Volksanwaltschaft prangert gravierende Fehler bei Ermittlungen zu Christian Pilnaceks Tod an

Screenshot: PK Volksanwaltschaft / via FPÖ-TV

Am 15. Januar startet der U-Ausschuss zur Causa Pilnacek mit den ersten Befragungen. Schon im Vorfeld brodelt es gewaltig. Seitens der ÖVP fordert man gar eine Entschuldigung von der FPÖ, weil diese den massiven Ungereimtheiten in diesem Fall auf den Grund gehen will. Dabei hielt Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser gerade erst im Dezember Pressekonferenzen ab, im Rahmen derer er nicht nur eine unvollständige Aktenlieferung durch Justiz- und Innenministerium monierte: Er wies auch auf die zahlreichen Verdachtsmomente hin, die sich aus den vorliegenden Akten ergeben. Dr. Luisser kritisiert schwerwiegende Fehler bei den Ermittlungen zu Pilnaceks Tod.

Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung der Volksanwaltschaft:

Eingeleitet hatte das Prüfverfahren noch Luissers Amtsvorgängerin MMag. Elisabeth Schwetz, die damit auf die mediale Berichterstattung sowie ein Buch des Publizisten Dr. Peter Pilz reagierte. Der Geschäftsbereich von Luisser prüft verschiedene Ressorts, u.a. das Ministerium für Inneres: „Deshalb war es naheliegend die polizeiliche Ermittlungsarbeit rund um den Tod Pilnaceks genauer unter die Lupe zu nehmen“, so der Volksanwalt. „Pilz‘ Buch warf immerhin viele Fragen auf, die auf eine schlampige und lückenhafte Herangehensweise schließen ließen. „Obwohl die Staatsanwaltschaft anfangs wegen des Verdachts auf Fremdverschulden ermittelte und die Obduktion keine eindeutige Todesursache außer Ertrinken feststellen konnte, hat die Kriminalpolizei von Beginn an auf Suizid gesetzt und damit eine ordentliche Aufklärung verhindert“, so Luisser. Herauszufinden, ob es sich hierbei um bloße Unfähigkeit oder Absicht gehandelt hat, ist Teil des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft und wird wohl auch Gegenstand im parlamentarischen Untersuchungsausschuss sein.“

BMJ und BMI schickten nur selektiv Akten

In seiner Pressekonferenz am 4. Dezember hatte Luisser noch kritisiert, dass ihm das Justizministerium (BMJ) und Innenministerium (BMI) nicht Akten im erwarteten Ausmaß geschickt hatten. So hatte ihm das BMJ nur selektiv Akten zukommen lassen, aber etwa Fotos des Leichnams vorenthalten. Diese wären angesichts einer Reihe von Verletzungen, die der Leichnam angeblich aufwies, die jedoch nicht auf einen Suizid deuteten, allerdings durchaus relevant gewesen. Das BMI hatte der Volksanwaltschaft gar keine Akten geliefert und stattdessen nur die Akteneinsicht im Landeskriminalamt in St. Pölten zugelassen. Luisser forderte daher in seiner Pressekonferenz eine gesetzliche Regelung zur Durchsetzung der Hilfeleistungspflicht für die Volksanwaltschaft durch eine Möglichkeit zur Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (VfGh).

„Die Ablehnung unseres Ersuchens um Aktenlieferung lässt erkennen, dass sich die verantwortlichen Bundesminister Mag. Gerhard Karner und Dr. Anna Sporrer, in Wirklichkeit über die Verfassung hinwegsetzen, anstatt ihr zu dienen“, verwies der Volksanwalt auf die Judikatur des VfGh, wonach Behörden auch willkürlich handeln, wenn sie von einer bisher allgemein geübten und als rechtmäßig anzusehenden Praxis abweichen. Dem Parlament hatten sie dieselben Akten immerhin liefern können.

