“Verfassungsfeindliche Tattoos”: Niedersachsen plant Nackt-Untersuchungen bei Polizisten

Symbolbild: KI

Unfassbar: Wenn es nach der niedersächsischen Landesregierung geht, müssen Polizeibeamte bei Verdacht auf “Rechtsextremismus” künftig zur Nackt-Untersuchung beim Amtsarzt antreten und sich nach “verfassungsfeindlichen Tattoos” absuchen lassen. Rot-Grün schreckt offenbar auch vor tiefgreifenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte nicht zurück.

In Niedersachsen plant die rot-grüne Landesregierung eine Änderung des Disziplinarrechts für Polizisten. Wenn Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Einstellung vorliegen – etwa durch soziale Medien, Kollegenhinweise oder andere Indizien -, soll ein Amtsarzt die Polizisten auf Tattoos mit verbotenen Symbolen wie Hakenkreuzen, SS-Runen, “88” (Code für “Heil Hitler”) oder Totenköpfen mit NS-Bezug untersuchen dürfen. Ein Polizist müsste sich also vollständig ausziehen und seine Haut nach Tätowierungen absuchen lassen.

Bisher fehlt eine rechtliche Grundlage für solche Prüfungen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im niedersächsischen Landtag, Michael Lühmann, rechtfertigt diesen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte damit, dass Bürger darauf vertrauen können müssten, dass bei tatsächlichen Anhaltspunkten einem solchen Verdacht umfassend nachgegangen wird. „Liegt ein konkreter Verdacht vor, muss es möglich sein, in extremistischen Kreisen weitverbreitete Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Symboliken in die disziplinarrechtliche Bewertung einzubeziehen“, erklärte Lühmann.

Dass eine solche Untersuchung tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift, ist dem Grünen durchaus bewusst. “Deswegen braucht es auch die richterliche Zustimmung. Hierfür schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen.” Unterstützung für den Vorstoß kommt vom Koalitionspartner: “Bisher gibt es keinerlei rechtliche Möglichkeit, bei einem Verdacht und bei tatsächlichen Anhaltspunkten auch zu prüfen, ob jemand verfassungsfeindliche Tattoos trägt”, beklagt der polizeipolitische Sprecher der SPD, Alexander Saade.

Das Innenministerium betont, dass eine solche amtsärztliche Untersuchung der Haut ausschließlich dann in Betracht kommt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für ein schwerwiegenderes Dienstvergehen vorliegen. Doch wer entscheidet, was ein “Anhaltspunkt” ist? Die möglichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen sind drastisch und reichen von einer Kürzung der Dienstbezüge über eine Zurückstufung bis hin zur vollständigen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie der Kürzung oder sogar Aberkennung des Ruhegehalts.

Aus Sicht des Ministeriums bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die geplante Regelung wird als verhältnismäßig und angemessen eingestuft. Im vermeintlichen “Kampf gegen rechts” ist offenbar jedes Mittel recht.

Kritik an der geplanten Körperinspektion kommt von der Opposition und der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die CDU bewertet die Maßnahme als unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beamten. „Diese geplante Untersuchung ist übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“, erklärte der innenpolitische Sprecher André Bock. Nach Ansicht von Kevin Komolka, dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen, reicht das persönliche Gespräch für die Einschätzung der Verfassungstreue.

Noch sind die Pläne von Rot-Grün nicht beschlossen – sie werden zunächst im Rahmen einer Anhörung zur Novelle des Disziplinargesetzes und anschließend im Landtag beraten. Ob es genug Widerstand gegen diesen Frontalangriff auf die Persönlichkeitsrechte geben wird?

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