“Fakten mit Profil” nennt sich die Sendung, in der ORF III in Kooperation mit Profil Recherchen verbreiten will. Von der MFG kassiert dieses Format jedoch nicht nur scharfe Kritik, sondern obendrein eine Beschwerde. Denn: Am 19. Februar erzählte man dort dem Publikum, dass die Aussage, es gebe nur zwei biologische Geschlechter, falsch sei. In einem Faktencheck demontiert die MFG die getätigten Äußerungen als Falschmeldungen und ruft nun zur Unterstützung der Beschwerde auf.
Die Partei MFG fasst den Sachverhalt auf der eigenen Website wie folgt zusammen:
Frau Leibetseder trifft in der Sendung „Fakten mit Profil – Recherchen von faktiv und ORF III“ mehrere falsche Aussagen zum Thema „Anzahl von Geschlechtern“. Statt diese Aussage zu hinterfragen, stellt die ORF-Reporterin lediglich fest: „Es gibt Ausnahmen, aber wie viele genau – weiß man das?“
So darf Frau Leibetseder munter ihre ideologisch geprägte Meinung unter dem Motto „Wissenschaft“ kundtun und bekommt nicht eine kritische Frage vom zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestellt.
Das empfinden wir, und viele andere, als Affront gegen alle, die sich genau aus diesen Gründen einer Beitragsfinanzierung entzogen haben.
Daher reichen wir Beschwerde ein – und Sie können mitmachen:
Download der Beschwerde-Unterstützung: hier downloaden
MFG: “ORF verbreitet FAKENEWS – Jetzt Beschwerde einreichen!“
In der Sendung wurden Störungen der Geschlechtschromosomen als Gegenbeweis für die Existenz von nur zwei biologischen Geschlechtern angeführt – beispielhaft wird das Klinefelter-Syndrom genannt. Die MFG erörtert jedoch, dass es sich hierbei um biologische Anomalien handelt und keineswegs um eigene Geschlechter.
Das von Leibetseder angeführte Klinefelter-Syndrom ist eine Anomalie der Geschlechtschromosomen und kein Hinweis auf ein weiteres Geschlecht. Leibetseder behauptet allerdings über das Klinefelter-Syndrom fälschlicherweise: „Es ist also nicht so, dass es hier nur zwei biologische Geschlechter gibt. Es gibt Ausnahmen.“ Statt diese Aussage zu hinterfragen, stellt die ORF-Reporterin lediglich fest: „Es gibt Ausnahmen, aber wie viele genau – weiß man das?“ Leibetseder behauptet darauf, dass sich „die Biologie“ uneinig sei und noch zu keinem finalen Schluss gekommen sei, wie viele Geschlechter es gebe. Man beachte, dass starke Abweichungen von den Karyotypen 46,XX und 46,XY nicht auftreten, weil sie nicht lebensfähig sind. Umso absurder ist die Behauptung, man wisse noch nicht genau, wie viele Geschlechter (an sich müsste es heißten Anomalien der Geschlechtschromosomen) es gäbe.
Auch Leibetseders Äußerungen zur Testosteronproduktion sind nicht haltbar:
Leibetseder führt weiter aus, dass es Männer ohne Testosteron-Produktion und Frauen mit Testosteron-Produktion gäbe. Dazu ist festzuhalten, dass auch Frauen Testosteron bilden, jedoch deutlich weniger als Männer. Mit Männern, die kein (!) Testosteron produzieren, meint Frau Leibetseder möglicherweise Männer mit sehr niedrigem Testosteronspiegel – das sind noch immer Männer – oder Männer mit Androgenresistenz – das sind Männer (!), bei denen die Androgenrezeptoren unzureichend funktionieren (männlicher Hermaphroditismus).
Die MFG weist zudem darauf hin, dass auch bei den beschriebenen Chromosomenanomalien eine Zuordnung in männlich (Y-Chromosom vorhanden) und weiblich (kein Y-Chromosom) möglich ist und somit keine “Intergeschlechtlichkeit” vorliegt. Auch sei die in der Sendung erwähnte Anerkennung von Intergeschlechtlichkeit vom Verfassungsgerichtshof kein Beleg für mehr biologische Geschlechter, denn sie bezog sich auf die sogenannte Geschlechtsidentität. Das Fazit zum Beitrag ist daher eindeutig:
Der als „Faktencheck“ und „Recherche“ der „Wissenschaftsredaktion von Profil“ präsentierte Beitrag erweckt bei den Zuschauerinnen und Zuschauern den Eindruck, es handle sich beim Inhalt um wissenschaftlich belegte, gut recherchierte Fakten. Die präsentierten Inhalte waren jedoch in mehreren Punkten inhaltlich falsch. Es handelt sich um Falschmeldungen. Das widerspricht dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 Abs 1 Z 5 (Vermittlung von Wissenschaft), Z 14 (Information über Themen der Gesundheit), Z 17 (Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge) sowie den inhaltlichen Grundsätzen § 10 Abs 3 (Bemühen um Qualität), Abs 4 (umfassende Information), Abs 5 (sorgfältige Prüfung auf Wahrheit und Herkunft), Abs 7 (Sachlichkeit und nachvollziehbare Tatsachen).
LAbg. Dagmar Häusler legt die Fakten auch im folgenden Video dar:
Beschwerde bis zum 27.3. unterstützen
Ein direkter Download des Beschwerde-Formulars ist hier möglich: https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2024/03/2GeschlechterUnterschriften.pdf
Die Zelle “Nummer” wird von der MFG ausgefüllt und soll daher frei bleiben. Das Datum muss dagegen eingetragen werden. Die MFG bittet um Zusendung des Formulars bis spätestens 27. März an diese Adresse:
MFG Österreich – Menschen Freiheit Grundrechte
Forchtenau 380
4971 Aurolzmünster