Viele Verdachtsmomente

Aus den der Volksanwaltschaft gelieferten bzw. zugänglich gemachten Akten ergaben sich jedenfalls schon viele Verdachtsmomente, von denen Volksanwalt Luisser in seiner Pressekonferenz am 16. Dezember berichete:

  • So hatte die zuständige Gemeindeärztin am 20. Oktober 2023 den Tod Pilnaceks festgestellt und eine Obduktion angeordnet, weil die Todesursache für sie nicht erkennbar war, wobei auch Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • Die Staatsanwaltschaft (StA) Krems hatte damals einen Akt wegen fahrlässiger oder grob fahrlässiger Tötung eröffnet und die Obduktion und Sicherstellung des Leichnams angeordnet. Der Akt wurde unter dem Aktenzeichen „UT“ („Unbekannte Täter“) angelegt.
  • Aussagen über die Herkunft der vielen Verletzungen Pilnaceks wurden nicht gemacht. Im Obduktionsbericht war nicht von einem Suizid die Rede.
  • Keine Einvernahme wichtiger Zeugen: Um 7.51 Uhr fand ein Baggerfahrer den Leichnam von Christian Pilnacek. Er wurde aber nicht dazu befragt. Da außer einem Bagger auch noch ein LKW vor Ort war, besteht sogar die Möglichkeit, dass noch eine zweite Person vor Ort war – ein LKW-Fahrer. Der Baggerfahrer habe sich zudem bereits seit 6.00 Uhr in dem Gelände aufgehalten.
  • Beim Auffinden des Leichnams sei die Leichenstarre noch nicht eingetreten gewesen.
  • Eine ebenfalls am Fundort der Leiche aufgefundene Zigarettenpackung war noch nicht durchfeuchtet.
  • Außerdem habe die Gemeindeärztin ausgesagt, dass sie einen so blauen Kopf wie den von Pilnacek, als dieser tot aufgefunden worden ist, noch nie gesehen habe.
  • Der Volksanwalt zählte mehrere Wunden an Kopf und Beinen von Christian Pilnacek auf, die es umso unerklärlicher machen, warum am Fundort der Leiche keine Blutspuren gefunden worden waren und auch nicht weiter ermittelt wurde.
  • Versuche vor Ort anwesender Polizisten, der StA die Anordnung einer Obduktion telefonisch auszureden. Eine Entscheidung, ob eine Obduktion angebracht wäre oder nicht, kann jedoch einzig und allein durch einen Arzt erfolgen.
  • Die Übergabe des Smartphones an den Rechtsanwalt der Witwe Pilnacek. Dieses hätte nach GPS-Daten ausgewertet werden können und letzte Kontakte Pilnaceks hätten zu eventuellen Verwicklungen in dessen Tod untersucht werden können. Bei Pilnaceks Smartwatch habe man dies zumindest versucht.

Zusammenfassend hatte die Polizei laut Volksanwalt Luisser bereits am Todestag Pilnaceks aufgrund der von der Gemeindeärztin angeordneten Obduktion keinen Grund, einen Suizid anzunehmen. Auch bei der Obduktion stellten die Gutachter keinen Suizid fest, sondern einen Tod durch Ertrinken. Eindeutige Hinweise auf Gewalteinwirkung wurden nicht gefunden, allerdings wurden auch zum Zustandekommen der vielen Verletzungen nur Vermutungen angestellt.

„Es wurde in den polizeilichen Ermittlungen bereits von Anfang an ein Suizid angenommen anstatt ordentlich zu ermitteln, obwohl es dafür keine Anhaltspunkte gab. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen die kriminalpolizeiliche Pflicht zur Durchermittlung in solchen Fällen dar. Die Polizei hätte so lange ermitteln müssen, bis sie von der StA neue Anweisungen erhalten hätte“, fasst Luisser die Kritikpunkte der Volksanwaltschaft zusammen und fragt sich: „Warum ist man hier um 9.30 Uhr, als die Ärztin eine Obduktion anregen wollte, falsch abgebogen und im Anschluss auch in dieser falschen Spur verblieben?“

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