Während die Verfolgung kritischer Mediziner und die Ahndung von Verstößen gegen Corona-Zwangsmaßnahmen weitergeht, sind politisch Verantwortliche fein raus: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat ein Prüfverfahren gegen Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen milliardenschwerer Corona-Maskenkäufe eingestellt. Die Prüfung der Vorwürfe habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“.
Die Corona-Jahre versetzten Politiker in Shoppingwut: Stand Karl Lauterbach vor allem wegen seiner irrwitzigen Impfstoffeinkäufe in der Kritik, so waren es bei seinem Vorgänger Jens Spahn die Masken. Milliarden Euro Steuergeld wurden durch diese Personalien den Krisenprofiteuren in den Rachen geworfen.
Seit Anfang Juni 2025 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen Jens Spahn eingegangen. Dabei soll es vor allem um mögliche Vorteilsannahme und Untreue gegangen sein. Die Sonderermittlerin Margaretha Sudhof hatte Spahns Maskenkäufe zudem in einem Bericht scharf kritisiert: Sie warf Spahn vor, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Menschen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn wies die Vorwürfe zurück.
Wegen Spahns Immunität als Bundestagsabgeordneter erfasste man die Anzeigen gegen ihn zunächst als Prüfvorgänge. Die Generalstaatsanwaltschaft nutzte für die Bewertung neben Sudhofs Berichten auch Berichte des Bundesrechnungshofs und wertete sie in strafrechtlicher Hinsicht aus. Der Rechnungshof konstatierte seinerzeit deutlich:
Wie viele der 5,7 Milliarden beschafften Schutzmasken zu einer effektiven Pandemiebekämpfung beigetragen haben, bleibt unklar: Weniger als ein Drittel der Schutzmasken wurde in Deutschland verteilt, mehr als die Hälfte wurde vernichtet oder ist dafür vorgesehen. Für die verteilten Masken ist nicht festzustellen, wie viele tatsächlich genutzt wurden, weil viele Empfänger ihrerseits noch Restbestände lagern oder womöglich bereits entsorgt haben. Im Ergebnis war der überwiegende Teil der gekauften Schutzmasken ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung.
Die Masken wurden für 5,9 Milliarden Euro beschafft. Die Folgekosten für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfung, externe Beratung und somit die Verwaltung der Überbeschaffung summierten sich laut Bericht schon bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 rechnete das BMG mit möglichen weiteren Ausgaben von bis zu 534 Millionen Euro – auch aufgrund von Rechtsstreitigkeiten. All dieses Geld fiel nicht vom Himmel, sondern musste von den ausgepressten Steuerzahlern erwirtschaftet werden.
Nun will man bei der Staatsanwaltschaft aber “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat” gefunden haben: Ermittlungen wurden also gar nicht aufgenommen.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, kommentierte: „Der Vorgang unterstreicht erneut, dass wir längst in einer Zweiklassengesellschaft leben. Während Bürger, die während der Coronazeit gegen verfassungswidrige Vorgaben verstoßen haben, bis heute strafrechtlich verfolgt werden, werden die Vorwürfe gegen Spahn nicht aufgeklärt, es wird nicht einmal ermittelt. Ein weiterer skandalöser Fall, wo man die Großen laufen lässt, während man die Kleinen hängt. Die AfD-Fraktion fordert weiterhin die vollständige Aufarbeitung der Coronazeit, welche auch die strafrechtliche Verfolgung der politisch Verantwortlichen beinhaltet.“
Tatsächlich werden nicht nur Maßnahmenverstöße und Verstöße gegen Impfzwänge weiterhin verfolgt: Auch kritische Mediziner wandern wegen Attesten, die Menschen von nutzlosen und vielfach schädlichen Masken- und Impfzwängen bewahren sollten, weiterhin in den Knast. Im Gegensatz zu Politikern, die Milliarden von Euro vergeudet haben, haben sie der Bevölkerung keinen Schaden verursacht…
