben von Udo Leibmann, einem Deutschen, der für Frieden mit Russland eintritt. Dafür bedroht ihn Polen mit 12 Jahren, 25 Jahren oder gar lebenslanger Haft, denn man wirft ihm absurderweise vor, einen Angriffskrieg angefangen zu haben und ihn zu führen. Mit Video-Interview.
Von Mascha Orel
Die für 9:00 Uhr am 11. Oktober 2024 angesetzte Gerichtsverhandlung von Udo Leibmann war kurz. Mascha Orel war für Report24 und stellvertretend für alle freiheitsliebenden Menschen in Deutschland und Österreich mit dabei. Gegen 10:00 Uhr verließen wir vorerst erleichtert den Gerichtssaal. (Bitte unterstützen Sie Report24 auch weiterhin, damit wir solche Reportagen finanzieren können, die eigentlich Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Fernsehens wären.)
Rückblick: Udo Leibmann, gebürtiger Bayer, ist Menschenrechtsverteidiger, der in Polen lebt. Er verließ Deutschland vor Jahren, weil er die sukzessive Abschaffung der Rechte wahrnahm und sich „immer mehr als unerwünschter Gast im eigenen Land“ wähnte. Außerdem sollte er aufgrund seines Gesundheitszustands in die Frührente geschickt werden.
Polen fühlte sich zunächst anders an. Doch als die Fassade bröckelte, entblößten sich zum Standard gewordene Narrative, plumpe, einseitige Berichterstattung, Meinungsmanipulation sowie Beschneidung der Grundrechte. Es war so, als ob Polen einem Muster folgen würde. Dabei betätigt sich vor allem Deutschland als Lehrmeister, greift in die innenpolitischen Angelegenheiten Polens ein, übt Druck aus, trägt zur kontrollierten Spaltung bei.
Seit Geburt gesundheitlich angeschlagen, hat Udo Leibmann seine zahlreichen Krankenhausaufenthalte und die lange Zeit nach Operationen, die er im Bett verbringen musste, dazu genutzt, zu lesen und zu analysieren. Udo hat eine profunde Kenntnis der Geschichte, der Ursachen und der Hintergründe – ein Wissenspaket, welches Udo nach seinen eigenen Worten dazu verpflichtet, Menschen aufzuklären, denn sie werden durch ihr Unwissen um ihre Rechte gebracht und auch an die Kriegsmaschinerie geopfert.
Menschenrechtsverteidiger zu sein, ist eine gefährliche Berufung, sagt Udo. Doch wenn niemand für Menschenrechte aufsteht, werden sie abgeschafft. Er machte sich als Aufklärer unbequem und begegnet in Polen mittlerweile einer noch größeren Rechtlosigkeit, als jener, die ihn einst aus Deutschland vertrieben hatte. Grotesker noch: Nachdem sich Udo kontrovers zum Krieg in der Ukraine geäußert hatte, drohen ihm 12 Jahre Haft, 25 Jahre Haft oder lebenslänglich, weil man ihm vorwirft, dass er einen Angriffskrieg angefangen hat und ihn durchführt.
Schock: Der Rechtsanwalt kam nicht
Udos Rechtsbeistand sagte kurz vor dem letzten Gerichtstermin aus gesundheitlichen Gründen und wegen beachtlicher Entfernung ab. So kurzfristig war es nicht mehr möglich, einen neuen Anwalt in Polen oder mit der Zulassung für Polen zu finden. Udo setzte sich unter einem enormen Zeitdruck an sein Plädoyer und hielt „Hotline“ mit der Völkerrechtsexpertin Dr. Beate Pfeil und mit dem deutschen Rechtsanwalt Edgar Siemund. Ich brütete über dem Plädoyer auf der Fahrt nach Breslau, wo das Verfahren stattfindet. Nach unserer Ankunft am späten Abend des 10. Oktobers lieferten wir uns zusammen mit Udos Freund und Mitstreiter Karl Hummitzsch eine hitzige Debatte darüber, ob noch etwas gesagt werden soll, oder etwas nicht gesagt werden darf, in Sorge, diese Chance zu verspielen.
Als wir Udo gute Nacht wünschten, war es schon 1 Uhr in der Früh. Die Nacht vom 10. auf den 11. Oktober war sehr kurz: Es ging buchstäblich um Udos Leben, und es war an Udo Leibmann, sich selbst zu verteidigen, mit seinem Plädoyer vielleicht ein faires Verfahren zu erwirken. Die Anklage beruht nämlich auf den aus dem Kontext herausgerissenen Phrasen, auf der Ablehnung von Zeugen, Anträgen und Beweisquellen.
