Gelegentlich wird auch in Deutschland noch (teilweise) Recht gesprochen: Das Thüringer Verfassungsgericht hat nun nach einer Klage der AfD festgestellt, dass die Ausgangssperre für Ungeimpfte und Nicht-Genesene Anfang 2022 verfassungswidrig war. Das Thüringer Gesundheitsministerium sieht sich dennoch in seinem Handeln gegen die eigenen Bürger bestätigt.
Die Klage der AfD-Landtagsfraktion hatte sich eigentlich auf etliche Vorschriften der Corona-Verordnung vom Januar 2022 bezogen, doch das Thüringer Verfassungsgericht beschränkte sich in seinem Urteil am Mittwoch darauf, die Ausgangssperren für Ungeimpfte zwischen dem 21. Januar und 6. Februar 2022 als verfassungswidrig zu deklarieren. Ungeimpfte und Nicht-Genesene wurden damals offen diskriminiert, indem man speziell für sie einen Lockdown ab 22 Uhr verhängte. Dass diese Maßnahme sinnlos ist, hatte sich damals eigentlich bundesweit schon weitestgehend durchgesetzt, hinderte die Thüringer Landesregierung aber nicht daran, sie trotzdem zu verhängen. Das Gericht stellte nun fest, dass dieser Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig war. Die Verordnung habe zudem nicht den formellen Anforderungen genügt.
Das Thüringer Gesundheitsministerium sieht das gelassen. Wie der MDR berichtet, sieht man sich in seinem Handeln größtenteils bestätigt: Staatssekretärin Ines Feierabend verkündete gegenüber dem Medium, das Gericht habe die Corona-Regeln zu 90 Prozent als rechtmäßig eingestuft, lediglich zu zehn Prozent nicht. Die damalige Corona-Verordnung sei nicht ausreichend begründet gewesen – daraus könne das Ministerium für künftige Verordnungen lernen. Aber die grundsätzliche Herangehensweise, mit den Corona-Auflagen „Menschen zu schützen“, habe das Verfassungsgericht ihrer Ansicht nach bestätigt.
Was heißt das wohl im Klartext? Wenn das nächste Mal spezielle Bevölkerungsgruppen gegängelt werden sollen, kopiert man einfach ein paar mehr „Begründungen“ in den Verordnungstext? Vielleicht kann sich die AfD auch deswegen über so hohe Umfragewerte im noch links-rot-grünen Thüringen freuen. Die Koalition des hochgradig umstrittenen linken Ramelow hat im Landtag ohnehin keine Mehrheit: Es liegt an der CDU, dass der Wählerwillen mit Füßen getreten wird und die AfD nicht regiert. Die nächste Landtagswahl in Thüringen findet am 1. September statt.