Die Lüge einer drohenden Massendeportation von deutschen Staatsbürgern, die durch den umstrittenen Correctiv-Bericht in die Welt gesetzt wurde, darf auch von der Tagesschau nicht weiter verbreitet werden: Das entschied das Landgericht Hamburg, nachdem der NDR (als Produzent der Sendung) Widerspruch gegen ein vorangegangenes Urteil eingereicht hatte. Die Argumentation des Senders überrascht: Unter anderem bemängelte man das Verbot, weil so Kritik an der Tagesschau laut werden könnte.
Im Kampf gegen Rechts war der inzwischen hinreichend widerlegte, weil durch Meinungsäußerungen aufgeblasene Correctiv-Bericht zu einem angeblichen „Geheimplan gegen Deutschland“ ein wichtiges Werkzeug, von dem auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk Gebrauch machte. Im Juli hatte das OLG Hamburg dem NDR verboten, auf dem Bericht basierende Falschbehauptungen zu angeblichen Plänen einer Ausweisung deutscher Staatsbürger zu verbreiten. Mehrere Teilnehmer und Kläger Ulrich Vosgerau hatten eidesstattlich versichert, dass auf dem fraglichen Treffen in Potsdam keine derartigen Pläne debattiert wurden. Die LTO schrieb damals: „Der NDR habe dem nicht viel entgegenzusetzen gehabt; der Sender habe lediglich auf Medienberichte und Mitteilung von Correctiv verwiesen.“
Der Sender erhob trotzdem Widerspruch gegen diese Entscheidung und kritisierte das Verbot scharf. Die Kanzlei Höcker berichtet:
Manche Argumentation des NDR ist wunderlich: Ein gerichtliches Verbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“ und führe dazu, dass Kritik am NDR geäußert werde. Es gebe keinen legitimen Anlass für Gerichte „sich in eine öffentliche Debatte mit Verboten einzumischen“.
Dass das Verbot durch das OLG Wasser auf die Mühlen der ÖRR-Kritiker war, kann durchaus als korrekt angenommen werden – dass der Sender, der diese Kritik durch sein eigenes Handeln bestätigte, sich über die Konsequenzen ärgert, darf aber verwundern. „Es ist erstaunlich, dass der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet“, kommentierte entsprechend auch Dr. Carsten Brennecke, der Ulrich Vosgerau vor Gericht vertritt.