Verfahren gegen Marokkaner: Familienvater getötet, um Handy zu stehlen – “schuldunfähig”

Tödlicher Angriff wegen eines Handys - Symbolbild: KI / R24

Am Freitag hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen den 19-jährigen Marokkaner begonnen, der im letzten Jahr einen 55-jährigen Familienvater am Bahnhof Uelzen (Niedersachsen) die Treppe hinuntergestoßen hatte, um an dessen Handy zu kommen. Das Opfer verstarb noch am Tatort. Doch eine Verurteilung muss der geduldete Asylbewerber nicht fürchten, denn er gilt als schuldunfähig.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-jährigen Marokkaner Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vor. Im Juli 2024 hatte er einen 55-jährigen Mann am Hundertwasser-Bahnhof in Uelzen getötet. Laut den Ermittlungen soll der Beschuldigte dem Familienvater Ramesh K. in einem Treppenaufgang mit Wucht gegen den Brustkorb getreten haben. Der Mann stürzte daraufhin die Treppe hinunter, erlitt schwere Kopfverletzungen und starb noch am Tatort (Report24 berichtete). Der mutmaßliche Hintergrund der Tat: Der Marokkaner wollte das Handy des Opfers stehlen, das er sich nach dem Sturz aneignete.

Nur viereinhalb Stunden vor der Tat war der Mann, der der Uelzener Polizei als gewalttätig bekannt war, aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Er war nach einem Taschendiebstahl und einer Körperverletzung zur Verhinderung weiterer Straftaten in einer Zelle gelandet, musste aber wieder freigelassen werden.

Der Fall wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg verhandelt – allerdings nicht als Strafprozess, sondern im Rahmen eines Sicherungsverfahrens. Ein psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt angeblich an einer psychotischen Störung litt – er gilt als schuldunfähig. Er soll regelmäßig Drogen konsumiert haben. Sollte sich “bestätigen”, dass er psychisch krank ist, droht dem jungen Mann keine Haftstrafe, sondern eine unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug. Ein Klassiker im besten Deutschland!

Das Gericht prüft derzeit, ob der 19-Jährige in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Bereits jetzt befindet er sich in einer geschlossenen Einrichtung, da er laut Angaben des Gerichts als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Zu den Vorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.

Bei dem Verfahren treten zwei Söhne und eine Tochter des Opfers als Nebenkläger auf. Der BILD gegenüber schilderte die Tochter ihren Vater als einen fleißigen Menschen, der seit seiner Ankunft in Deutschland stets darum bemüht war, dem Staat nicht zur Last zu fallen. Sein oberstes Ziel war es, seiner Familie ein ruhiges und sicheres Leben zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass es ihnen besser ging als ihm. Dafür sparte er jeden Cent.

Oftmals kommen ausländische Straftäter vor Gericht, selbst bei schweren Gewaltdelikten, mit vergleichsweise milden Strafen davon. Im Gegensatz dazu werden deutsche Täter bereits für weniger schwerwiegende Vergehen, insbesondere im Bereich der Meinungsäußerung, mit der vollen Härte der Justiz konfrontiert. Zudem kommen kriminelle Ausländer immer häufiger wegen angeblicher „Schuldunfähigkeit“ aufgrund einer „psychischen Erkrankung“ nicht ins Gefängnis, sondern werden in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Einheimische Steuerzahler müssen also weiterhin für diese Kriminellen bezahlen. Ein Umdenken in der Migrationspolitik ist längst überfällig und erfordert nicht nur einen Zuwanderungsstopp, sondern auch konsequente Abschiebungen in großem Umfang.

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