Globalistische Agenda hinter der Anklage
Wir sehen überall das gleiche Bild – der sagenumwobene Gleichschritt, der im Winter 2020 erfolgreich zum Einsatz gebracht wurde, um die Weltbevölkerung zu täuschen und zu manipulieren, findet immer noch Anwendung. Die Methoden der Diffamierung, Stigmatisierung und Verfolgung von denjenigen, die sich nicht manipulieren und täuschen ließen, erfolgen gleichgeschaltet, zumindest in den sogenannten westlichen Demokratien.
Wir sehen die Pervertierung der Justiz, Enttabuisierung der Unmoral in den Gerichtssälen, Absprachen zwischen dem Staat, dem Rechtssystem und den Medien sowie abenteuerliche Klagebegründungen und Urteilsfindungen. Allerdings hat die Klage gegen Udo Leibmann einen Alleinstellungswert, was die Absurdität betrifft: Ich stelle mir Udo Leibmann gedanklich vor, wie er bewaffnet wie ein Rambo, mit Nähnadel und Faden, um sich zusammenzuflicken, und mit einem Leitfaden von MacGyver für alle Lebenslagen einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt.
Am Morgen des 11. Oktobers waren wir um 8:45 Uhr vor dem Breslauer Gericht, nervös, besorgt. Doch hatte Udo Glück im Unglück: Der Richter gewährte Udo die Möglichkeit, das Verfahren zu vertagen, damit er sich einen Rechtsanwalt suchen kann. Während einer 5-minütigen Pause beriet sich Udo mit seinen Freunden und Weggefährten und teilte dem Richter seine Entscheidung mit: Vertagen. Das Verfahren findet nun am 4. Dezember 2024 statt.
Gefahr der Einweisung in die Psychiatrie
So weit, so gut. Leider besteht eine ernstzunehmende Gefahr von Psychiatrisierung. Zwei Tage vor dem Gerichtstermin suchte Udo den Gerichtsarzt wegen hohen Blutdrucks auf. Diesen konnte der Gerichtsarzt ebenfalls messen, woraufhin er im Befund schrieb: „Ich vermute, dass der Geladene absichtlich die nötigen Medikamente für seinen Zustand weglässt, um sich dem Gerichtsverfahren zu entziehen. Deshalb empfehle ich eine psychiatrische Beobachtung des Geladenen, wie diese im Art. 203 der polnischen Strafprozessordnung vorgegeben ist.“
De facto vor die Auswahl gestellt, den Gerichtstermin wahrzunehmen, – hoher Blutdruck oder nicht -, oder sich einer psychiatrischen Beobachtung zu unterziehen, beschloss Udo, den Termin wahrzunehmen. Letztendlich verfügte der Richter in seinem Beschluss, dass sich Udo auf jeden Fall der psychiatrischen Beobachtung zu unterziehen hat.
Beunruhigende Vorgänge
Zwar erwiderte Udo, dass die Untersuchung nur im Beisein seines Anwalts stattzufinden habe, doch hier liegt das Problem: Zum Zweck einer solchen Beobachtung wird Udo für bis zu vier Wochen, die durch das Gericht verlängert werden können, in der Psychiatrie untergebracht, wohin ihn kein Anwalt begleiten kann. Wenn man bedenkt, wie grotesk die Anklage ist und wie intensiv sich der polnische Staat darum bemüht, Udos Aktivitäten zu beenden, wird klar, dass die Psychiatrisierung nicht Plan B, sondern durchaus Plan A sein könnte. Das ist sehr beunruhigend.
Auf das Anraten eines deutschen Rechtsanwalts hin (den ich an der Stelle nicht nenne, da er ggf. später Udos Verteidigung übernehmen könnte) hinterfragte Udo die Zuständigkeit des polnischen Gerichts. Der Richter erwartet einen von einem Anwalt eingereichten Antrag, um über die Abgabe der Zuständigkeit an die deutsche Justiz zu entscheiden. Liebe Leser, es wird dringend ein in Polen zugelassener Anwalt gesucht, der in diesem Fall hilfreich eingreifen kann ->Schicken Sie ein Mail an [email protected].
Vertagt – aber das Damoklesschwert baumelt weiter
Mit diesen Ergebnissen verließen wir bereits gegen 10:00 den Gerichtssaal. Keine Verurteilung und etwas Zeit gewonnen – insgesamt ein guter Tag. Am späten Nachmittag hatte ich Gelegenheit, mit Udo in einem Café zu sprechen. Es war ein sehr persönliches Gespräch mit dem Menschen Udo Leibmann, mit der Person hinter dem in Polen als Udo Bawarczyk (der Bayer) bekannten Menschenrechtsverteidiger, der seit 2020 politisch verfolgt wird.
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